Schülerin bekommt wegen Schlumpfvideo der AFD Polizeibesuch in der Schule

  • Die Polizei ist nicht gefahren, Polizei und Schulleitung haben ein völlig überflüssiges Gespräch ohne sinnvolles Ziel mit der Schülerin geführt und haben der AfD damit einen Feiertag geschenkt.

    Und woher ist klar, dass das Gespräch überflüssig war, es also nicht schulintern durchaus eine Rechtfertigung dafür gegeben hat, weil beispielsweise eine relevante Störung des Schulfriedens gegeben war, es zunächst Ankündigungen strafrechtlich relevanten Verhaltens gab als erste Trotzreaktion oder oder oder?


    Der ursprünglich verlinkte Artikel aus der Süddeutschen war für mich hinter eine Bezahlschranke, insofern fehlen mir zu dem Fall jede Menge Informationen, um diesen auch nur annähernd bewerten zu können, aber vielleicht ist das ja alles ausreichend öffentlich bekannt bereits.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Und woher ist klar, dass das Gespräch überflüssig war, es also nicht schulintern durchaus eine Rechtfertigung dafür gegeben hat, weil beispielsweise eine relevante Störung des Schulfriedens gegeben war, es zunächst Ankündigungen strafrechtlich relevanten Verhaltens gab als erste Trotzreaktion oder oder oder?

    :thumbup:

    Genau, es ist ganz wenig "klar". Außer, dass es eben kein "Skandal" ist.

    , insofern fehlen mir zu dem Fall jede Menge Informationen

    Und das wird auch so bleiben. Trotzdem kann man sich eine Meinung über die überschäumenden Hassreaktionen aus der rechten Ecke bilden, die ich hier nicht zitieren möchte.

  • Dein Post ist "ein gutes Beispiel für sinnlos überschießende Emotionen" - ohne Berücksichtigung der Faktenlage.
    Etwas logische und schulrechtlich relevante Gedanken sind hilfreich.
    a) Die Schulleitung hatte - nach der Mitteilung einer anderen Schülerin - vermutet, dass besagte Schülerin rassistische oder unerlaubte Inhalte an der Schule verbreitet.
    b) Da die Schulleitung nicht befugt ist, diese Vermutung durch einen Blick ins Handy der Schülerin zu verifizieren, hat sie nach Lehrbuch gehandelt: Man holt die Organe, die zur Durchsuchung oder Einziehung eines Handy befugt sind.

    c) Die Polizisten haben sich das auf dem Handy der anderen Schülerin angeschaut und entschieden, dass das Ganze den Terz nicht wert ist.

    d) Die Polizisten haben die Schülerin belehrt, dass sie keine sexistischen, rassistischen oder grundgesetzwidrigen Inhalte teilen oder verbreiten darf.

    That's all. So what.

    Das ist rechtlich aber auch Unsinn. Die Polizei darf das Handy nicht durchsuchen.

  • Das ist rechtlich aber auch Unsinn. Die Polizei darf das Handy nicht durchsuchen.

    Ähemm... sie darf das Handy beschlagnahmen und auf richterlichen Beschluss durchsuchen. Zur Beschlagnahme muss keine richterliche Anordnung vorliegen. Es genügt der dringende Tatverdacht, dass sich auf dem Handy strafrelevante Informationen befinden. Die Durchsuchung findet dann auf richterlichen Beschluss statt.
    https://www.juraforum.de/lexikon/handy-beschlagnahmt

    Entschuldige bitte, das ich in zwei Sätzen nicht den kompletten Verfahrensablauf definiert hatte. Mea culpa.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Ähemm... sie darf das Handy beschlagnahmen und auf richterlichen Beschluss durchsuchen. Zur Beschlagnahme muss keine richterliche Anordnung vorliegen. Es genügt der dringende Tatverdacht, dass sich auf dem Handy strafrelevante Informationen befinden. Die Durchsuchung findet dann auf richterlichen Beschluss statt.
    https://www.juraforum.de/lexikon/handy-beschlagnahmt

    Entschuldige bitte, das ich in zwei Sätzen nicht den kompletten Verfahrensablauf definiert hatte. Mea culpa.

    Ja das stimmt. Hier gilt aber auch verhältnismäßigkeit.

  • Ja das stimmt. Hier gilt aber auch verhältnismäßigkeit.

    Durchaus. Aber in erster Linie gilt das StGB. Die darin definierte Bandbreite ist breiter als viele unserer Schüler wissen - und erstreckt sich (was die Einziehung von Handys betrifft) auch auf Altersgruppen unter 14 Jahren. Was man den Schülern ab und an vermitteln muss. Genauso, dass es neben dem Strafrecht auch das Zivilrecht gibt - das Schadenersatzansprüche regelt.

