Hallo,
ich scheine gerade meinen ersten Versuch des 1. Staatsexamens versaut zu haben.
Studiere für Mittelschule und habe im Hauptfach ganz sicher eine 6 geschrieben. Nun verstehe ich die LPO nicht:
„Die Erste Staatsprüfung ist nicht bestanden, wenn
1.a)in einem Unterrichtsfach das Mittel aus dem einfachen Zahlenwert der Note für die fachdidaktische Leistung und dem dreifachen Zahlenwert der Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen (§ 30) der Ersten Staatsprüfung (mit dem Teiler 4) schlechter als „ausreichend“ ist,“
Kann ich mit einer 6 das 1. Staatsexamen trotzdem bestehen? Muss ich lediglich 4,5 mit Verrechnung der Studiumsnoten haben oder 4,5 im Examen?
Danke schon mal im Voraus