Praxissemester - unrealistische Vorgaben?

  • Deine obigen Erklärungen passen dann aber auch nicht mit dem zusammen, was du vorher geschrieben hattest:

    Wenn man in einem Arbeitsverhältnis erkrankt, ist man "einfach nicht da" - stimmt und da muss man überhaupt nichts nacharbeiten, weil man keine bestimmte Zahl an Arbeitstagen oder -stunden nachweisen muss. Aber wenn du während deines Praktikums (wie eben von dir beschrieben) erkrankst, musst du halt trotzdem zusehen, dass du am Ende auf deine vorgeschriebene Stundenzahl kommst, oder nicht?

    Beispiel: Eine Lehrkraft ist im Februar an fünf Schultagen, also einer Schulwoche, erkrankt (und erhält von der Hausärztin eine AU) - kein "Nachholen" der verpassten Unterrichtstage oder -stunden erforderlich. Aber: Eine Praktikantin ist an fünf Praktikumstagen erkrankt - in meinem Bundesland müsste sie diese Tage nacharbeiten um die erforderliche Zahl an Praktikumstagen vorweisen zu können; in deinem BL muss sie zusehen, dass sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums trotzdem ihre geforderte Stundenzahl erreicht und eben doch die verpassten Stunden an anderen Tagen nachholen.


    Sorry, aber damit bin ich jetzt auch 'raus. Anders kann ich es nicht erklären.

    Doch, die passen zusammen, weil das was du hier zitiert hast vom Schulpraktikum während der Schulzeit sprach und ihr ja gesagt habt, davon redet ihr gar nicht.

    Ich aber an der Stelle schon.
    Und nein, da muss ich dann auch auf keine Stundenzahl kommen, das geht von x-y und wer dazwischen krank ist hat weniger Tage dort verbracht. Interessiert niemanden.

    Und ja, man müsste im Praktikum während des Studiums die Stunden erreichen, aber es gibt keine Zahl Stunden an einem Tag, die vorgeschrieben sind. Ich war nie 5 Tage die Woche da und ich habe auch nie die volle Zeit gemacht, denn hätte man das gemacht, hätte man durchschnittlich 3 Stunden am Tag gehabt. Dafür bin ich damals gar nicht gekommen (jetzt habe ich zwei meiner Arbeitstage nur 3 Unterrichtsstunden, weniger will ich aber nicht haben!).
    und somit hast du eben keine Stunden verpasst, sondern man kann sich das einfach anders einteilen.

  • Doch, die passen zusammen, weil das was du hier zitiert hast vom Schulpraktikum während der Schulzeit sprach und ihr ja gesagt habt, davon redet ihr gar nicht.

    Ich aber an der Stelle schon.
    Und nein, da muss ich dann auch auf keine Stundenzahl kommen, das geht von x-y und wer dazwischen krank ist hat weniger Tage dort verbracht. Interessiert niemanden.

    Hmmm, auch das scheint wohl "bei euch" anders zu sein. Sowohl unsere SuS, die ein Betriebspraktikum machen, als auch SuS von mir bekannten allgemeinbildenden Schulen müssen sehr wohl ihre Fehltage nacharbeiten.

    Dass es in diesem Thread im Übrigen um ein "Praxissemester" im Rahmen des Lehramtsstudiums geht, steht ja schon im Threadtitel ;)

    Und ja, man müsste im Praktikum während des Studiums die Stunden erreichen, aber es gibt keine Zahl Stunden an einem Tag, die vorgeschrieben sind. Ich war nie 5 Tage die Woche da und ich habe auch nie die volle Zeit gemacht, denn hätte man das gemacht, hätte man durchschnittlich 3 Stunden am Tag gehabt. Dafür bin ich damals gar nicht gekommen (jetzt habe ich zwei meiner Arbeitstage nur 3 Unterrichtsstunden, weniger will ich aber nicht haben!).
    und somit hast du eben keine Stunden verpasst, sondern man kann sich das einfach anders einteilen.

    Das ist ja noch wieder eine ganz andere Geschichte.


    Lassen wir es gut sein. Du verstehst eh nicht, was ich meine, und ich verstehe dich einmal mehr nicht. Ist halt öfter mal so.