    Ab und an muss man das den Kids vermitteln. Der Verlust des Handy schmerzt sie vermutlich mehr als soziale Arbeit ;)

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  • Ich wüsste in diesem Zusammenhang gern einmal von Euch, wie oft bei Euch im letzten Jahr die Polizei zu einem Einsatz in die Schule gerufen wurde. Und dazu vielleicht auch den Anlass.


    Bei uns jedenfalls ist seit Jahren keine Polizei gerufen worden. Das letzte Mal bei einem schwereren Unfall eines Schülers auf dem Schulgelände.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Ich wüsste in diesem Zusammenhang gern einmal von Euch, wie oft bei Euch im letzten Jahr die Polizei zu einem Einsatz in die Schule gerufen wurde. Und dazu vielleicht auch den Anlass.


    Bei uns jedenfalls ist seit Jahren keine Polizei gerufen worden. Das letzte Mal bei einem schwereren Unfall eines Schülers auf dem Schulgelände.

    Bei uns auch seit Jahren nicht, seit ich an der Schule bin gar nicht.

  • Ich kenne die genauen Zahlen nicht, wir hatten phasenweise letztes Schuljahr aber wöchentlich die Polizei im Haus, weil es entsprechende Vorfälle gegeben hat und auch in diesem Schuljahr bereits mehrmals. In den letzten 3 Jahren war die Polizei abgesehen natürlich von Informationsveranstaltungen oder der Berufsmesse im Haus wegen: diversen Sachbeschädigungen, diversen Diebstählen, diversen Körperverletzungen, einem Suizidversuch, einer Amokdrohung über die sozialen Netzwerke, um mal die zentralen Kategorien zusammenzufassen. Außerdem haben wir immer mal wieder Kandidaten, die von der Polizei zuhause abgeholt und in die Schule gebracht werden über einen gewissen Zeitraum hinweg, weil das sonst nicht zuverlässig klappt trotz Bußgeldern.


    Die Mehrheit dieser Vorfälle haben es niemals in die Medien geschafft, egal was dabei herausgekommen ist am Ende. Selbst die Amokdrohung wurde nicht groß aufgebauscht. Ich habe insofern keinerlei Schwierigkeiten damit, mir auszumalen, was alles schulintern bekannt sein könnte über den Vorfall und die Schülerin, was einen Polizeieinsatz in dem Moment absolut gerechtfertigt hat, was aber medial nicht bekannt geworden ist, weil an der Stelle die Mutter und die Schülerin selbst kein Interesse daran haben, den Teil offenzulegen, wo nicht mit dem Finger anklagend auf Schule und Polizei gezeigt werden kann.


    Ich bin übrigens an keiner Brennpunktschule tätig, sondern einfach nur an einer städtischen SEK.I- Schule mit tatsächlich ziemlich gutem Ruf, wie u.a. unsere Anmeldezahlen immer wieder aufs Neue zeigen (gerade auch im Vergleich mit anderen Schulen in der Stadt).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vor 2 Wochen, wenn ich es recht im Kopf habe. Bei uns ist das definitiv überhaupt nichts "Alltägliches", aber tatsächlich auch nicht das einzige Mal in den letzten 10 Jahren. Wir haben es vor 3 Jahren oder so sogar überregional als "Nazi-Gymnasium" in die Presse geschafft. Ziemlich skurril, wenn man sich in einer Wandergruppe am Abend beim Essen unterhält und jemand ganz erstaunt meint ... "Ach ... DA arbeitest du?! Erzähl mal, wie das gegangen ist."


    Das hier sehe ich ganz genauso:

    Ich habe insofern keinerlei Schwierigkeiten damit, mir auszumalen, was alles schulintern bekannt sein könnte über den Vorfall und die Schülerin, was einen Polizeieinsatz in dem Moment absolut gerechtfertigt hat, was aber medial nicht bekannt geworden ist, weil an der Stelle die Mutter und die Schülerin selbst kein Interesse daran haben, den Teil offenzulegen, wo nicht mit dem Finger anklagend auf Schule und Polizei gezeigt werden kann.


    Einfach insgesamt ein bisschen weniger rumspekulieren wäre angemessen. Falls sich irgendjemand hier noch erinnert, ich habe es ohne namentliche Nennung während der akuten Corona-Zeit mal im Kontext Schule in die Presse geschafft und es ist diplomatisch ausgedrückt ein ziemlicher Ramsch geschrieben worden. Auch unsere unselige Nazi-Geschichte ist natürlich aufgeblasen worden von Leuten, denen es irgendwie langweilig war.

  • Bei uns auch seit Jahren nicht, seit ich an der Schule bin gar nicht.

