Ü. auf so.päd. Förderbedarf........
Was muss rechtlich an Schriftstücken/Elternbriefen vorhanden sein, bevor das Verfahren eingeleitet werden darf?
Nach Auskunft Schulamt muss eine Klassenkonferenz (der Klasse, der das Kind angehört!!!) die Überprfg. beschließen.
Das ist hier nicht erfolgt, weil das Kind am x.02. die Schule gewechselt hat (vor der Konferenz also).
Am Sa. erhielten die Eltern die ´"Einladung" der So-Schule......
(nachrichtlich aber an die "alte Schule".....)
Auf der "Einladung" fehlt jeder Hinweis auf einen rechtsgültigen Beschluss, auf eine Rechtshilfebelehrung....
Im dieses Kind betr. Verfahren ist es überhaupt das EINZIGE bisher den Eltern vorliegende Schriftstück ....
Wer von euch Sonderschullehrern kennt die rechtsverb. Grundlagen für ein Ü-prfg.-Verfahren?
Meines Wissens nach ist schon das Nicht-Einbinden der, Eltern (Nicht-Information etc.) ein Formfehler, der es nicht gestattet, die Sache durchzuziehen...
LG cecilia