Da bietet sich die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Befristung mit Sicherheit einmal an. Während das für einzelne Vertretungsstellen noch denkbar ist, dürfte das für komplette Kollegien nicht in Frage kommen...auch nicht an freien Schulen.
Arbeitszeitformulare bei Lehrkräften freier Träger
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War zwischen 2000 und 2015 üblich, es gab da wohl auch etliche Klagen.
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