1. Staatsexamen mit Note 6

  • Mittelschule gibt es nach meiner kurzen Recherche nur in Bayern.

    Dort steht in der Info zum Lehramtsstudium:

    Zitat

    Erste Staatsprüfung

    Die Einführung der Module und der ECTS-Punkte bedeutet, dass sämtliche, während des Studiums erworbene Leistungen Auswirkungen auf den Studienerfolg und somit auf die Abschlussnote haben. Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40%) und aus dem ersten Staatsexamen (60%). Sobald die Anzahl von 213 ECTS-Punkten erreicht ist, kann man zum ersten Staatsexamen zugelassen werden. Sie besteht aus einer Reihe von schriftlichen und mündlichen (in den Fächern Musik, Kunst und Sport auch praktischen) Prüfungen, die die oben genannten Teile des Studiums des Lehramts an Mittelschulen abdecken. Die Zahl der Prüfungen ist je nach Wahl des Unterrichtsfachs und der Didaktikfächer verschieden. Über die Frage, wie viele und welche Einzelprüfungen im Rahmen der ersten Staatsprüfung abzulegen sind, gibt die LPO I Auskunft. Die Prüfung im Fach Erziehungswissenschaften kann vorgezogen werden, muss also nicht gleichzeitig mit den Prüfungen in den übrigen Fächern abgelegt werden.

    Freiversuch

    Studierende, die die Erste Staatsprüfung nach spätestens sieben bzw. im Erweiterungsstudium mit Schulpsychologie nach neun Hochschulsemestern ablegen, haben die Möglichkeit zu einem risikofreien Prüfungsversuch. Dies bedeutet, dass die Prüfung bei Nichtbestehen als nicht abgelegt gewertet wird und dass sie zweimal (statt üblicherweise einmal) wiederholt werden kann. Hierbei werden allerdings auch die Semester mitgezählt, die nicht für das konkrete Fachstudium verwendet wurden (z.B. im Falle eines Studiengang- oder Fachwechsels).

    https://www.lmu.de/de/studium/…t-mittelschule/index.html


    Die Abschlussklausur ist demnach nicht alleine Ausschlag gebend.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Quelle? Eine ehemalige Kollegin hatte es anders erlebt.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Vorsicht: Mit schlechter als 3,5 im 1. ODER 2. Staatsexamen wirst du in Bayern nicht dauerhaft in den Schuldienst übernommen.

    Das ist nicht in Stein gemeißelt. Es kommt auf den Bedarf an. Ob ein Quereinsteiger als qualifizierter angesehen wird als jemand, der grundständig studiert hat dürfte die Glaskugel des Kumi entscheiden.

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  • Ist aber so. "Sehr gut": 1,0 bis 1,49; "gut": 1,50 bis 2,49; "befriedigend": 2,50 bis 3,49; "ausreichend": 3,50 bis 4,49. Eigentlich logisch. Außer wahrscheinlich in Berlin.

    Spannend. Zumindest im 2. Staatsexamen ist in BW 4,0 die Grenze. Ob das auch im ersten Staatsexamen gegolten hat könnte ich jetzt allerdings nicht mehr beschwören. Ich habe zwar eigentlich meine Studienordnungen immer sehr penibel gelesen und beachtet, nachdem in meinem Kopf aber 4,0 als ausreichend verankert ist, wäre es möglich, dass ich mir den Teil- der für mich auch nicht derart relevant war- einfach nicht komplett richtig gemerkt habe. (Und ich merke gerade, dass ich das sicherheitshalber auch noch einmal fürs 2. Staatsexamen nachlesen muss, womöglich habe ich mir das dafür am Ende auch falsch gemerkt, weil ausreichend für mich 4,0 bedeutet.)


    Scheinbar nicht, sonst würde CDL das ja nicht genauso kennen.


    Und nein, logisch ist es nicht, denn ausreichend ist 4,0 und nicht 4,49 da wäre es dann eben schon "schlechter als ausreichen" oder ein Minus in Schulnoten.

    Vielleicht erinnere ich mich aber auch einfach falsch. Kann passieren, ist menschlich, würde mir kein Zacken aus der Krone brechen. fossi74 hätte bestimmt im Zweifelsfall Kronenzackenkleber für mich, gell?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielleicht erinnere ich mich aber auch einfach falsch.

    Das glaube ich nicht, denn das Bild, was ich eingestellt habe ist ja aus meiner 1. Staatsexamensprüfung, da war es also definitiv anders in Brandenburg und auch in Berlin war es anders, denn die haben alle unbenoteten Scheine mit der schlechtes möglichen Note anerkannt und das war auch 4,0.

  • Ok, vielleicht haben sie es tatsächlich geändert.

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  • Ich vermute jetzt mal, dass du auch aus Bayern kommst ;)


    Man hat die Staatsprüfung (also nur die Teilprüfung im U-FAch, welche meist 3 Prüfungen à 3-4 Stunden umfasst) bestanden, wenn der Schnitt nicht schlechter als 4,5 ist.

    Natürlich werden im Nachgang noch die ganzen Noten mit der Leistungen während des Studiums verrechnet, das ist dann aber Stufe 2. Hier darf die Gesamtnote dann am Ende nicht schlechter als 4 sein.


    Wenn du (wie ich) 3 Prüfungen im U-Fach geschrieben hast, dann zählt folgendes:

    Mittelwert aus den beiden nicht vertieften U-Fach Prüfungen bilden. Dann mal 3 rechnen. Plus die Note aus der Didaktik. Das ganze durch 4 teilen. Dann hast du den Durchschnitt für dein Unterrichtsfach!

