formfehler im ü-prfg.verfahren?

  • Ü. auf so.päd. Förderbedarf........


    Was muss rechtlich an Schriftstücken/Elternbriefen vorhanden sein, bevor das Verfahren eingeleitet werden darf?


    Nach Auskunft Schulamt muss eine Klassenkonferenz (der Klasse, der das Kind angehört!!!) die Überprfg. beschließen.


    Das ist hier nicht erfolgt, weil das Kind am x.02. die Schule gewechselt hat (vor der Konferenz also).
    Am Sa. erhielten die Eltern die ´"Einladung" der So-Schule......
    (nachrichtlich aber an die "alte Schule".....)


    Auf der "Einladung" fehlt jeder Hinweis auf einen rechtsgültigen Beschluss, auf eine Rechtshilfebelehrung....


    Im dieses Kind betr. Verfahren ist es überhaupt das EINZIGE bisher den Eltern vorliegende Schriftstück ....


    Wer von euch Sonderschullehrern kennt die rechtsverb. Grundlagen für ein Ü-prfg.-Verfahren?


    Meines Wissens nach ist schon das Nicht-Einbinden der, Eltern (Nicht-Information etc.) ein Formfehler, der es nicht gestattet, die Sache durchzuziehen...



    LG cecilia

  • Gefunden im Netz:


    http://home.t-online.de/home/havemann.bb/sfb/abl.htm
    Zitate:


    Wer ist verantwortlich für den gesamten Verfahrensablauf?


    Zuständig für den gesamten Verfahrensablauf ist die Schulleitung der zuständigen Schule – die Schulbehörde trifft lediglich die Entscheidung über Feststellung des Förderbedarfs und über Förderort.


    --------------------------------------------------
    Welches ist die zuständige Schule ?


    Zuständige Schule ist die Schule, die das Kind besucht oder an der das Kind zur Einschulung angemeldet wird.




    --------------------------------------------------------------------------------




    Wann gilt ein Verfahren als eingeleitet?


    spätestens dann, wenn die Schulleitung der zuständigen Schule die Unterlagen an die zuständige Sonderschule weitergibt mit der Bitte um Erstellung des sonderpädagogischen Beratungsgutachtens


    Welche Vorgänge müssen in der zuständigen Schule vor der Einleitung des Verfahrens erledigt sein ?


    Beschluss der Klassenkonferenz zur Einleitung des Verfahrens
    schriftliche Information der Erziehungsberechtigten zum Informationsgespräch über die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens
    Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten über die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens


    Diese 3 Vorgänge müssen also vor dem 15.2. durchgeführt worden sein!


    -------------------------------------------------


    Aufgaben für Leiter(in) der zuständigen Schule <


    --------------------------------------------------------------------------------



    1. erhält Beschluß der Klassenkonferenz auf Einleitung des Verfahrens


    2. lädt Erziehungsberechtigte schriftlich zu Gespräch ein


    3. führt Gespräch mit Erziehungsberechtigten,


    ð informiert über


    Einleitung des Verfahrens
    Ablauf des Verfahrens
    Recht, Förderkommission zu beantragen
    ð händigt entsprechendes Merkblatt aus


    4. legt Aktennotiz an


    über Gesprächsverlauf
    über das "Veranlaßte"
    5. beauftragt Klassenlehrer(in) mit Erstellung des Berichts


    6. unterrichtet zuständige Sonderschule über Einleitung des Verfahrens


    leitet der zuständigen Sonderschule den Bericht (...) zu
    fordert von der zuständigen Sonderschule ein Beratungsgutachten an
    .................................................................................................................................


    bei Einrichtung einer FK


    1. beruft Förderkommission (bis 1.5.)


    2. lädt Förderkommission ein (1 Woche Ladungsfrist) - stellt mit Einladung allen Mitgliedern "zur Verfügung"


    Bericht der zuständigen Schule
    Beratungsgutachten


    ........................................................................


    So, wie es hier, gleichfalls für Niedersachsen, geschildert wird, ist das ganze für dieses Kind bisher eingeleitete Verfahren rechtswidrig aufgrund der nachweislichen Formfehler.


