Schülerin bekommt wegen Schlumpfvideo der AFD Polizeibesuch in der Schule

  • Ich stehe zwar politisch weit auf der anderen Seite, aber dieser Polizeieinsatz war mehr als bedenklich. Was für ein Bild von Wählern, von Bürgern in einer Demokratie hat denn jemand, der die Polizei ruft, wenn jemand ein Werbevideo der „falschen“ politischen Partei verlinkt oder postet, Deutschland sei Heimat? Und warum fährt die Polizei dahin und holt die Schülerin aus dem Unterricht? Das nennen sie dann „Gefährderansprache“ … Besonders schlimm ist, dass der Vorgang natürlich jetzt von der rechten Presse ausgeschlachtet wird und dass nicht wenige sich jetzt bestätigt fühlen werden in ihren Vorbehalten gegenüber „denen da oben“.


    EDIT: Die Sache erinnert ein wenig an die Diskussion um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall. Da wird so unsachlich argumentiert und berichtet, dass man der wichtigen Sache - Schutz der Demokratie - keinen Gefallen tut. Hier gibt es ab Minute 4:06 ein paar sachliche Worte dazu: https://www1.wdr.de/mediathek/…kratische-partei-100.html

  • Eine Gefährderansprache durch die Polizei für das, was dort im Artikel geschildert wurde? Das hätte man ja wohl anders angehen müssen.


    Die Aussagen sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt und wurden nicht in der Schule geäußert. Sie scheinen, der Schilderung nach, auch keine Straftaten zu sein.


    Ein normales Gespräch mit den Klassenlehrern, Einbindung von Sozialpädagogen, Aufgreifen der Thematik im Unterricht wäre um einiges sinnvoller gewesen. Was bleibt denn jetzt bitte so bei der Schülerin hängen?


    Stattdessen wird das Mädchen von Schulleitung und Polizei "zum Gespräch gebeten".

  • Scheinheiliger Sturm im Wasserglas.


    Irgendwer macht was verdächtiges, die Polizei wird gerufen, kommt und ermittelt ob eine Straftat vorliegt.

    So ist das halt. Die Polizei macht ihren Job.


    Ziemlich Absurd sich darüber aufzuregen.

    Noch absurder, wenn es Rechte tun, die ja für gewöhnlich voll dafür sind, allen möglichen anderen die extremsten, nichtrechtsstaatlichen Dinge an den Hals zu wünschen.

  • Ich finde es gar nicht "absurd, sich darüber aufzuregen". Und dafür muss man kein Rechter sein, sondern gerne in einer Demokratie leben, in der Meinungsfreiheit herrscht im Rahmen der Gesetzgebung.

  • Innenminister Christian Pegel (SPD) wurde auf den Fall am Donnerstag im Schweriner Landtag angesprochen. Wenn die Polizei gerufen werde, komme sie auch, so Pegel.

    Die Beamten waren von der Schulleitung informiert worden.

    Der Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Vorpommern-Rügen-Greifswald und AfD-Landessprecher Leif-Erik Holm sprach von einem handfesten Skandal.


    Wo ist der "Skandal"?

  • Die Informationen sind wieder einmal eigentlich zu spärlich, um sich ein begründetes Urteil erlauben zu können. Die Schule darf grundsätzlich auf außerschulisches Verhalten reagieren, wenn es in die Schule abstrahlt. Verbreiten von Propaganda für eine Partei, die unter begründetem Extremismusverdacht steht, kann da für mich durchaus dazu gehören. (Beispiel: die Schülerin hat diese Dinge in einer Klassengruppe auf WhatsApp gepostet und damit bewusst Konflikte mit anderen SuS provoziert. Das ist aber reine Spekulation.)

    Allerdings hat die Schule als pädagogische Institution auf so etwas mit pädagogischen Mitteln zu reagieren, einen Gesetzesverstoß kann ich in dem Geschilderten auch mit viel Fantasie nicht erkennen. Hier hat ja offensichtlich der Schulleiter die Polizei gerufen. Das ist für mich tatsächlich eine schwache Leistung.

  • Der "Skandal", wenn man es denn so nenne will, besteht darin, dass ein Schulleiter die Polizei ruft in einem solchen Fall anstatt ein schulinternes Gespräch zu initiieren, meinetwegen im Beisein der Eltern.

    Und wenn die Aktivitäten der Schülerin nicht den Schulfrieden beeinträchtigt haben, halte ich selbst dies schon fast für übergriffig.

    Nach dem Maßstab des Schulleiters müsste in manchen Schulen/Klassen wohl die Polizei permanent im Unterricht anwesend sein.

  • Aber kein "Skandal", wie es von rechten Medien jetzt dargestellt wird.

    Richtig.

    Aber ein studierter Mensch mit einer Funktion mit Öffentlichkeitswirkung sollte inzwischen verstanden haben, wie die AfD funktioniert und da finde ich es durchaus ärgerlich, wenn man diesen Kandidaten noch Elfmeter für die Pflege ihres Opfermythos gibt. Zumal mal man mit ruhigem Verstand eigentlich hätte erkennen müssen, dass es durch dieses Vorgehen absolut nichts zu gewinnen gibt. Die AfD ist der Gewinner dieser völlig überflüssigen Aktion.

