Privatgeräte-Nutzung vom KuMi vorausgesetzt

  • Kontext:
    Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für Bildungsplattformen will meine Korrespondenz mit dem KuMi (bzw. IBBW/SCS) aber nicht in obigen Thread posten, da es dort mehr um die technischen Aspekte und Lösungsmöglichkeiten geht.

    Zitat von Morse

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zur Anmeldung in Schule@BW ist für die 2FA die Nutzung einer App (Free OTP) über ein mobiles Endgerät (mit Kamera) notwendig.

    Wann bekommen wir diese Geräte um Schule@BW nutzen zu können?


    Zitat von KuMi

    Guten Tag Herr Morse,

    für die 2FA ist eine entsprechende App auf dem Handy zu installieren. Es werden hierfür keine Dienstgeräte zur Verfügung gestellt. Es gibt aktuell keine Alternative zur 2-Faktor-Authentifizierung über eine der empfohlenen Apps. Mehr Informationen finden Sie hier: https://ibbw-bw.de/2-Faktor-Au…raefte+mit+Hardware-Token. Ob und wann es Alternativen geben wird, können wir Ihnen nicht sagen.

    Alle Lehrkräfte müssen für die zwingend vorgeschriebene 2-Faktor-Authentifizierung deshalb eine entsprechende App (wie FreeOTP, Microsoft Authenticator oder Google Authenticator) installieren. [...]


    Zitat von Morse

    Hallo Frau [...],

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Verstehe ich das richtig, dass die Nutzung der privaten Handys der Lehrkräfte zwingend vorgeschrieben ist?


    Zitat

    Guten Tag Herr Morse,

    die 2-Faktor-Authentifizierung ist zwingend für alle Lehrkräfte vorgeschrieben, die Nutzung der privaten Handys nicht. Da jedoch die Installation einer 2FA-App ein Handy voraussetzt, ist es naheliegend, dafür ein privates Handy zu nutzen.

    Für die sächliche Ausstattung der Schulen ist der Schulträger zuständig. Sie können sich mit Ihrem Anliegen (Bereitstellung dienstlicher Handys für Lehrkräfte) deshalb zuständigkeitshalber gerne an Ihren Schulträger wenden.

    • Offizieller Beitrag

    Formal korrekt, aber letztlich ein Ausdruck völliger Hilflosigkeit. Da wird zwischen KuMi und Schulträger Ping-Pong gespielt. Mir scheint mit Absicht. Denn was sonst sollten die Mitarbeitenden auch tun - sie selbst haben das Ganze ja nicht verbockt.

  • Lustig, bei uns haben einige Kolleginnen und Kollegen kein Handy, andere nie dabei. Ich selbst hatte bis Corona auch keines (und jetzt nur für Zugfahrten, DB Navigator).


    Unser Schulträger hat finanziell Sorgen. Und hier bin ich auch nicht bereit, mein Handy zu Verfügung zu stellen. Es ist alt und wird vielleicht nicht ersetzt. Was dann?


    Danke für die Info, jetzt bin ich vorgewarnt. Bei uns war es noch kein Thema.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Was ist denn das für eine Authentifizierung, die zwingend ein Handy voraussetzt? Derartiges App laufen doch auch auf anderen Geräten.

    Formal korrekt

    Finde ich nicht. Die Nutzung eines privaten Gerätes ist maximal eine Notlösung. Sie als „naheliegend“ zu deklarieren, ist das Eingestehen eines groben Fehlers. Den muss man beheben, nicht nur aussprechen.


    Hier ist doch offensichtlich, dass man bei der Planung schon von der Nutzung der Privatgeräte ausgegangen ist. Über diese kann das Land aber nicht rechtmäßig verfügen. Das ist so formal nicht korrekt.


    Denn was sonst sollten die Mitarbeitenden auch tun


    Das, was das Ministerium schrieb. Sich an die Schulträgerin wenden. Am besten über die Schulleiterin. Dann wartet man ab. Bis dahin kann man, was auch immer, eben nicht nutzen. So etwas kann auch entspannend sein.


