Zulassung zum Ref

  • Hallo liebes Forum,


    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich möchte ab diesem Jahr Lehramt (Gymnasium) in BAWÜ studieren. Nun habe ich das Problem, dass ich vor 3.5J die Diagnose Borderline bekommen habe. Meine aktuelle Psychologin hat eine erneute Testung durchgeführt und befunden, dass diese Diagnose nicht zutrifft, sondern die Diagnose Angststörung. Sie wäre auch bereit mir ein Gutachten zu schreiben. Ich würde auch noch zu einem Psychiater gehen, der mir das bestätigt. Kann es mir jedoch aufgrund der Diagnose(n) passieren, dass ich zum Ref gar nicht zugelassen werde und dann 5 Jahre Studium „umsonst“ waren? Ich möchte unbedingt Lehrerin werden aber muss familienbedingt in BAWÜ studieren.


    Zu der Diagnose: ich hab mich nie selbstverletzt, habe keine Narben, war nie in der Psychiatrie. Ich bin ausgebildete Sozialarbeiterin und arbeite seit 1.5 Jahren ohne Probleme in der gleichen Stelle. Ich würde mir auch ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen, in dem ersichtlich ist, dass ich belastbar, stressresistent und engagiert bin.


    Wie schätzt ihr das ein? Kann ich aufgrund einer nicht mehr zutreffenden Diagnose nicht zum Ref zugelassen werden? Die Verbeamtung ist dann noch ein ganz anderes Thema…

  • Frag vielleicht noch einmal bei einer Schwerbehindertenvertretung nach, wie die das einschätzen, aber ich würde vermuten, dass beide Diagnosen nur dann zum kompletten Ausschluss führen würden, wenn davon ausgegangen werden müsste, dass beispielsweise SuS in der Folge gefährdet wären. Das dürfte sich wohl aufgrund deiner Tätigkeit als Sozialarbeiterin, aber auch durch ein entsprechendes Facharztgutachten vor dem Ref für den Amtsarztbesuch ausräumen lassen.


    Beide Diagnosen könnten aber einer Verbeamtung hinderlich sein, so dass du mitbedenken solltest unter Umständen den Beruf dann im Angestelltenverhältnis antreten zu müssen.


    Ich kenne Lehrkräfte mit Angststörung, die diese Diagnose bereits vor Berufsantritt hatten. Das ist also kein genereller Ausschlussgrund für den Beruf und bei vorliegender Schwerbehinderung auch nicht für eine Verbeamtung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke für die Antwort! Das Problem ist ja, dass die Diagnose Borderline nicht mehr zutreffend ist. Wenn ich eine GbB beantrage, dann würde ich ja sagen, dass ich noch drunter leide - was ich ja nicht tue.


    Muss das Facharztgutachten vom behandelten Psychiater sein oder kann es auch wer anderes sein? Mein behandelnder Psychiater lebt in Österreich (so wie ich aktuell auch noch) und ich werde dementsprechend in 5 Jahren einen anderen Psychiater haben.

  • Das neue Gutachten sollte in jedem Fall schon einmal helfen, schließlich gibt es Fehldiagnosen, und gerade im psychischen Bereich kommen Fehldiagnosen relativ häufig vor.

    Nicht ganz vergleichbar, aber eine Bekannte, die sich gerade bei der Polizei verbeamten lässt, hatte einmal die Fehldiagnose Epilepsie bekommen. Das hat sie bei der Untersuchung für die Verbeamtung angegeben und auch, dass sie gute Gründe hat, anzunehmen, dass es sich um eine Fehldiagnose handele. Daraufhin musste sie lediglich ein aktuelles Gutachten eines Neurologen besorgen, der bestätigte, dass er keine überzeugenden Anhaltspunkte für Epilepsie sieht. Damit war der Teil abgehakt.

  • Danke! Das hilft mir sehr. Mein Psychiater ist nämlich sehr unprofessionell. Er hat selbst keine eigene Diagnostik durchgeführt, sondern mich woanders hingeschickt und die Diagnose unhinterfragt einfach angenommen. Er hat auch keine Fragen zu meiner aktuellen Lebenssituation gestellt und generell habe ich ihn in 3.5 Jahren nur 2 mal „in echt“ gesehen. Medikamente hat er einfach am Telefon nach der Frage „Wie gehts Ihnen?“ angeordnet. War damals leider noch sehr naiv und dachte mir nix bei so einen Arzt….