    LG cecilia

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Cecilia,


    was wäre für dieses Kind die Alternative zur Sonderschule?
    Oder anders gefragt: warum sollte dieses Kind keinesfalls auf eine Sonderschule?
    Oft werden ja die schlechten Zukunfstaussichten angeführt.
    Wie ich aber von einer befreundeten Sozialarbeiterin weiß, die arbeitslose Jugendliche betreut, hat man mit einem Sonderschulabschluss mehr Chanchen auf eine Berufsausbildung als mit einem Hauptschulabschluss, da jeder Sonderschüler rehaberechtigt ist. Das bedeutet, ihm muss nach Abschluss eine Ausbildungsmaßnahme angeboten werden. Dem Hauptschüler nicht.


    Hab früher auch immer gedacht, dass kein Kind auf die Sonderschule sollte, aber manche Kinder können dort (in unserem bestehenden Schulsystem) besser gefördert werden und haben zudem gar nicht so schlechte Aussichten.


    LG, Melosine

    Für mich gibt es wichtigeres im Leben als die Schule.


    (Mark Twain)


    Auf dem Weg zur Weltherrschaft! :teufel:

  • Das müsste dann bedeuten, wir schließen die Hauptschulen und schicken - der möglicherweise bess. Chancen wegen- die Hauptschüler auf die Schule für Lernhilfe (?????)


    Die Alternative für dieses Kind, das seit 10.02. mit Erfolg eine andere HS besucht, heißt: Realschule, denn nicht nur nach meinem Dafürhalten besitzt es locker RS- Potential.


    Warum soll es nicht zur So-Schule?


    1. Es möchte nicht dorthin!
    2. Die Eltern möchten es dort nicht haben!
    3. Es ist dort geistig unterfordert!


    Es ist in der Lage, einen guten HS-Abschluss hinzulegen, evtl. einen RS-Abschluss,- ich wüsste keinen Grund, was es an der Schule für Lernhilfe sollte.
    Ist nicht allein meine Ansicht, sondern auch die eines Facharztes sowie einer außerschulischen lernth. Einrichtung.


    Wenn ich mir die Argumente für die So-Schule so beschaue, müsste ich (schon der kleinen Klassen wg.) sofort meine beiden Söhne dorthin geben - dort könnten sie gewiss OPTIMAL gefördert werden.... - gerade der so schwierige kleine hb-ler ... ;-)))))))))))


    LG cecilia

  • Hi Cecilia,


    bei uns entscheidet selbst bei positiver Überprüfung der Elternwille - bei euch nicht???


    Ich habe zwei in der Klasse, die aufgrund des Elternwillens in der Hauptschule sind - eine kommt super zurecht, ist im Mittelfeld (bekommt aber auch super häusliche Unterstützung), die andere ist endlos überfordert.


    LG
    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

  • Hallo Cecilia,
    irgendwie verstehe ich den Sachverhalt nicht so ganz:


    Zitat

    Das ist hier nicht erfolgt, weil das Kind am 10.02. die Schule gewechselt hat (vor der Konferenz also).


    Wenn das Kind doch am 10.02. bereits die Schule gewechselt hat, wieso gibt es dann noch (oder schon?) ein Überprüfungsverfahren? Was hat denn die alte Schule noch mit dem Verfahren zu tun? Müsste das nicht die neue Schule machen? Oder hab ich da jetzt irgendwas falsch gelesen ?(
    Aber wie auch immer, wenn doch eh alle so sicher sind, dass das Kind keine Sonderschüler ist, muss doch auch niemand "Angst" vor der Sonderschule haben! Wenn die bisherigen Einschätzungen richtig sind, wird der zuständige Sonderschullehrer vermutlich auch nichts anderes heraus finden!
    Gruß
    Potilla

    Man muss nicht immer jeden da abholen, wo er steht - manchmal ist es auch wichtig jemaden da zu lassen, wo er sein will!

  • "bei uns entscheidet selbst bei positiver Überprüfung der Elternwille - bei euch nicht??? "


    Nein!!! Offenbar nicht. Die ehemalige KL wollte (und will!!!) das Kind auf die So-Schule haben...
    Warum? Keine Ahnung - ich habe sie nicht gefragt, vermutlich wird sie mir auch nicht antworten ........


    Lest mal bei "Off topic"-->
    Foren -Engagement - gefährlich?


    Das ist VIELLEICHT ein wenig Erklärung....!


    Gerade rief mich die Mama des Kindes an....- das Kind hatte in der Ex-Klasse eine Rechtschreib-"6" ---> ohne Hilfen, ohne Differenzierung, ohne irgendetwas...