    So, ich gehe jetzt eine Runde im Sonnenschein spazieren. Schönen Tag noch allerseits!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Dass es in diesem Thread im Übrigen um ein "Praxissemester" im Rahmen des Lehramtsstudiums geht, steht ja schon im Threadtitel

    Und dann wurde ein Schulpraktikum (was für mich in einer allgemeinbildenden Schule im Rahmen des Unterrichts abgeleistet wird) als Vergleich heran gezogen. Das habe ich dann auch gemacht, nur das der Begriff scheinbar bei euch was anderes meint. Also ist doch zum Vergleich nicht wichtig, ob es im Threadtitel um was anderes geht, denn es ist ja ein Vergleich zu dem Thema aus dem Threadtitel, nichts anderes.

  • Die 9.Klässler:innen, die in der Grundschule Praktikum machen, müssen ihre Krankentage nicht nacharbeiten.

    Es ist dann oft einfach nur schade, und in der Grundschule haben viele von ihnen innerhalb der 2 Wochen einen Infekt.


    Das ist aber etwas ganz anderes als eine universitäre Ausbildung mit Praxisanteilen. Zudem kann man von erwachsenen Studierenden erwarten, dass sie zum einen die Vorgaben kennen und sich zum anderen um einen Ausgleich selbstständig kümmern können.

  • :D in diesem Thread könnte ein neuer Verwirrungsrekord aufgestellt werden. Wer zählt mit?

  • Die 9.Klässler:innen, die in der Grundschule Praktikum machen, müssen ihre Krankentage nicht nacharbeiten.

    Es ist dann oft einfach nur schade, und in der Grundschule haben viele von ihnen innerhalb der 2 Wochen einen Infekt.


    Das ist aber etwas ganz anderes als eine universitäre Ausbildung mit Praxisanteilen. Zudem kann man von erwachsenen Studierenden erwarten, dass sie zum einen die Vorgaben kennen und sich zum anderen um einen Ausgleich selbstständig kümmern können.

    FOS SchülerInnen (ist das Gendern hier überhaupt noch erlaubt ;) ) müssen ihre verpassten Praktikumstage nacharbeiten, zur Not eben in den Ferien, sie dürfen bei einem halben Jahr Praktikum maximal 5 Tage fehlen.

  • (ist das Gendern hier überhaupt noch erlaubt ;) )

    Hier darfst du machen was du willst. In Hessen soll es in Schulen und Behörden nicht mehr gemacht werden.


    FOS SchülerInnen (ist das Gendern hier überhaupt noch erlaubt ;) ) müssen ihre verpassten Praktikumstage nacharbeiten, zur Not eben in den Ferien, sie dürfen bei einem halben Jahr Praktikum maximal 5 Tage fehlen.

    Ja sollen sie bei euch machen.


    Wenn da mal jemand gegen klagt, dann hat die Schule ganz ganz schlechte Karten. Rechtlich gesehen müssen solche Tage nicht nachgeholt werden. Da muss ich Susannea zustimmen.

  • Hier darfst du machen was du willst. In Hessen soll es in Schulen und Behörden nicht mehr gemacht werden.

    Das war ein kleiner Scherz im Bezug auf das seit Neuestem geltende Verbot in Bayern. Aber hier bin ich ja weder an einer Schule, noch an einer Behörde, wenngleich in Deutschlands größtem Lehrerzimmer.


    Wenn da mal jemand gegen klagt, dann hat die Schule ganz ganz schlechte Karten. Rechtlich gesehen müssen solche Tage nicht nachgeholt werden. Da muss ich Susannea zustimmen.

    Und das ist interessant. Ich habe mir gerade die Websites einiger FOSen durchgesehen, da ist es überall etwas schwammiger formuliert "Wenn mehr als 5 Tage ohne ausreichende Entschuldigung versäumt werden, gilt die fachpraktische Ausbildung als nicht bestanden." Wieder was gelernt, Danke. Und entschuldigt die beinahe schon Fehlinfo. Ich hatte mal ne FOS Praktikantin, die mir das mit den 5 Tagen genau so gesagt hat, das habe ich ihr geglaubt.