    Ich habe jedenfalls vor ihn trotzdem um ein Gutachten zu beten, aber auch noch zu einem externen Psychiater zu gehen und ihm die Situation zu schildern, so habe ich dann ein zweites (bzw. mit dem Gutachten der Therapeutin ein drittes) Gutachten, das die „Heilung“ bzw. Fehldiagnose bestätigt. Ich hab auch im Internet viele wissenschaftliche Artikel darüber gefunden, dass Borderline eigentlich keine stabile Diagnose ist, besonders wenn sie so früh im Leben gestellt wird. Die könnte ich auch noch ausdrucken und mitnehmen.


    Ist es schlauer für die AA dann direkt zu einem Psychiater zu gehen? In der AA Liste sind nämlich einige Amtsärzte, die auch Psychiater sind. So könnte ich die Situation ja bei einem „Profi“ schildern, wohingegen ein „normaler“ Allgemeinmediziner vllt. nicht so viel Verständnis vom Krankheitsbild hat und beim Wort „Borderline“ direkt eine Schublade aufmacht.

  • Danke für die Antwort! Das Problem ist ja, dass die Diagnose Borderline nicht mehr zutreffend ist. Wenn ich eine GbB beantrage, dann würde ich ja sagen, dass ich noch drunter leide - was ich ja nicht tue.


    Muss das Facharztgutachten vom behandelten Psychiater sein oder kann es auch wer anderes sein? Mein behandelnder Psychiater lebt in Österreich (so wie ich aktuell auch noch) und ich werde dementsprechend in 5 Jahren einen anderen Psychiater haben.

    Das Facharztgutachten für den Amtsarzt erstellt dann der Psychiater, der dich zumindest einmal in den letzten 2-3 Jahren vor dem Ref behandelt hat.

    Lass dich, wenn es soweit ist, auf jeden Fall vorab von deiner Schwerbehindertenvertretung (sei es der am staatlichen Schulamt oder deiner Gewerkschaft- Mitgliedschfat Mitgliedschaft im Studium ist meist kostenfrei in den Bildungsgewerkschaften) beraten, was du beachten solltest.


    Den GdB könntest du ja auch versuchen wegen der Angststörung zu beantragen, denn auch das kann unter Umständen Basis für einen GdB sein, der dann im Hinblick auf den Schuldienst auch wenn er niedrig wäre relevant sein kann, weil du dann eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen könntest. An der Angststörung leidest du ja offenbar tatsächlich, insofern wäre es sinnvoll, zu versuchen dich über einen GdB zusätzlich zu schützen.

    Mir hat vor mehr als 10 Jahren mein damaliger Psychiater dringend geraten einen GdB zu beantragen, gerade weil ich in den Schuldienst wollte. War ein schwieriger Schritt, den ich aber letztlich nie bereut habe, weil er mir viele dringend erforderliche Entlastungen gebracht, aber eben auch beispielsweise die Verbeamtung überhaupt erst ermöglicht hat.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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  • Ist es schlauer für die AA dann direkt zu einem Psychiater zu gehen? In der AA Liste sind nämlich einige Amtsärzte, die auch Psychiater sind. So könnte ich die Situation ja bei einem „Profi“ schildern, wohingegen ein „normaler“ Allgemeinmediziner vllt. nicht so viel Verständnis vom Krankheitsbild hat und beim Wort „Borderline“ direkt eine Schublade aufmacht.

    Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus (habe eine PTBS, womit sich bedauerlicherweise auch nicht alle Psychiater, von anderen Ärzten ganz zu schweigen wirklich auskennen): Ja, es hilft, einen Profi für die eigene Achillesferse als Amtsarzt zu wählen, der diese dann aber eben auch genau zu beurteilen vermag.


    Mein Amtsarztbesuch war sicherlich deutlich ausführlicher als bei den meisten anderen, weil die Ärztin, bei der ich war dann eben sehr genau abgeklopft hat, wo ich in meine Traumabehandlung stehe und ob der Schuldienst nicht weder für mich noch für die mir anvertrauten SuS aufgrund meiner Geschichte zum Problem werden könnte. Das konnte sie dafür aber eben auch wirklich beurteilen, genauso, wie sie die Gutachten, die ich eingereicht habe beurteilen konnte. Ein anderer Arzt, ohne diese Sachkenntnis, hätte angesichts der Schwere meines Traumas- das ja auch die Schwerbehinderung zur Folge hat- sicher erst einmal mindestens die Verbeamtung verweigert, möglicherweise auch mehr.