    Heute ein gleich anfänglich in der neuen HS geschriebenes Diktat zurück erhalten.... - für ihn OHNE Übung, aber siehe da: eine glatte "4" .......


    Da sowohl ich als auch die Einrichtung, in der er nun gezielt Hilfen erhält, ihn nicht als "rechtschreibschwach/teilleistungsgestört" ansehen, denken wir, dass es langfristig wenigstens eine gute "3" würde.


    "....wenn doch eh alle so sicher sind, dass das Kind keine Sonderschüler ist, muss doch auch niemand "Angst" vor der Sonderschule haben! Wenn die bisherigen Einschätzungen richtig sind, wird der zuständige Sonderschullehrer vermutlich auch nichts anderes heraus finden! "
    Punkt 1:
    ... das Ü-Verfahren ist nicht nur unnötig sondern auch schädlich, weil das Kind sich gerade dabei ist in die neue Klasse einzugewöhnen, nicht schon wieder aus der Gemeinschaft und vor allem dem Lehrstoff gerissen werden soll! Er muss die 5.Klasse schaffen. Dafür braucht der "Schulzeit" -und nicht unnötige Ü-Verfahren!


    Punkt 2:
    ...der Lehrer, der als Prüfender genannt ist, hat das Kind schon an der Hauptschule gesehen und die Mutter später konfrontiert, dass (Kurztest parallel zum Unterricht im Nachbarraum OHNE Wissen/Unterrichtung der Eltern/des Kindes!!!) das Kind (angeblich) nicht den Stand der 4.Klasse hätte, er an der So-Schule besser aufgehoben sei........ Später auf einer Hilfeplankonferenz IN der Schule (KEINE Klassenkonf.) dann gemeinsam mit der KL wohl Ähnliches geäußert.
    Jemand, der sich im vorhinein (als So-Päd.) so weit aus dem Fenster lehnt..., wird der sich selbst widerlegen???



    Unterm Strich aber vor allem:
    "Wenn das Kind doch am 10.02. bereits die Schule gewechselt hat, wieso gibt es dann noch (oder schon?) ein Überprüfungsverfahren? Was hat denn die alte Schule noch mit dem Verfahren zu tun? Müsste das nicht die neue Schule machen? Oder hab ich da jetzt irgendwas falsch verstanden?"


    Nein, gar nicht.... WIR/ICH verstehen es auch nicht....- deshalb frage ich ja hier........
    (einzig in meinem Kopf noch die Idee, es geht ihnen am Ende wirklich darum, das Kind zu schädigen, nun um so mehr, als dass sie um unsere "Verbindung" wissen!)


    Die neue Schule sieht ganz und gar keine Veranlassung für ein Verfahren. Das Kind ist nämlich prima!!!


    Der Mutter habe ich vorhin die obenstehende Liste vorgelesen mit der nochmaligen Frage: Ist irgend etwas davon gemacht worden/Briefe/Unterschrift/Merkblatt????????


    Nein, nichts......!!!!!!!!!!!!


    LG Cecilia

  • Nur mal so um dem ganzen die Brisanz und Unkompetenz zu nehmen.


    Wenn die Eltern nicht wollen, dass ihr Kind auf die Sonderschule geht muss es das auch nicht. Selbst dem Überprüfungsverfahren können sie sich eventuell widersetzen, da bion ich mir aber nciht mehr ganz so sicher.
    Aber definitiv ist, dass in Niedersachsen die Eltern das letzte Wort haben. da kann keiner was machen, es sei denn sie kriegen das Sorgerecht und so weiter entzogen, und so weit wird man echt nicht gehen.


    Mal im ernst, wenn die Eltern sich so übergangen fühlen und anscheinend keiner in ihrer Umgebung wirklich Ahnung hat, bleiben nur ein paar Sachen die sie tun können und müssen (wenn es ihnen so wichtig ist!): Schulamt anrufen und nach den genauen rechtlichen Bestimmungen fragen. Falls sie damit immer noch nicht zufrieden sind, bei nem kompetenten Anwalt nachfragen.
    Bloß nicht irgendwelche Leute fragen die nur Halbwissen verbreiten, das bringt nix und im Zweifel auch nur Schaden.
    besorgt euch die erforderlichen Gesetzestexte oder Erlasse, lest sie euch durch und ihr wisst was geht und nicht!


    LG Sunrise1

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • http://nibis.ni.schule.de/~as-lg2/ps5/sfb/readfb.doc


    Hier warst du schon, oder?


