Die Polizei hat vor dem Gespräch alleine nach dem Kontakt mit der Schulleitung schon selber festgestellt, dass sie nicht notwendig war und das in der Pressemitteilung auch so geschrieben, weil augenscheinlich überhaupt kein strafbares Handeln im Raum stand. Es wurde auch (natürlich) kein Handy durchsucht.
Schülerin bekommt wegen Schlumpfvideo der AFD Polizeibesuch in der Schule
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Was kann eine Lehrkraft oder die Schulleitung tun? Aus Gründen des Datenschutzes und Persönlichkeitsschutzes darf eine Durchsuchung des Handys nur durch die Organe durchgeführt werden, die dafür die Legitimation besitzen - und das ist die Polizei.
Diese Ausführungen gehen am Thema vorbei und sind ein gutes Beispiel für sinnlos übberschießende Emotionen, statt einer vernünftigen Auseinandersetzung mit Sachverhalten.
Das Handy der Schülerin wurde nicht durchsucht. Die Schulleitung hat per Mail einen Hinweis auf Social Media Posts erhalten und daraufhin die Polizei gerufen. Die Schulleitung hat der Polizei dann die gemeldeten Inhalte gezeigt (soweit richtiges Verhalten der SL) und die Polizei hat (zutreffend) festgestellt, dass keine strafrechtliche Relevanz zu erkennen ist.
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Wegen eines versendeten Wahlwerbevideo die Polizei zu holen finde ich oberflächlich betrachtet auch ziemlich unnötig. Ich frage mich was die Polizei da machen soll.
Dass die Polizei geholt wurde ist grundsätzlich in Ordnung. Die Polizei kann prüfen, ob unter Umständen strafrechtlich relevante Inhalte vorliegen. Wenn man sich so unsicher ist, dass man das nicht selbst beurteilen kann/will, dann ist die Polizei der richtige Ansprechpartner.
Im vorliegenden Fall ist es eher Ausdruck einer allgemeinen Anti-AFD Hysterie, dass jeder Inhalt, in dem was von AFD steht gleich verdächtig ist.
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Wenn ich mir Videos anschaue, die angeblich von der Schülerin stammen, dann wundert es mich nicht. Dann hört sie nämlich wohl auch daheim sehr viel Propaganda der AfD.
Natürlich war die Mutter da nicht "verständnisvoll", die Familie werden AfD-Anhänger sein, irgendwo kommt es doch her.
Die Einschränkung der beiden o.g. Dinge bedarf m.E. einer Rechtsgrundlage. Kennt ihr eine?
Falls die AfD tatsächlich verboten werden sollte sieht das sicher etwas anders aus. -
Die Einschränkung der beiden o.g. Dinge bedarf m.E. einer Rechtsgrundlage.
Wer schränkt denn die beiden Dinge ein?
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Diese Ausführungen gehen am Thema vorbei und sind ein gutes Beispiel für sinnlos übberschießende Emotionen, statt einer vernünftigen Auseinandersetzung mit Sachverhalten.
Das Handy der Schülerin wurde nicht durchsucht. Die Schulleitung hat per Mail einen Hinweis auf Social Media Posts erhalten und daraufhin die Polizei gerufen. Die Schulleitung hat der Polizei dann die gemeldeten Inhalte gezeigt (soweit richtiges Verhalten der SL) und die Polizei hat (zutreffend) festgestellt, dass keine strafrechtliche Relevanz zu erkennen ist.
Dein Post ist "ein gutes Beispiel für sinnlos überschießende Emotionen" - ohne Berücksichtigung der Faktenlage.