  • Wenn da mal jemand gegen klagt, dann hat die Schule ganz ganz schlechte Karten. Rechtlich gesehen müssen solche Tage nicht nachgeholt werden. Da muss ich Susannea zustimmen.

    Das stimmt so pauschal schlicht nicht, wie bereits von mehreren Teilnehmern hingewiesen wurde. Ein Blick in die einschlägigen Verordnungen schafft hier deutliche Klarheit. Mal am Beispiel des hier aktuell gerade diskutierten FOS-Praktikums:


    Für euch in Hessen sieht die VOFOS dabei eine Höchstgrenze der Unterschreitung der Pflichtstunden aus vom Praktikanten nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung) von maximal 80 Stunden vor und das auch nur dann, wenn dadurch das Ziel des Praktikums nicht beeinträchtigt wird. Andernfalls sind die Stunden nachzuholen, was dort auch eindeutig normiert wird.


    Susannea Auch in Berlin gibt es eine relativ klare Aussage in der APO-FOS, dass bei wesentlichen Beeinträchtigungen der Ziele des Praktikums eine Entscheidung der Schule im Einvernehmen mit der Praxisstelle herbeizuführen ist, inwiefern auch unverschuldete Fehlzeiten nachzuarbeiten sind. Bei euch gibt es ledliglich keine feste Stundengrenze wie z.B. in Hessen.

  • Auch in Berlin gibt es eine relativ klare Aussage in der APO-FOS, dass bei wesentlichen Beeinträchtigungen der Ziele des Praktikums eine Entscheidung der Schule im Einvernehmen mit der Praxisstelle herbeizuführen ist

    Aber zwei drei Krankheitstage sind eben keine wesentliche Beeinträchtigung der Ziele des Praktikums, selbst bei einer Woche wäre das schwer zu begründen.

  • Aber zwei drei Krankheitstage sind eben keine wesentliche Beeinträchtigung der Ziele des Praktikums, selbst bei einer Woche wäre das schwer zu begründen.

    Der Ausgangspunkt der Diskussion, an dem du mit der Aussage, "krank ist krank und diese Zeiten sind nicht nachzuarbeiten" reingegrätscht warst, war ein Beispiel von fossi74 mit einem Fehlzeitenumfang von 33-66% der zu erbringenden Praktikumszeit (siehe Beitrag 44).


    Und natürlich sind 2-3 Tage bei einem einjährigen Praktikum unkritisch. Das hat mit einem pauschalen "Kranktage sind nicht nachzuholen" aber nichts mehr zu tun.

  • Genau und da sprach ich von einem Schulpraktikum (denn Praktika an Unis in der Schule gehen wohl kaum nur 15 Tage) und da ist dann auch eine Fehlzeit von letztendlich 100% egal und auch nicht nachzuholen und auch nirgendwo anders vorgeschrieben (denn das ist ja gar nicht das worauf ich mich bezog, wie ich mehrmals schon erläutert habe)
    Du kannst nämlich die Zeit auch komplett in der Schule in einer anderen Klasse verbringen, ganz ohne einen Tag in einem Praktikumsbetrieb.

  • Ich hatte mal eine Kollegin, mit der niemand mehr allein sprechen wollte, weil man sicher sein konnte, dass sie hinterher rundweg alles bestreiten würde, was man mit ihr abgesprochen hatte. Komisch, dass ich gerade jetzt an sie denken muss.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich hatte mal eine Kollegin, mit der niemand mehr allein sprechen wollte, weil man sicher sein konnte, dass sie hinterher rundweg alles bestreiten würde, was man mit ihr abgesprochen hatte. Komisch, dass ich gerade jetzt an sie denken muss.

    Wieso, ich kann alles belegen, was ich hier gesagt habe und du kannst es auch nachlesen, dass nur ihr da immer was anderes draus macht, ist dann wie bei der Kollegin.
    Deshalb wirst du gerade an sie denken müssen.

  • Alle sprechen zunächst über ein Praktikum als Leistung innerhalb des Studiums.

    Du, Susannea , sprichst dann über ein „Schulpraktikum“, von dem du annimmst, es sei eines von Schüler:innen. Darum ging es beim TE jedoch gar nicht.

    Am Ende forderst du ein, dass sich andere klarer ausdrücken müssten.