    Über das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten muss ein Protokoll geschrieben werden, wär ja interessant zu sehen, ob's existiert.


    Eltern können zwar ihr Einverständnis bez. der Einleitung des Verfahrens verweigern, aber wenn's hart auf hart kommt wird das doch von oben angeordnet, oder nicht?


    und was man in obigem link finden kann:


    "Wer ist verantwortlich für den gesamten Verfahrensablauf?
    Zuständig für den gesamten Verfahrensablauf ist die Schulleitung der zuständigen Schule – die Schulbehörde trifft ledig-lich die Entscheidung über Feststellung des Förderbedarfs und über Förderort. "



    ?(?(

  • Den genauen Ablauf habe ich heute morgen auf der von mir o.a. Website nachgelesen.


    Ja, ich bin mir auch ziemlich sicher, dass das alles immer nur Schritt für Schritt mit schrftl. Benachrichtigung an die Eltern, Unterschrift etc. geht.


    "....und anscheinend keiner in ihrer Umgebung wirklich Ahnung hat, bleiben nur ein paar Sachen die sie tun können und müssen (wenn es ihnen so wichtig ist!): Schulamt anrufen und nach den genauen rechtlichen Bestimmungen fragen. Falls sie damit immer noch nicht zufrieden sind, bei nem kompetenten Anwalt nachfragen. ...."


    IM PRINZIP fühle ich mich schon kompetent, da zu helfen, denn alles, was bisher an Positivem geschah, ist auch ausschließlich auf meine Initiative zurückzuführen .
    Jemand anders (außerschulisch, aber mit Beruf-in Amt und Würden-) hatte z.B. KEINE Ideen mehr, wie man das Kind noch vor der SS bewahren könnte.....
    Schulamt hatte ich tel. schon vor 2,5 Wo. kontaktet. Dort Auskunft -&gt; geht nur mit Klassenkonf.
    Und darüber hätten die Eltern unterrichtet werden müssen.
    Da es NIE diesbezgl. Nachrichten -weder mdl. noch schrftl.- gegeben hatte, waren und sind wir sicher, das noch keine stattgefunden hat.



    "Über das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten muss ein Protokoll geschrieben werden, wär ja interessant zu sehen, ob's existiert. "


    Ja, mein Rat an die Eltern geht auch dahin, Akteneinsicht zu beantragen. Die Schülerakte indes ist an der neuen Schule noch nicht eingegangen.


    Die KL hat den Eltern mit Datum vom 21.02. bisher lediglich einen "Drohbrief" geschickt. Diese hätten sich angeblich (lt. Schüleraussage) verleumderisch betätigt... Androhung von zivil- und strafrechtlichen Schritten gg. die Mutter.
    Geht uns "am Arm" vorbei, weil das, was die Gute da schreibt wirklich völlig daneben ist, woher sie es auch immer haben mag. Aber daran ist erkennbar, dass diese Leute wirklich scharf schießen und vor fast nix zurückschrecken.


    Der Drohbrief und die seit Sa. vorliegende "Einladung" sind definitiv die einzigen beiden Schriftstücke der Schule seit August!


    An die Fö-Schule Lernen möchte man ihn wohl wg. angeblicher "Verhaltensstörungen" (ADS?) unter dem "Deckmantel" einer angeblichen Lernschwäche.
    ADS? Verneint der Neurologe... , (ich auch)- ansonsten ist Kind absolut gruppentauglich, munter -aber nicht bösartig- gute Einfälle halt.......
    Und "lernschwach"? Ist er ebenfalls nicht. Gutachten besagt es, persönlicher Eindruck sowieso ......und allein die Fortschritte der letzten Wochen........


    Wenn man die Akte je zu Gesicht bekommen wird........---&gt; ich glaube nicht, dass irgend etwas des Inhaltes "rechtsverbindlich wirksam" ist.


    Darf man wirklich gespannt sein.
    Morgen hoffe ich das Schulamt nochmals kontakten zu können...-Ansprechpartner heute erkrankt...


    Einstweilen aber ein Schreiben mit Einschreiben/Rückschein heraus..., bekommen sie dann wohl Mi/Do, --&gt; Do. soll Kind ja dort "antreten" , wird es nicht....
    Sollten sie nun drauf bestehen, kann`s peinlich werden, weil DANN der nächste Schritt "Anwalt" heißt (habe ich bisher nicht getan, weil sauteuer und die Familie hat nicht viel Geld).