    Wie ich schon an anderer Stelle schrieb: Wer eine 2FA einführt, kümmert sich bitte auch um den zweiten Faktor. „Macht was ihr wollt“ ist eine Frechheit.

  • Der gleiche Blödsinn mit 2FA wurde bei den Mailadressen für Lehrkräfte in Hessen gemacht. Völlig unbrauchbar.

  • Der gleiche Blödsinn mit 2FA wurde bei den Mailadressen für Lehrkräfte in Hessen gemacht. Völlig unbrauchbar.

    Schön. Dann spart man sich regelmäßig nach E-Mails zu kucken.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • In Gerichtsurteilen wurde in der Vergangenheit regelmäßig entschieden, dass während der Dienstzeit beschädigte Handys der Lehrkräfte NICHT ersetzt werden. Ich erinnere mich z.B. an einen Fall (im wahrsten Sinne des Wortes), wo jemand mit dem Handy in der Tasche bei einer Klassenfahrt ins Hafenbecken gefallen ist.


    Wie wäre es denn dann bei der hier berichteten 2FA, wenn dann bei der Nutzung Beschädigungen auftreten (z.B. durch fliegende Wasserflasche von SuS)? Mit der Frage könnte man vielleicht nochmal beim KuMi (ggf. gezielt in der dortigen Rechtsabteilung) nachhaken...

  • Der gleiche Blödsinn mit 2FA wurde bei den Mailadressen für Lehrkräfte in Hessen gemacht. Völlig unbrauchbar.

    Hier in Berlin bei Itslearning, allerdings bisher glücklicher Weise nur für die Administratoren. Aber da ich ja eh ständig erreichbar sein muss hatte ich dann schon mal nach einem Diensthandy gefragt und verständnislose Blicke geerntet.

  • Hier in SH stellt das Land Token zur Verfügung, man muss sich aber im Vorfeld entscheiden, ob man eine App über das Handy nutzt oder den Token. Beides geht nicht.

  • Lustig, bei uns haben einige Kolleginnen und Kollegen kein Handy, andere nie dabei. Ich selbst hatte bis Corona auch keines (und jetzt nur für Zugfahrten, DB Navigator).


    Unser Schulträger hat finanziell Sorgen. Und hier bin ich auch nicht bereit, mein Handy zu Verfügung zu stellen. Es ist alt und wird vielleicht nicht ersetzt. Was dann?


    Danke für die Info, jetzt bin ich vorgewarnt. Bei uns war es noch kein Thema.

    Mein privates Handy hat keinen Speicherplatz für weitere Apps und steht meinem Dienstherrn auch generell nicht zur Disposition. Entweder die App kann also auf dem Diensttablet installiert werden oder das Land muss sich überlegen, wie das anderweitig zu lösen sein könnte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hier in SH stellt das Land Token zur Verfügung, man muss sich aber im Vorfeld entscheiden, ob man eine App über das Handy nutzt oder den Token. Beides geht nicht.

    Warum soll die Userin da was entscheiden? Token für alle bestellen und fertig.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Weil manche User ihr Handy immer dabei haben, kein Problem damit haben und den "Luxus" genießen, nicht noch den Token nutzen zu müssen.


    Daher: die Freiheit zu wählen ist doch gut.

  • Außerdem haben ja manche auch Diensthandys

    Das dürften die wenigsten Lehrkräfte haben. Diese Hardwaretoken gibt es auch einfach und klein als Anhänger für den Schlüsselbund, sie sind bestimmt nicht unpraktisch und sollten vom Land angeschafft werden. Aber das ist natürlich teurer als die Nutzung per App auf privaten Handys. Meine Schlüssel habe ich übrigens öfter in der Hosentasche als mein Handy.

  • Meine Schlüssel habe ich übrigens öfter in der Hosentasche als mein Handy.

    Siehst du, ich habe meinen Schlüssel nie in der Hosentasche, mein Handy fast immer.


    Das dürften die wenigsten Lehrkräfte haben.

    Aber doch einige und vor allem das sonstige Personal, was ja genauso den Zugang braucht, wie wir.

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