    Das liegt
    a) an der Schulart und dem Bewusstsein der Schüler, dass sie bei kriminellem Verhalten die Schule verlassen müssen.
    An den Förder- und Werkrealschulen, an denen ich tätig war, gab es öfter Besuch - in der Regel im Zusammenhang mit BTM, Bedrohung oder Körperverletzung
    b) An Gymnasien liegt die "geringe Besuchsfrequenz" auch an der Sorge, dadurch Eltern zu verschrecken und sich einen "schlechten Ruf" einzufangen - weshalb auch bei begründetem Verdacht der Ruf nach der Staatsmacht unterbleibt. Da wird die Klientel eben "nach unten" oder an ein anderes Gymnasium weitergereicht.

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  • Das liegt
    a) an der Schulart und dem Bewusstsein der Schüler, dass sie bei kriminellem Verhalten die Schule verlassen müssen.
    An den Förder- und Werkrealschulen, an denen ich tätig war, gab es öfter Besuch - in der Regel im Zusammenhang mit BTM, Bedrohung oder Körperverletzung
    b) An Gymnasien liegt die "geringe Besuchsfrequenz" auch an der Sorge, dadurch Eltern zu verschrecken und sich einen "schlechten Ruf" einzufangen - weshalb auch bei begründetem Verdacht der Ruf nach der Staatsmacht unterbleibt. Da wird die Klientel eben "nach unten" oder an ein anderes Gymnasium weitergereicht.

    Danach hat wirklich niemand gefragt. 😂

  • Ich wüsste in diesem Zusammenhang gern einmal von Euch, wie oft bei Euch im letzten Jahr die Polizei zu einem Einsatz in die Schule gerufen wurde. Und dazu vielleicht auch den Anlass

    Noch nie, weder von mir noch von sonst wem.

  • Immer mal wieder, evtl so dreimal im Schuljahr? Anlässe: Schüler hat ein Messer dabei, Schüler wird gewalttätig gegenüber LK, einmal hat eine Schülerin ohne Grund den Alarmknopf gedrückt... So genau kann ich es nicht sagen, da es noch nie mit meinen Schülern was zu tun hatte.

  • Danach hat wirklich niemand gefragt. 😂

    Wenn ElCaputo eine statistische Antwort gewollt hätte, wäre eine "richtige" Abfrage sinnvoll gewesen. So gebe ich eben Antworten auf Hintergründe. Dass dir meine Antwort nicht genehm ist, war absehbar. :aufgepasst:

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  • „Ich bin entsetzt“, sagt die Mutter der JUNGEN FREIHEIT. Und die Stimme der Frau zittert vor Empörung: „Das ist so eine heftige, mit Verlaub, Stasischeiße, ich hätte das in meinem ganzen Leben nicht für möglich gehalten, was meiner Tochter hier angetan wurde.“ Ihre Tochter, wir nennen sie Miriam, ist 16 Jahre alt. Sie ist Schülerin des Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben die Personen anonymisiert, um sie zu schützen – die Frage ist nur: Vor wem?"


    Ja, das fragen wir uns alle. Zumal Elon Musk jetzt höchstpersönlich den Namen des Mädchens veröffentlicht hat.

  • Das war auch gar nicht notwendig, weil die Inhalte in den sozialen Medien frei zugänglich sind. Auch ohne Tiktok oder Insta Account kann man die Inhalte ansehen.

    BTW: Kannst du mir den Link dazu (gerne per PN) senden?

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  • Google

    Vielen Dank für die kompetente Hilfe.
    I love Google. It's so helpful for spotting nonsense.

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  • Dein Post ist "ein gutes Beispiel für sinnlos überschießende Emotionen" - ohne Berücksichtigung der Faktenlage.
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    a) Die Schulleitung hatte - nach der Mitteilung einer anderen Schülerin - vermutet, dass besagte Schülerin rassistische oder unerlaubte Inhalte an der Schule verbreitet.
    b) Da die Schulleitung nicht befugt ist, diese Vermutung durch einen Blick ins Handy der Schülerin zu verifizieren, hat sie nach Lehrbuch gehandelt: Man holt die Organe, die zur Durchsuchung oder Einziehung eines Handy befugt sind.

    c) Die Polizisten haben sich das auf dem Handy der anderen Schülerin angeschaut und entschieden, dass das Ganze den Terz nicht wert ist.

    d) Die Polizisten haben die Schülerin belehrt, dass sie keine sexistischen, rassistischen oder grundgesetzwidrigen Inhalte teilen oder verbreiten darf.

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    Ob die Polizist*innen etwas auf einem Handy angeschaut haben, weiß man doch gar nicht oder hast du andere Informationen?


    Ich gehe mal prinzipiell davon aus, dass die Schulleitung ihre Pappenheimerinnen kennt, aber die einzigen Tatsachen, die man erfahren kann, sind m.E. bislang im Polizeibericht zu lesen.


    Der Schulleiter wird jetzt übrigens von Nazis bedroht. Diese rechte Scheiße muss man dringend systematisch bekämpfen, aber so wie das in diesem Fall läuft, läuft's halt leider kontraproduktiv.

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