    LG cecilia


    -----------------------------------------------------
    2Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten durch Schulleitung der zuständigen Schule


    2.1Will die zuständige Schule einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen, muss sie die Eltern vorher schriftlich zu einem Gespräch einladen, um sie über die Einleitung des Verfahrens, den Verfahrensablauf und die Möglichkeit und die Arbeitsweise der Förderkommission zu informieren.
    2.2Der Inhalt des Gesprächs ist aktenkundig zu machen.
    2.3Erscheinen die Eltern nicht, ist dies ebenfalls zu vermerken.
    2.4Die Eltern müssen darüber informiert werden, dass sie das Recht haben, eine Förderkommission zu beantragen



    Welche Vorgänge müssen in der zuständigen Schule vor der Einleitung des Verfahrens erledigt sein ?
    1.Beschluss der Klassenkonferenz zur Einleitung des Verfahrens
    2.schriftliche Information der Erziehungsberechtigten zum Informationsgespräch über die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens
    3.Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten über die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens
    Diese 3 Vorgänge müssen also vor dem 15.2. durchgeführt worden sein!
    ---------------------------------------------------------------


    DAS IST ECHT EIN WITZ!


    Hier steht ja, dass schon die Einladung zu einem Gespräch SCHRIFTLICH erfolgen MUSS.


    Die Mutter wurde per Telefonanruf um den 14.12. in die Schule bestellt (ohne "Vorwarnung"!).......
    Darüber hinaus keine Gespräche, keine Schreiben, keine Unterschriften, keine Protokolle....


    Hab` mich auch gerade durch die Formulare geblättert - nicht mal die mir hier in Kopie vorliegende Einladung entspricht diesen einzuhaltenden "Formularien"...z.B. Uralt-Kopie auf Papier, das nicht mehr die richtige Schulbezeichnung trägt...


    Eigentlich müsste man das in die Presse bringen......-Lehrstück-


    LG cecilia

  • Hallo,


    Zitat

    Sollten sie nun drauf bestehen, kann`s peinlich werden, weil DANN der nächste Schritt "Anwalt" heißt (habe ich bisher nicht getan, weil sauteuer und die Familie hat nicht viel Geld).


    Nicht dass ich jetzt Kollegen in den Rücken fallen will, aber die Anwaltstochter in mir regt sich - nicht viel Geld heißt "verdient nicht viel" oder Sozialhilfe?
    In vielen Fällen kann man nämlich über das frühere "Armenrecht" (heißt jetzt anders) einen Beratungsschein bekommen, dann kostet das maximal 10 Euronen.


    Was anderes: In Bayern (weiß nicht, wie es bei euch ist) ist es fast unmöglich, in diesem Alter noch einen Platz an der Förderschule zu "ergattern". Da müssen schon schwerwiegende Gründe + keine Möglichkeit der Integration + Elternwille + keine Möglichkeit der Förderung an der Regelschule zusammenkommen.
    Vielleicht machst du dich auch einfach unnötig verrückt???? Ein Platz an der Förderschule kommt doch um ein Vielfaches teurer als die Regelschule - wenn die jetzige Schule zufrieden ist, denke ich nicht, dass das Kind "zwangseingewiesen" wird, oder?


    Ich würde mich mal statt auf die Suche nach Formfehlern eher über den Stellenwert des Elternwillens bei euch informieren. Vielleicht kann getestet werden was will - und hat doch keine zwingende Konsequenz??????


    LG
    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

  • Beide Eltern haben Arbeit und verdienen, allerdings jeder für sich so wenig, dass ein Einkommen nicht für den Familienunterhalt reichen würde - für PKH jedoch wahrscheinlich zuviel.
    Eigentlich wäre dann ein "Verwaltungsrechtler" zuständig - ich kenne einen, weiß aber auch um die Honorarsätze.
    Das ist eher die "letzte Möglichkeit"....


    "schwerwiegende Gründe + keine Möglichkeit der Integration + Elternwille + keine Möglichkeit der Förderung an der Regelschule zusammenkommen. "


    Ja, und keiner der genannten Gründe liegt hier vor...- auf der damals anberaumten Konf. war ich nicht anwesend, aber ich weiß (Bericht von Dritten!), was dort abgelaufen ist... (s. Off topic-Beitrag...). Sie versuch(t)en, Kind (Eltern Migrationshintergrund!) in eine ihnen genehme "Schublade" zu stecken..., weil man "solche Fälle" ja "kennt"....