Etwas logische und schulrechtlich relevante Gedanken sind hilfreich.
a) Die Schulleitung hatte - nach der Mitteilung einer anderen Schülerin - vermutet, dass besagte Schülerin rassistische oder unerlaubte Inhalte an der Schule verbreitet.
b) Da die Schulleitung nicht befugt ist, diese Vermutung durch einen Blick ins Handy der Schülerin zu verifizieren, hat sie nach Lehrbuch gehandelt: Man holt die Organe, die zur Durchsuchung oder Einziehung eines Handy befugt sind.c) Die Polizisten haben sich das auf dem Handy der anderen Schülerin angeschaut und entschieden, dass das Ganze den Terz nicht wert ist.
d) Die Polizisten haben die Schülerin belehrt, dass sie keine sexistischen, rassistischen oder grundgesetzwidrigen Inhalte teilen oder verbreiten darf.
That's all. So what.
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Die Polizisten haben sich das auf dem Handy der anderen Schülerin angeschaut und entschieden, dass das Ganze den Terz nicht wert ist.
Nein, das haben sie nicht. Es wurde auch kein Handy durchsucht. Das war auch gar nicht notwendig, weil die Inhalte in den sozialen Medien frei zugänglich sind. Auch ohne Tiktok oder Insta Account kann man die Inhalte ansehen.
Es ging auch nicht um "Terz", sondern darum, ob Inhalte unter Umständen strafrechtlich relevant sein könnten.
Was genau verstehst du daran nicht? Hast du soviel Geltungsdrang, dass du dir Dinge ausdenkst, nur, um Recht zu haben?
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. Es wurde auch kein Handy durchsucht. Das war auch gar nicht notwendig, weil die Inhalte in den sozialen Medien frei zugänglich sind.
Die Polizisten haben sich die Inhalte angeschaut, ohne in ein Handy zu schauen? Per Gedankenübertraung?
Ohne Flax. Du reitest auf einem Satz herum, nur um dich nicht meinem Geltungsdrang unterwerfen zu müssen. Benimm dich. -
Die Polizisten haben sich die Inhalte angeschaut, ohne in ein Handy zu schauen?
Tiktok und Insta kann man im Browser öffnen.... Links zu den Beiträgen kann man via E-Mail verschicken.... Niemand muss zum Ansehen von Social Media Post das Handy einer anderen Person verwenden.
Zitat aus dem Bericht in der Süddeutschen "Dort hätten sie [die Polizei] die vorliegenden Informationen in Form einer E-Mail einer Hinweisgeberin geprüft." E-Mail, nicht "haben ein Handy durchsucht".
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Die Polizisten haben sich gar nichts angeschaut, die Schulleitung hat den Polizisten den Fall geschildert und die Polizisten haben gesagt, dass da nichts rechtswidriges passiert ist, sie ja aber einfach mal mit der Schülerin sprechen können.
Ist es eigentlich so schwer, sich mal den Sachverhalt vernünftig durch zu lesen oder es zu mindest mal zur Kenntnis zu nehmen, wenn man ihn schon vorgelesen bekommt?
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Die Polizisten haben sich gar nichts angeschaut, die Schulleitung hat den Polizisten den Fall geschildert und die Polizisten haben gesagt, dass da nichts rechtswidriges passiert ist, sie ja aber einfach mal mit der Schülerin sprechen können.
Die Polizisten müssen sich die Posts angeschaut haben, sonst können sie nicht beurteilen, ob die Post problematisch sind oder nicht.
ZitatIst es eigentlich so schwer, sich mal den Sachverhalt vernünftig durch zu lesen oder es zu mindest mal zur Kenntnis zu nehmen, wenn man ihn schon vorgelesen bekommt?
Dasselbe könnte ich dich fragen.
Was ist an der Situation nicht verständlich? Schülerin A sieht, dass Schülerin B in den sozialen Medien AFD Posts teilt. Schülerin A "meldet" das via E-Mail bei der Schulleitung und fügt natürlich Links zu den möglicherweise problematischen Posts oder Screenshots hinzu. Die Schulleitung weiß nicht, ob die Inhalte tatsächlich problematisch sind und meldet dies deshalb der Polizei. Die Polizei kommt in die Schule, sieht sich die E-Mail und die Posts/die Screenshots an um beurteilen zu können, ob es ein Problem gibt.