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  • Ich habe jedenfalls vor ihn trotzdem um ein Gutachten zu beten, aber auch noch zu einem externen Psychiater zu gehen und ihm die Situation zu schildern, so habe ich dann ein zweites (bzw. mit dem Gutachten der Therapeutin ein drittes) Gutachten, das die „Heilung“ bzw. Fehldiagnose bestätigt. Ich hab auch im Internet viele wissenschaftliche Artikel darüber gefunden, dass Borderline eigentlich keine stabile Diagnose ist, besonders wenn sie so früh im Leben gestellt wird. Die könnte ich auch noch ausdrucken und mitnehmen.

    Eine Heilung ist etwas völlig anderes als eine Fehldiagnose.

    Ich bin mir nicht sicher ob eine Borderlinestörung tatsächlich heilbar sein kann, eine Angststörung kann dagegen durchaus heilen infolge entsprechender Behandlung, wozu immer eine Gesprächstherapie gehören dürfte, nicht nur die Gabe von Medikamenten.


    Wenn du also weißt, dass du eine Angststörung hast, dann lern aus der Vergangenheit und geh regelmäßig zu einer passenden Behandlung (Gesprächstherapie, sowie ggf. einem Psychiater, um medikamentös eingestellt zu werden), damit am Ende, vor dem Ref, deine behandelnden Ärzte dir auch tatsächlich ein fundiertes fachärztliches Gutachten erstellen, sowie glaubwürdig attestieren können, dass keine Einschränkung für den Zielberuf besteht, weil Ei sie dich dafür gut genug als Patientin kennen. Fachärztliche Atteste von Fachärzten, bei denen man gar nicht in Behandlung ist sind höchstens bedingt hilfreich.


    Wenn dein früherer Psychiater dich weder umfassend behandelt hat, noch dir eine akkurate Diagnose erstellt hat: Was genau soll er dann deines Erachtens attestieren, außer der von ihm diagnostizierten Borderlinestörung?

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  • Ich stimme CDL zu, wäre auch eher zurückhaltend, ein aktuelles Gutachten von dem "alten" Psychiater anzufordern. Das schiebt in der Aktenlage nur unnötig Borderline nach oben. Viel besser wären ein bis zwei aktuelle Gutachten, die Borderline ausschließen und ggf. etwas anderes diagnostizieren. Dann gibt es die Borderline-Diagnose zwar noch, aber sie liegt eine Weile zurück und wird durch die neuen Gutachten revidiert bzw. zumindest stark in Frage gestellt.


    Anders wäre es nur, wenn der "alte" Psychiater mittlerweile seinen Fehler erkannt hat und die Diagnose selbst revidiert.

  • Danke für die Antwort! Das Problem ist ja, dass die Diagnose Borderline nicht mehr zutreffend ist. Wenn ich eine GbB beantrage, dann würde ich ja sagen, dass ich noch drunter leide - was ich ja nicht tue.

    Eben, aber warum ist das ein Problem, bist du darüber nicht froh? Einen GdB zu bekommen ist nicht so einfach, dabei geht es ja um die Einschränkungen, die du hast. Wenn du selbst weißt und aktuell nachweisen willst, dass du keine Einschränkungen hast, voll belastbar bist im Job und so weiter, frage ich mich, warum du selbst darüber nachdenkst, einen GdB zu beantragen?


    Ansonsten würde ich spontan sagen: einen guten Psychiater suchen und eine vernünftige Diagnostik machen lassen mit Gutachten, das du mit zum Amtsarzt nehmen kannst. Dazu das Gutachten der Psychologin und dann weitersehen.

  • Borderline gilt als relativ gut therapierbar. Von daher kann es ja sein, dass es bei dir erfolgreich behandelt wurde. Auch eine Angststörung ist in der Regel gut therapierbar, wenn man in der Therapie gut aktiv mitmacht. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass die beiden Diagnosen zu einem kompletten Ausschluss führen könnten, wenn du ein Gutachten vorlegen kannst, welches belegt, dass die Therapie erfolgreich abgeschlossen ist. Aber am besten lässt du dich noch weitergehend beraten, wie bereits weiter oben empfohlen wurde.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Wenn dein früherer Psychiater dich weder umfassend behandelt hat, noch dir eine akkurate Diagnose erstellt hat: Was genau soll er dann deines Erachtens attestieren, außer der von ihm diagnostizierten Borderlinestörung?

    Meine Hoffnung war, dass er die Diagnose revidiert :/ ich hab gestern nochmals nachgeschaut und gesehen, dass auf seiner Überweisung zur Therapeutin tatsächlich statt Borderline „Persönlichkeitsstörung Impulsiver Typ“ steht - Keine Ahnung woher das jetzt kommt. Darüber wurde ich auch nie informiert. Entweder hat der sich vertippt, oder einfach irgendwas eingetragen. Mir wurde vermittelt, dass ich Borderline habe.