    Elternwille: Bei gegenläufigen Ansichten entscheidet letztlich die Bez.Reg/Schulamt...- es wäre nicht der 1.Fall, wo gg. Elternwillen entschieden würde...


    Zeitliche Priorität hat in jedem Fall aber schon die Verhinderung der Überprfg. - das Kind, erst kurze Zeit an der neuen Schule, soll nicht schon wieder 1 Woche Unterricht versäumen und aus der Gemeinschaft heraus, in die es gerade hineinwächst.
    Es braucht jede Stunde normalen Schulunterricht...., das Aufarbeiten von entstandenen Lücken ist mühsam.


    -------------------------------------------
    Was noch eine Unverschämtheit ist: BEVOR man ein Kind an die So-Schule meldet, müssen lt. Gesetz nachweisbare Fördermaßnahmen an der Regelschule stattgefunden haben....


    Die hat es hier NICHT gegeben - auch nicht im Bereich Rechtschreibung, wo Kind ja eine "6" erhielt.... (da mein Kind im Jahr zuvor die L. als KL auch in Deutsch hatte-----&gt; in seiner damaligen 5.Kl. hatten regelmäßig etwa 6 Schüler eine "6" oder "7" in Rechtschreibung, weitere 5 Schüler eine "5" (O-Stufe) - &gt; Hilfen? Förderung? ... gab es nicht, nicht mal, nachdem ich der KL umfangreiches Mat. aus meinem Fundus zur Verfügung gestellt hatte. )


    Die unabweisbare Tatsache, dass nun das Kind nach Schulwechsel im frischen Diktat (ungeübt sogar) auf einmal eine Note überm Strich erzielt, spricht für sich...


    Ich kann euch weder sagen noch erklären, WARUM die KL in dieser Weise agiert... - alles meine Spekulationen... Erlebnisse im vorigen Jahr mit Kindern gleicher Volksgruppe (sie outete ein Kind als "adoptiert" vor der Klasse, wozu sie keine Berechtigung hatte)...
    SEHR positiv ist sie klugen Gym-Mädchen gegenüber.... - vielleicht hat sie ein persönliches Problem mit Vorurteilen gg. HS-JUNGEN (verstärkt, wenn die Eltern nicht in D geboren sind?)
    Ja, inzwischen denke ich, die Frau hat mindestens "rassistische Tendenzen".


    LG cecilia

  • Hallo Cecilia,


    dir ist für dein Engagement für die betroffenen Familien - wie schon so oft - sicherlich zu danken, aber je mehr Antworten ein von dir gestarteter Thread mit Hinweisen, sich doch an rechtskundige Personen (nicht ein Forum) zu wenden, um verbindliche Auskunft zu bekommen, erhält, desto mehr polarisierst und übertreibst du.


    Die Überprüfung zur Sonderschule hat in meiner Referendarsschule (Südniedersachsen) bei einem Schüler keine Woche gedauert (du sagst, die Überprüfung sollte deshalb nicht stattfinden, um das Kind nicht eine Woche aus dem Unterricht zu reißen), sondern einen Schulvormittag. Zudem kam die Sonderpädagogin in die Schule.


    Neben den Formfehlern jetzt auch noch eine Front mit Vermutungen auf rassistische Tendenzen zu eröffnen - meinst du, das hilft dir, dem Kind und dem Forum auch nur irgendwie weiter? Zudem kannst du damit wirkliche Schwierigkeiten bekommen, wenn sich die von dir beschriebene Lehrerin in deiner Beschreibung auf diesem Forum hier wiedererkennt. (Die Fragen, woher du das alles weißt, ob du ständig im Unterricht dieser Lehrerin hospitierst etc. will ich an dieser Stelle gar nicht aufwerfen.)


    Cecilia, ein Forum wie dieses kann immer nur schreiben "Bei uns wird es soundso gehandhabt" - ganz einfach, weil sich hier Lehrer und Referendare tummeln und keine Rechtsanwälte mit Vertiefung Verwaltungsrecht. Im Übrigen können die Bezirksregierungen nicht mehr entscheiden, weil es sie seit 1.1.05 nicht mehr gibt. Du findest die vormaligen Bezirksregierungen zwar in etwa denselben Räumlichkeiten aber mit anderem Namen und Aufgaben.


    Viele Grüße,
    das_kaddl.