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Die Polizisten müssen sich die Posts angeschaut haben, sonst können sie nicht beurteilen, ob die Post problematisch sind oder nicht.
Es gab gar auf dem Konto der Schülerin nichts mehr an zu schauen, das Video war zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes bereits von TickTok gelöscht worden.
Noch mal, in der Pressemitteilung der Polizei steht es ganz eindeutig und unmissverständlich:
Die Beamten begaben sich zur Schule, nahmen Einsicht in die
vorliegenden Informationen in Form einer E-Mail einer Hinweisgeberin
und kamen zu dem Ergebnis, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat
besteht.Die Beamten haben die Email mit der Beschwerde an die Schule gelesen, mehr nicht.
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Die Beamten haben die Email mit der Beschwerde an die Schule gelesen, mehr nicht.
Da wird ja wohl etwas mehr drin gestanden haben als "Die B hat da was von der AFD geteilt." Dafür ruft hoffentlich niemand bei klarem Verstand die Polizei und die Polizei kommt wegen nichts sicher nicht in die Schule.
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...dass da nichts rechtswidriges passiert ist, sie ja aber einfach mal mit der Schülerin sprechen können.
Dafür kriegt die Schülerin gleich mal durch staatliche Organe mitgeteilt: "Wir beobachten dich!" Und die anderen Schüler haben das sehr wohl auch mitgekriegt. Welche Wirkung hat das?
Die Schulleitung weiß nicht, ob die Inhalte tatsächlich problematisch sind und meldet dies deshalb der Polizei.
Ach der Schulleiter kann bei einem Schlumpfvideo nicht erkennen, dass der Inhalt nicht strafbar ist.?!?!
Dann sollte er beruflich was anderes machen als Schulleiter. -
Ach der Schulleiter kann bei einem Schlumpfvideo nicht erkennen, dass der Inhalt nicht strafbar ist.?!?!
Kann passieren, ja.
ZitatDann sollte er beruflich was anderes machen als Schulleiter.
Schulleiter != Polizei != Jurist != Anwalt
Menschen können nicht immer erkennen, ob etwas strafbar ist oder nicht. Du gehörst auch zu diesen Menschen.
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Ach der Schulleiter kann bei einem Schlumpfvideo nicht erkennen, dass der Inhalt nicht strafbar ist.?!?!
Ich habe nirgends gelesen, dass der Schulleiter das Video gesehen hat. Er hat wegen der Email die Polizei gerufen.
Meine Überlegung:
Wenn ich die Mutter wäre, würde ich meine Tochter kennen und sie einschätzen können. Entweder weiß ich, dass sie aufgrund ihres Alters noch naiv und unbedarft ist, oder ich weiß, dass sie anfällig für rechten Populismus ist. Dann würde ich mich nicht großartig über Schulleiter und Polizei aufregen (sondern evtl. mich sogar schämen) und beim Töchterchen später auch noch erzieherisch tätig werden. Ich würde bestimmt nicht an die Presse gehen. SO würde ich als Mutter handeln, wenn, ja wenn ich nicht selbst in der rechten Ecke stehe.
Wenn ich selbst rechte Thesen unterstützen würde und schon in der AFD-Ecke wäre, ja dann würde ich mich natürlich aufregen und alles an die große Glocke hängen, z.B. mit der "Jungen Freiheit" reden.
Nicht nur das eben erwähnte Blättchen ist übrigens total lächerlich. Neue Schlagzeile: Jetzt schaltet sich Elon Musk ein
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SteffdA : Wenn das wirklich auf doch so tendenziös wirkt (Nach dem Motto: Wenn ein Schüler ein Video einer anderen Partei teilen würde, würden die Beteiligten anders reagieren.), würde ich vorschlagen: Probiere es aus! Du wirst sicher in deinen ganzen Klassen irgendeinen Schüler haben, der politisch aktiv ist. Sobald du mal mitbekommst, dass irgendein politischer Inhalt per Handy geteilt wird, teilst du es der Schulleitung mit. Wenn sie daraufhin einfach mit den Schultern zuckt, hast du deinen Beweis. Ruft sie daraufhin die Polizei, weißt du auch, woran du bist.