  • Der "Skandal", wenn man es denn so nenne will, besteht darin, dass ein Schulleiter die Polizei ruft in einem solchen Fall anstatt ein schulinternes Gespräch zu initiieren, meinetwegen im Beisein der Eltern.

    Naja, wir befinden uns "weit im Osten", und wer weiß, welche Vorfälle es an der Schule bisher gegeben hat. Können wir das schon beurteilen?

  • Öffentlich gemacht und durch die Presse gejagt wird der Vorfall und damit die Schülerin und mit Namensnennung der Schulleiter nur von einer Seite. Bei uns war auch schon öfter die Polizei um Präventivmaßnahmen vor Klassen zu besprechen. Oder auch, wenn etwas vorgefallen ist. Und hier hat nicht - wie von einigen behauptet - der Schulleiter die Inhalte erspäht, sondern wurde anscheinend durch eine Mail darauf aufmerksam gemacht.

  • Ich finde es gar nicht "absurd, sich darüber aufzuregen". Und dafür muss man kein Rechter sein, sondern gerne in einer Demokratie leben, in der Meinungsfreiheit herrscht im Rahmen der Gesetzgebung.

    Es wurde ja im Rahmen der Gesetzgebung gehandelt. ;)

    Wo ist der Aufreger?

  • Es wurde ja im Rahmen der Gesetzgebung gehandelt. ;)

    Wo ist der Aufreger?

    Niemand hat dem Schulleiter oder der eintreffenden Polizei vorgeworfen, gegen ein Gesetz gehandelt zu haben 🤷‍♂️ Aber nicht jedes gesetzeskonforme Handeln ist sinnvoll, angemessen oder zielführend.


    Naja, wir befinden uns "weit im Osten", und wer weiß, welche Vorfälle es an der Schule bisher gegeben hat. Können wir das schon beurteilen?

    Welche Vorfälle es an dieser Schule bereits gegeben hat, darf doch für den Umgang mit den beiden Posts der Schülerin keine Rolle spielen 🤷‍♂️

  • Nun - wie ich verstehe, wurde der Verdacht geäußert, dass die Schülerin auf ihrem Handy rechtswidrige Inhalte während des Unterrichts an der Schule verbreitet.

    Was kann eine Lehrkraft oder die Schulleitung tun? Aus Gründen des Datenschutzes und Persönlichkeitsschutzes darf eine Durchsuchung des Handys nur durch die Organe durchgeführt werden, die dafür die Legitimation besitzen - und das ist die Polizei.
    Nicht mehr - und nicht weniger ist geschehen.

    Das die Aufreger fon Doitschland sich darüber sofort aufregen, war zu erwarten.
    Peinlich ist, dass "seriöse Medien" es überhaupt notwendig erachten, der AfD hier die Bühne zu bieten.

    Aufregen sollten sich vielleicht die Urheber der "Schlümpfe" - und wegen Copyrightverstoß und missbräuchlicher Nutzung ihrer Werke eine saftige Abmahnung und Nutzungsgebühr bei der AfD einfordern.

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  • Nun - wie ich verstehe, wurde der Verdacht geäußert, dass die Schülerin auf ihrem Handy rechtswidrige Inhalte während des Unterrichts an der Schule verbreitet.

    Was kann eine Lehrkraft oder die Schulleitung tun? Aus Gründen des Datenschutzes und Persönlichkeitsschutzes darf eine Durchsuchung des Handys nur durch die Organe durchgeführt werden, die dafür die Legitimation besitzen - und das ist die Polizei.
    Nicht mehr - und nicht weniger ist geschehen.

    Das habe ich so weder in der Presse noch in der Mitteilung der Polizei gelesen. Der Polizei wurde vom Schulleiter eine E-Mail gezeigt. Sie hat festgestellt, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Dennoch wurde das Mädchen für ein Gespräch aus dem laufenden Unterricht geholt.


    Der Punkt ist einfach der: Ich kann die AfD populistisch und eindimensional finden. Ich kann mir als Privatperson auch die Meinung bilden und nach außen vertreten, dass sie rassistisch, verfassungsfeindlich etc. ist.


    Für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte gelten aber andere Ansprüche. Das Teilen einer Wahlwerbung ist an sich kein Vergehen. Die Polizei darf ohne den Anfangsverdacht einer Straftat nicht aktiv werden, bloß weil jemand einen Link geteilt hat. Sie darf aktiv werden, wenn der Link zu Werbung für die Wiking-Jugend oder die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei führt. Die sind beide verboten. Oder wenn Hitler-Gruß oder Hakenkreuz verwendet werden. Die sind beide strafbar. Die AfD vertritt aber als Partei keine verfassungsfeindlichen Positionen. Einzelne Mitglieder tun das. Man ist aber schlau genug, so etwas nicht z.B. in ein Wahlprogramm zu schreiben.


    Solange die AfD nicht verboten ist oder als verfassungsfeindlich geführt wird, dürfen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht gegen ihre Anhänger oder gegen positive Meinungsäußerungen zur AfD vorgehen. Stell dir vor, in einem anderen gesellschaftlichen Klima findet so eine Ansprache einer Schülerin statt, weil sie sich für das Recht auf Abtreibung einsetzt oder offen eine gleichgeschlechtliche Beziehung lebt. Ich will das nicht gleichsetzen: Ich finde die AfD scheiße. Aber persönliche Meinungen können keine Grundlage für staatliches Handeln sein.

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