DAs ist verwirrend, weil ich das weder aus Brandenburg noch aus Berlin kenne. Da ist ein Zeitraum vorgeschrieben (und in einem Vertrag festgelegt) und wenn man krank ist, dann ist es genauso wie während eines Arbeitsvertrages, dann ist man eben einfach nicht da) die Zeit wird dann aber natürlich nicht noch irgendwo angehängt, die hat man einfach weniger und Pech gehabt.
Es ist bei uns Teil der Ausbildung und damit ist eine Mindesstundenzahl in einem Zeitraum notwendig.
Ich habe einmal eine sehr umfangreiche Fortbildung in Chemie gemacht. Um erfolgreich zu sein, durfte ich weniger als in 10 % der Stunden fehlen (konkret waren es 20 Tage zu je 8 Stunden, ich war einmal krank und schleppte mich die Woche darauf hin). Ich hätte sonst den Schein nicht erhalten und ob ich noch einmal mehrere Stunden Deputatserlass erhalten hätte? Ich glaube nicht.
Es gibt keinen Ärger, wenn man entschuldigt fehlt, aber auch keinen Schein.