    Bei einem kurzen Thread könnte man erwarten, die vorherigen Beiträge zu lesen, auf den sich alle beziehen, bei längeren wissen alle, die hier länger schreiben, dass es in alle Richtungen mäandert.


    Ich bleibe bei der Aussage, dass man von erwachsenen Praktikant:innen Selbstorganisation erwartet und dass Leistungen nicht anerkannt werden, wenn sie -entsprechend der Vorgaben - nicht den Ansprüchen genügen.

  • Bei einem kurzen Thread könnte man erwarten, die vorherigen Beiträge zu lesen, auf den sich alle beziehen,

    Nochmal, da wurde verglichen mit einem 15 tägigen Schulpraktikum. Welches Praktikum in der Schule, was nur 15 Tage geht habt ihr denn im Studium?!? Wir jedenfalls keines.
    Diese längen gibt es bei uns nur in allgemeinbildenden Schulen.
    Also habe ich es auch damit verglichen. Und nein, ich fordere nicht, dass ihr euch klarer ausdrücken sollt, nur genauer lesen. Und dabei bleibe ich auch und deine letzte Aussage sehe ich auch so, widerspricht aber in keiner Weise der Aussage, dass Krankheit nicht nachgearbeitet werden muss.
    Wenn man sich nämlich vernünftig organisiert, dann braucht man die Tage eh nicht um die Praktikumsvorgaben zu erfüllen.

  • Welches Praktikum in der Schule, was nur 15 Tage geht habt ihr denn im Studium?!? Wir jedenfalls keines.

    Ich kann tatsächlich verstehen, dass die Regelungen meines Studiums heute keine Gültigkeit mehr hatten, aber ja, da gab es auch ein 14-tägiges Praktikum an einer Uni mit mehr Praktika als an anderen Unis.

    Heute mag das anders sein, was aber stets und immer gilt: Deutschland ist groß und die Bedingungen einer Uni oder eines Landes lassen sich nicht auf alle anderen übertragen, egal, wie nah man der Hauptstadt ist. Berlin ist nicht NRW, Brandenburg nicht Hessen und SH weder BW noch BY. Da sind verschiedene Schulformen. noch gar nicht berücksichtigt.


    Der/Die TE hatte eindeutig von Studieninhalt geschrieben, die Überschrift heißt „Praxis-Semester“, das hast du, Susannea , offenbar nicht gelesen, wenn du dann auf Schüler:innen-Praktikant:innen schließt … (die Punkte, die in BY nun nicht mehr gebraucht werden, kann man doch nun großzügig nutzen, oder? BY kann auch gleich die Sams-Punkte abgeben, ich habe da noch ein paar Wünsche offen.)

  • Der/Die TE hatte eindeutig von Studieninhalt geschrieben, die Überschrift heißt „Praxis-Semester“, das hast du, Susannea , offenbar nicht gelesen, wenn du dann auf Schüler:innen-Praktikant:innen schließt …

    Nochmal, natürlich habe ich es gelesen und habe aber den Vergleich hier natürlich nicht auf ein Uni-Praktikum übertragen, denn es war ja ein Vergleich. Warum sollte man den also nicht mit einem Schulpraktikum vergleichen?!?

  • Nochmal, da wurde verglichen mit einem 15 tägigen Schulpraktikum. Welches Praktikum in der Schule, was nur 15 Tage geht habt ihr denn im Studium?!? Wir jedenfalls keines.

    Hmmm... Orientierungspraktikum (BA) - Praktika - Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) - Universität Potsdam (uni-potsdam.de) Während des Orientierungspraktikums sind die Student*innen der Uni Potsdam sogar nur zwei Wochen (also 10 Tage) in Präsenz an den Schulen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Hmmm... Orientierungspraktikum (BA) - Praktika - Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) - Universität Potsdam (uni-potsdam.de) Während des Orientierungspraktikums sind die Student*innen der Uni Potsdam sogar nur zwei Wochen (also 10 Tage) in Präsenz an den Schulen.

    Tja, dann ist das dem Rotstift zum Opfer gefallen, das waren bei uns damals noch 4 Wochen je Fach und du konntest es auf 6 Wochen bündeln.

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