    Das Problem ist, dass er mir bis vor einem Jahr noch die Medikamente, die ich für meine Angststörung genommen habe, verschrieben hat, ich also noch „in Behandlung“ war. Ich weiß nicht was genau der AA sieht, kann der die ganze Akte einfordern? Weil dann ist es ja nicht ersichtlich, weshalb ich bei ihm in Behandlung geblieben bin (wie gesagt, war naiv und dachte mir nix dabei, hab halt auf den Arzt vertraut und darauf, dass er schon weiß, was er da tut). Ich hab halt erst durch mein aktuelles Studium (Psychologie) und durch die Therapie gemerkt wie unprofessionell er ist.


    Ich hab mich deswegen mit einem Chefarzt, der Neurologe und Psychiater ist in Verbindung gesetzt. Er meinte zu mir er wird eine komplette neue Erhebung machen. Wenn dort was anderes rauskommt (100% keine Persönlichkeitsstörung) - gebe ich dann den Quatsch vom alten Psychiater trotzdem an?

  • Ich hab gestern nochmals nachgeschaut und gesehen, dass auf seiner Überweisung zur Therapeutin tatsächlich statt Borderline „Persönlichkeitsstörung Impulsiver Typ“ steht - Keine Ahnung woher das jetzt kommt. Darüber wurde ich auch nie informiert. Entweder hat der sich vertippt, oder einfach irgendwas eingetragen. Mir wurde vermittelt, dass ich Borderline habe.

    Das IST das, was man landläufig "Borderline" nennt. Der Begriff ist nämlich keine Diagnose, sondern lediglich ein im Volksmund gebräuchlicher Ausdruck für eben jene Persönlichkeitsstörung.


    https://borderline-netzwerk-be…ung-gemaess-icd-10-f60-3/

  • Vielleicht kann mir noch jemand diese Fragen beantworten:


    Wie viel Informationen darf der AA anfordern bzw. wie viel bekommt er? Darf er bei meiner Therapeutin zB Dinge erfragen? Oder eine komplette Akte einsehen? Oder sogar Auskunft über meine Versicherungsdaten/-abrechnungen erhalten? Theoretisch muss ich ihn doch von jeglicher Schweigepflicht entbinden?

  • Wie viel Informationen darf der AA anfordern bzw. wie viel bekommt er? Darf er bei meiner Therapeutin zB Dinge erfragen? Oder eine komplette Akte einsehen? Oder sogar Auskunft über meine Versicherungsdaten/-abrechnungen erhalten? Theoretisch muss ich ihn doch von jeglicher Schweigepflicht entbinden?

    Eigentlich gibt man vorab auf einem Bogen alle Diagnosen an. Dann fragt der AA ggf. nach weiteren Gutachten. Ich glaube nicht, dass er/sie sich selbst auf die Suche macht.


    Aber eine Verbeamtung wird wahrscheinlich nicht drin sein oder? :/

    Der AA muss die Wahrscheinlichkeit der vorzeitigen Dienstunfähigkeit absehen, eine Diagnose allein ist nicht automatisch Ausschluss, so wie das früher war.

  • Anderes Bundesland, aber ich musste alle Diagnosen die mir bekannt sind angeben auf einem Bogen, da waren entsprechende Fragen drauf. Dazu musste ich alle Berichte und oder Gutachten der letzten 5 Jahre mitbringen. Ob die in meinem Fall alle gelesen wurden weiß ich nicht, bei mir wäre es allerdings ohne den GdB wohl nichts geworden. Musste auch einige spezifische Fragen zu meinem Arbeitsalltag und meiner Erkrankung beantworten.

    Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Gründen einer Dienstunfähigkeit bei Lehrkräften. Wenn dort schon eine entsprechende Vorerkrankungen vorliegt braucht es auf jeden Fall entsprechende Gutachten der ehemaligen oder aktuellen Behandler.

  • Naja das stand im Schreiben zum Termin mit drin und ich bin bereits vorher davon ausgegangen, dass ich diese Unterlagen mitbringen muss.

    Das sind Gutachten und Berichte, z.B. Klinikberichte oder auch Gutachten die im Rahmen eines Antrags auf GdB eingereicht wurden. Eben entsprechende Befundberichte. Meine Therapeutin hat für den Termin ein extra Schreiben zum aktuellen Stand und mit ihrer Einschätzung aufgesetzt.

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