Altersgrenze Verbeamtung

  • Hallo,


    meine Frage betrifft den Zeitpunkt ab dem die Altersgrenze für die Verbeamtung greift. Ist damit der Beginn des Referendariats (also der Verbeamtung auf Probe) oder der tatsächlichen Verbeamtung auf Lebenszeit gemeint? Falls letzteres der Fall ist, wie viele Jahre vorher müsste man spätestens ins Ref gehen, damit man noch eine realistische Chance hat vor dem Erreichen der Altersgrenze verbeamtet zu werden?


    Grüße und danke für die Hilfe

  • Die aber erst nach dem Ref mit der Planstelle beginnt, da man im Ref auf Widerruf verbeamtet wird.

    Wie lange du nach dem Ref auf eine Planstelle warten musst, hängt vom Bundesland, deiner Schulform, den Fächer und deiner Flexibilität ab.

  • Bundesland? Gibt es Kindererziehungszeiten, die die Altersgrenze für die Verbeamtung nach hinten schieben könnten? Zivi gewesen oder Wehrdienst abgeleitet?


    Ohne diese Angaben, keine genauere Information möglich. Grundlegend wird die Altersgrenze aber einmal relevant für die Verbeamtung im Ref und dann erneut für die Verbeamtung auf Probe danach, zum Stellenantritt nach dem Ref.


    Beispiel : Hier in BW dauert das Ref 18 Monate und beginnt immer nur im Januar /Februar (je nach Schulart). Ohne anrechenbare Zeiten ist 42 die Grenze für die Verbeamtung in BW. Um also nach dem Ref -direkten Planstellenantritt vorausgesetzt- noch verbeamtet werden zu können, darf man maximal 40 Jahre alt sein zu Beginn des Refs. Bei anrechenbaren Zeiten kann sich das zumindest hier in BW (gilt nicht in allen Bundesländern) aber auch noch nach hinten verschieben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Je nach Fach und Schulform brauchst du auch etwas Puffer, um eine passende Stelle zu finden.


    Wenn du darüber hinaus in NRW eine Stelle im falschen Lehramt annimmst, z.B. als Gymi an einer Realschule, dann kommt noch ein Jahr 'Nachqualifizierung' hinzu, in dem du noch Angestellter bist, bevor dann die Probezeit als Beamter beginnt.

  • Gibt es Kindererziehungszeiten, die die Altersgrenze für die Verbeamtung nach hinten schieben könnten? Zivi gewesen oder Wehrdienst abgeleitet?

    Das hat m.W. in Ba-Wü keine Bewandnis. Die Altersgrenze bemisst sich nur am Geburtstag - und zwar taggenau.
    Kindererziehungszeiten, Zivil- und Wehrdienst wirken sich als Anrechnungszeit nur auf die Dienstaltersstufe aus.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Die Altersgrenze hat folgenden Hintergrund:
    Als Beamter "erarbeitet" man sich den Ruhegehaltsanspruch - und dabei auch das Mindestruhegehalt. Mit weniger als 20-25 Dienstjahren entstünde ein Missverhältnis.

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  • Das hat m.W. in Ba-Wü keine Bewandnis. Die Altersgrenze bemisst sich nur am Geburtstag - und zwar taggenau.
    Kindererziehungszeiten, Zivil- und Wehrdienst wirken sich als Anrechnungszeit nur auf die Dienstaltersstufe aus.

    Das stimmt nicht. Bevor ich ins Ref gegangen bin war ich bei einer Infoveranstaltung der Gewerkschaft, wo es unter anderem um diese Altersgrenzen ging. Zwei der Anwesenden wurden dann am Ende, wie ich mitbekommen habe, noch ganz individuell beraten, weil sie schon über 42 Jahre alt waren, aber eben relevante Kindererziehungszeiten vorzuweisen hatten. Ich schau gleich mal, ob ich die entsprechende Unfo, die der VBE mal dazu zusammengefasst hat finde, dann verlinke ich diese.

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  • Findet sich auch auf lehrer- online.bw  Wolfgang Autenrieth .


    Daraus: Betreuungs- und Pflegezeiten für Kinder unter 18 Jahren bzw. für nach ärztlichem Gutachten sonstige pflegebedürftige Angehörige erhöhen die Altersgremze je Betreuungs- und Pflegefall um zwei Jahre. Die Altersgrenze erhöht sich außerdem um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes.

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  • Das stimmt nicht. Bevor ich ins Ref gegangen bin war ich bei einer Infoveranstaltung der Gewerkschaft, wo es unter anderem um diese Altersgrenzen ging.

    Es gab letztes Jahr eine Änderung: "Als Rechtsgrundlage für die Lehrereinstellung dient der Einstellungserlass (Verwaltungsvorschrift "Einstellung von Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerbern" vom 19. Dezember 2023".


    Davor lag die Altersgrenze bei 45 Jahren (zu der Zeit, als ich verbeamtet wurde) - und da war das nur das Datum relevant.



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  • Es gab letztes Jahr eine Änderung: "Als Rechtsgrundlage für die Lehrereinstellung dient der Einstellungserlass (Verwaltungsvorschrift "Einstellung von Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerbern" vom 19. Dezember 2023".


