Sonderzahlungen NRW 2003

  • Ja, es ist über 20 Jahre her. Aber heute habe ich ein Schreiben bekommen bezüglich meines Widerspruchs aufgrund fehlender Sonderzahlungen von vor über 20 Jahren (NRW). Der Widerspruch wird abgewiesen. U.a. wird dies mit der Modernisierung der Gesetze aus den Jahren 2016 begründet.

    hmm... Ich hatte ehrlich gesagt gar nicht mehr damit gerechnet überhaupt eine Antwort zu bekommen. Ich muss mich noch mal genauer einlesen. Da ich nur einen Monat für einen möglichen Widerspruch Zeit habe, freue ich mich auf Hinweise von euch.

    • Offizieller Beitrag

    Einem abgewiesenen Widerspruch kannst Du nur mit einer Klage vor dem VG begegnen. Da solltest Du Dir einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht suchen und keine Laien befragen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Bei mir kamen die Tage auch zwei Ablehnungen an: Sonderzahlung und Urlaubsgeld.

    Scheinbar sind die Verfahren zu unseren Ungunsten entschieden worden. Wundert mich jetzt allerdings auch nicht wirklich. Hab den Widerspruch eh immer nur als eine Rückversicherung für den günstigsten Fall gesehen.

  • Bist du in einer Gewerkschaft, dann erkundige dich dort, wenn nicht eh ein Hinweis von dort oder vom Personalrat kommt. Bei uns haben sie dann auch die Sammelklagen organisiert bzw. finanziert, wenn da Chancen waren.

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