    Da ich GSP studiert habe, zählt gleiches Spielchen noch für GSP, die praktische und die mündliche Prüfung. Da weiß ich jetzt nicht, wie es bei Mittelschule abläuft.

    Man könnte sich somit eine 6 leisten, allerdings wäre es nicht so easy diese wieder auszugleichen.... Mit lediglich 4 geschriebenen Seiten könnte es wirklich mau werden. Die meisten Profs sprachen von 10 Seiten als Mindestmaß...


    LG und ich drücke dir die Daumen!

  • Mit lediglich 4 geschriebenen Seiten könnte es wirklich mau werden. Die meisten Profs sprachen von 10 Seiten als Mindestmaß...

    10 Seiten heiße Luft wären aber auch nicht besser, als 4 davon. Vielleicht ist alles ja gar nicht so schlecht, wie du denkst, EI. Warte erst einmal ab, bzw. ziehe die anderen Prüfungen so gut du kannst durch und lass dich jetzt nicht runterziehen. Mein Vater sagte immer: "Erst weinen, wenn man seine Schläge hat." Meine erste schriftliche Prüfung (Psychologie) habe ich auch in den Sand gesetzt. Ich konnte mich einfach für kein Thema entscheiden und habe mit mehreren angefangen, was dazu führte, dass ich in Zeitnot kam. Ich dachte auch, das war`s. Ich hatte dann eine vier, okay, nicht so gut. Die weiteren Prüfungen liefen dann aber meist besser.

    Viel Glück und lass dich jetzt nicht unterkriegen. :thumbup:

  • Dass 10 Seiten "heiße Luft" auch nicht automatisch zu einer guten Note führen, sollte jedem von uns klar sein.


    Ich kann nur wiederholen, was die Dozenten gesagt haben: Bei einer 4 stündigen Klausur sei es nicht möglich unter ca. 10 Seiten eine halbwegs (und natürlich auch inhaltlich) passable Lösung zu präsentieren. Und logischerweise hängt die Seitenanzahl direkt nicht mit der erreichten Note zusammen, dennoch ist ein Mindestmaß schon ein guter Richtwert. Und auf 4 Seiten kann man kaum so viel Wissen an den Mann bringen...Kommt ja auch auf das Fach an. Gerade in der Grundschulpädagogik sollte die erste Seite bspw. ein Inhaltsverzeichnis umfassen, dann 1-3 Seiten belegte Definitionen und/oder Studien, dann erst die Pro und Contra Argumentation plus Fazit...wie man das alles auf 4 Seiten pressen soll?!

  • Ihr müsst in einer Staatsexamensklausur ein Inhaltsverzeichnis anlegen in Bayern? :staun: Wie viele Tage Zeit habt ihr noch gleich für diese Klausuren und wie dick werden die in der Zeit verfassten Romane üblicherweise, dass das nötig wird?


    fossi74 , falls du mal wieder irgendwann einen irrwitzigen Fakt aus Bayern ins Lexikon aufnehmen möchtest, das wäre für mich definitiv ein heißer Kandidat. :rofl:

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  • Ihr müsst in einer Staatsexamensklausur ein Inhaltsverzeichnis anlegen in Bayern? :staun: Wie viele Tage Zeit habt ihr noch gleich für diese Klausuren und wie dick werden die in der Zeit verfassten Romane üblicherweise, dass das nötig wird?


    fossi74 , falls du mal wieder irgendwann einen irrwitzigen Fakt aus Bayern ins Lexikon aufnehmen möchtest, das wäre für mich definitiv ein heißer Kandidat. :rofl:

    Ich vermute Sephora88 meinte nicht ein Inhaltsverzeichnis, sondern eine Gliederung.

    Und das kenne ich schon von Deutschaufsätzen ab ca Klasse 9.

  • Ich habe in meinem kompletten 1. Staatsexamen zwei Einsen geschafft, jeweils in Deutsch und Englisch Literatur. Beide Arbeiten umfassend ca. 8 Seiten, und in beiden lobten die Korrektoren die "angenehme Kürze". 'Nuff said.

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  • Nachtrag: In E weiß ich das Thema nicht mehr, in D ging es um die Parabel "Eine kaiserliche Botschaft" von Kafka. Mir ist heute noch nicht klar, wie man darüber wesentlich mehr schreiben soll als ich damals. Aber es gab sie natürlich, die Kandidaten, die zügig die vorab ausgeteilten 20 Seiten vollschrieben und sich dann Papier nachholten.

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  • Ich habe in meinem kompletten 1. Staatsexamen zwei Einsen geschafft, jeweils in Deutsch und Englisch Literatur. Beide Arbeiten umfassend ca. 8 Seiten, und in beiden lobten die Korrektoren die "angenehme Kürze". 'Nuff said.

    Ach, das ist doch völlig nebensächlich neben der neuen Hauptfrage: Wie lang war dein Inhaltsverzeichnis? ^^


    Ich vermute Sephora88 meinte nicht ein Inhaltsverzeichnis, sondern eine Gliederung.

    Und das kenne ich schon von Deutschaufsätzen ab ca Klasse 9.

    Eine vorangestellte Gliederung eines Aufsatzes mit Seitenangaben in Klasse 9:


    Einleitung S. 1

    Hauptteil S. 1

    Schluss S. 4


    (Der Mehrwert einer solchen Gliederung vor einem Schulaufsatz erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Aber ich komme ja auch aus BW, nicht aus Bayern und kenne Gliederungen insofern nur von Präsentationen oder auch wissenschaftlichen Hausarbeiten. Bei einer universitären Arbeit kann das dazugehören - wobei ich selbst in zwei Studiengängen nur in einer einzigen Abschlussklausur im Studium jemals eine Gliederung voranstellen musste. )

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