    Davor lag die Altersgrenze bei 45 Jahren (zu der Zeit, als ich verbeamtet wurde)

    Das ist genau das, was ich angesprochen und verlinkt habe. Das galt aber auch schon 2017, als ich in der Infoveranstaltung vor meinem Ref war und gilt mitnichten erst seit letztem Jahr.

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  • Die Altersgrenze hat folgenden Hintergrund:
    Als Beamter "erarbeitet" man sich den Ruhegehaltsanspruch - und dabei auch das Mindestruhegehalt. Mit weniger als 20-25 Dienstjahren entstünde ein Missverhältnis.

    Was meinst du mit dem Missverhältnis? In Hessen kann man mit 50 noch verbeamtet werden, in Berlin sogar mit 52. Da wären es gerade mal 17 bzw.15 Jahre. In der Regel hat man vorher aber in die Rentenkasse eingezahlt, so dass man dann im Alter zwei Leistungen bezieht.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Was meinst du mit dem Missverhältnis? In Hessen kann man mit 50 noch verbeamtet werden, in Berlin sogar mit 52. Da wären es gerade mal 17 bzw.15 Jahre. In der Regel hat man vorher aber in die Rentenkasse eingezahlt, so dass man dann im Alter zwei Leistungen bezieht.

    Das Altersruhegeld / die Pension liegt über dem Rentenanspruch. Die Verbeamtung jenseits der 50 findet nur in SEHR begründeten Ausnahmefällen statt, wenn der Staat eine Fachkraft unbedingt gewinnen möchte. Es geht dabei besonders um das Mindestruhegehalt, das bereits nach wenigen Jahren bei Berufsunfähigkeit gewährt wird. Dieses liegt weit überhalb der Durchschnittsrente.
    Die Regelungen stammen auch nicht vom Kultusministerium, sondern vom Finanzministerium.

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  • In der Regel hat man vorher aber in die Rentenkasse eingezahlt, so dass man dann im Alter zwei Leistungen bezieht.

    Und trotzdem bekommt man eine Mindestpension, die meist deutlich über der Rente liegt und dann die Rente noch oben drauf (weil man selten über die Kappungsgrenze mit Mindestpension und Rente kommt).

  • Und trotzdem bekommt man eine Mindestpension, die meist deutlich über der Rente liegt und dann die Rente noch oben drauf (weil man selten über die Kappungsgrenze mit Mindestpension und Rente kommt).

    Wie berechnet man sowas? Wäre für mich evtl. interessant, auch wenn ich über die Mindestpension komme.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Wie berechnet man sowas? Wäre für mich evtl. interessant, auch wenn ich über die Mindestpension komme.

    Als Beamter hast du einen Ruhegehaltsanspruch von etwas über 70% - was ja jenseits des Rentenprozentsatzes liegt.

    Das steht dir als Beamter MAXIMAL zu. Falls du mit Mindestversorgung ausscheidest, steht dir dieser Betrag maximal zu.
    Bei mir werden nun meine Rentenbezüge mit der Pension verrechnet und die Pension um den anrechenbaren Betrag der Rente gekürzt - ich erhalte in der Summe trotzdem das Ruhegehalt - zudem den KV-Zuschuss der Rentenkasse.


    Es kann sich eventuell rechnen eine Pensionskürzung in Kauf zu nehmen, indem man ein Jahr früher aus dem Dienst scheidet - weil die Rente den Fehlbetrag bis zur Maximalversorgung wieder auffüllt - die ja sonst trotzdem gekürzt würde.

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  • Das steht dir als Beamter MAXIMAL zu. Falls du mit Mindestversorgung ausscheidest, steht dir dieser Betrag maximal zu.

    Genau, aber es gibt eben auch eine Mindestpension, die du immer erhältst, egal wie lange du mit wieviel Prozent dabei warst und wenn du die bekommst, dann erreichst du die Maximalgrenze in der Regel eh nicht, hast aber trotzdem meist deutlich mehr als nur mit Rente,

  • Als Beamter hast du einen Ruhegehaltsanspruch von etwas über 70% - was ja jenseits des Rentenprozentsatzes liegt.

    Das steht dir als Beamter MAXIMAL zu. Falls du mit Mindestversorgung ausscheidest, steht dir dieser Betrag maximal zu.
    Bei mir werden nun meine Rentenbezüge mit der Pension verrechnet und die Pension um den anrechenbaren Betrag der Rente gekürzt - ich erhalte in der Summe trotzdem das Ruhegehalt - zudem den KV-Zuschuss der Rentenkasse.


    Es kann sich eventuell rechnen eine Pensionskürzung in Kauf zu nehmen, indem man ein Jahr früher aus dem Dienst scheidet - weil die Rente den Fehlbetrag bis zur Maximalversorgung wieder auffüllt - die ja sonst trotzdem gekürzt würde.

    Danke dir. Ja genau. Ich überlege nicht früher auszusteigen, sondern evtl. ein paar Jahre, so lange meine Kinder noch U18 sind, in TZ zu arbeiten. Mir ist aber nicht ganz klar, ob ich damit genau auf den Pensionsbetrag von 40 Jahren VZ komme oder ob ich dann drunter bleibe. Kann man das jetzt schon in Voraus ausreichen? Ich habe 17 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und werde voraussichtlich 27 Jahre verbeamtet sein. Also hab ich insgesamt 44 Arbeitsjahre. Daher bin ich vermutlich irgendwo an der magischen Grenze.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

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