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Ach der Schulleiter kann bei einem Schlumpfvideo nicht erkennen, dass der Inhalt nicht strafbar ist.?!?!
Dann sollte er beruflich was anderes machen als Schulleiter.Angesichts der Tatsache, dass die rechten NSU-Mörder ihre Propaganda per Comic-Video-Adaption verbreitet haben, sind solche Videos aus dem rechten Umfeld eher nicht mehr per se unverdächtig. Man muss auch kein Blitzmerker sein, um zu verstehen, an wen solche Videos aus diesem Umkreis eine verdeckte Hommage sind.
Darüber hinaus ist es nicht die Aufgabe des Schulleiters im Verdachtsfall die Strafbarkeit zu beurteilen, sondern die der Ermittlungsbehörden. Haben sie ja hier auch getan.
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SteffdA : Wenn das wirklich auf doch so tendenziös wirkt (Nach dem Motto: Wenn ein Schüler ein Video einer anderen Partei teilen würde, würden die Beteiligten anders reagieren.), würde ich vorschlagen: Probiere es aus! Du wirst sicher in deinen ganzen Klassen irgendeinen Schüler haben, der politisch aktiv ist. Sobald du mal mitbekommst, dass irgendein politischer Inhalt per Handy geteilt wird, teilst du es der Schulleitung mit. Wenn sie daraufhin einfach mit den Schultern zuckt, hast du deinen Beweis. Ruft sie daraufhin die Polizei, weißt du auch, woran du bist.
Quatsch, das ist eine andere SL, an einer anderen Schule, mit einem völlig anderen Video/ Hintergrund etc.pp. Allein schon dadurch hat das genau gar keine Beweiskraft, außer etwas darüber zu erzählen, wie die eigene SL in genau dem konkreten Fall vorgeht. Mal ganz abgesehen davon, dass es sich nach einer wenig professionellen Vorgehensweise liest, auf gleich welchen politischen Inhalt dergestalt zu reagieren.
Ich vermag aufgrund dessen was mir von dem „Schlumpffall“ bekannt ist nicht zu beurteilen, ob in dem Fall einfach nur vorschnell und undifferenziert vorgegangen wurde oder es tatsächlich im konkreten Kontext nachvollziehbare Hinweise auf potentiell strafbare Inhalte gegeben hat, finde es auch recht vermessen, dass andere meinen das zu können, obgleich wir alle wissen, wie wenig Schulen öffentlich mitteilen zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen über schulinterne Vorgänge, aber eben auch Schülerverhalten. Man muss sich in jedem Fall den Schuh aber nicht selbst anziehen, ebenso undifferenziert vorzugehen, wie man es der SL in dem „Schlumpffall“ zurecht oder zu Unrecht unterstellt.
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Ich vermag aufgrund dessen was mir von dem „Schlumpffall“ bekannt ist nicht zu beurteilen, ob in dem Fall einfach nur vorschnell und undifferenziert vorgegangen wurde oder es tatsächlich im konkreten Kontext nachvollziehbare Hinweise auf potentiell strafbare Inhalte gegeben hat, finde es auch recht vermessen, dass andere meinen das zu können,..
Das brauch niemand von uns zu beurteilen, denn die Polizei hat das ja hinlänglich getan und auch veröffentlicht.
Sie hat die Mail gelesen und ist zu dem Urteil gekommen, dass kein juristisch relevantes Verhalten vorliegt, das steht genau so in der Pressemitteilung. Wären sie dann einfach wieder gefahren, wäre nichts zu beanstanden gewesen (und es wäre auch nicht zu der öffentlichen Problematik gekommen, weil die Schülerin ja nichts davon mitbekommen hätte).
Die Polizei ist nicht gefahren, Polizei und Schulleitung haben ein völlig überflüssiges Gespräch ohne sinnvolles Ziel mit der Schülerin geführt und haben der AfD damit einen Feiertag geschenkt.
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