  • ...auch heute leider keinen im zust. Schulamt erreicht...


    Ein Rechtsanwalt (für Schulrecht) hat uns inzwischen geantwortet - auch seiner Ansicht nach ist die "alte Schule" nicht mehr zuständig...


    Das ist der eine -wesentliche- Punkt. Der andere -wesentliche- Punkt ist das offensichtliche Fehlen einer rechtlichen Grundlage, das Verfahren in dieser Form überhaupt betreiben zu können, denn wie ihr ebenfalls feststelltet, braucht es dazu einen gültigen Beschluss der Klassenkonferenz, über den zudem die Eltern unterrichtet werden müssen.


    Hier fehlt beides!


    Ich denke nun nicht, dass irgend jemand von euch -als Eltern- sein Kind (nach der "Vorgeschichte") ohne Rechtsgrundlage und "just for fun" zur Ü an die Fö-Schule schicken würde, oder? Sei es einen Tag, oder drei oder eine Woche (?) - zumal im Wissen, dass das Kind weder l noch v nach allen vorliegenden außerschulischen Gutachten ist.


    In der Folge -angesichts eines so eigentlich unglaublichen Vorgangs, von dem wir (andere außerschulisch Involvierte sówie meine Wenigkeit) überzeugt sind, es würde einem "deutschen" Kind ohne Migrationshintergrund NICHT passieren- seien Überlegungen gestattet, WARUM es hier mit dieser Familie passiert.


    In der Tat wäre ich nicht "so gut" informiert, wenn ich mit der KL nicht ganz eigene und persönliche Erfahrungen hätte...-
    und nebenbei bemerkt: SIE SELBST hat nachweislich über mich (und meine Schüler) vor Dritten und öffentlich unwahre Behauptungen aufgestellt...-&gt; als "Tatsachenbehauptungen" ("Wenn Frau... sich um die Kinder kümmert, geht es ihnen schlechter als zuvor!" ---&gt; habe ich "meinen Eltern" berichtet, die arg erschüttert waren und anboten, eine entsprechende Gegendarstellung aufzusetzen!) , während ich nur "vermuten" kann....



    LG cecilia

  • Meine Erfahrungen mit Sonderschulaufnahmeverfahren (allerdings in NRW), die Eltern werden am Verfahren beteiligt und sind anzuhören. Außerdem heißt die Einleitung nciht unbedingt, dass sonderschulischer Förderbedarf festgestellt wird. Wenn das Kind in der neuen Situation gut klar kommt und die Lehrer das auch unterstützen kann auch bei einem Verfahren herauskommen, dass das Kind in der Regelschule verbleibt und dass ihm keine sonderpädagogische Förderung
    zusteht.


    flip

  • Ja, ist auch hier die geltende Rechtslage.


    Aber es gibt wie beschrieben, nicht mal eine Grundlage, das Verfahren zu betreiben.
    (Der Vorschlag "Schulwechsel" wurde den Beteiligten Ex-Lehrkräften schon Tage vor den eigentl. Schulwechsel gemacht...-&gt; auch das haben sie "abgelehnt"... wie auch "außerschulische zeitlich begrenzte Unterstützung durch eine professionelle Einrichtung"... ebenso "Unterstützung durch mich"... es blieb von deren Seite bei "So-Schule" (aber sélbst dort würde das Kind nicht in der Lage sein, einen Abschluss zu erzielen.......-&gt; tja... -soviel negative Gedanken für ein wirklich nettes und umgängliches Kind!)


    LG cecilia

  • Danke Kaddl,


    ich weiss langsam wirklich nicht mehr, was dieser Thread soll. Offensichtlich ist Cecilia sehr engagiert mit "ihren" Kindern, aber mir kommt es so vor, als ob Cecilia sich öffentlich aufregen, und unseren Dank und Mitgefühl will.


    Wir können dir hier wirklich nicht weiterhelfen, da wir keine Profis in Sachen Juristerei sind, und mehr als sagen, dass das schlimm ist, was da wohl gerade passiert, können wir auch nicht.


    Oder sag uns, was du von uns willst, wenn du andauernd diese anklagenden Threads postest.


    Tina

  • ...ursprünglich wollte ich tatsächlich wissen, wie die normale geltende euch bekannte Rechtslage ist...(vielleicht sind oder waren meine Infos ja falsch? )


    Nun, wir liegen wahrscheinlich nicht auseinander, wenn wir hier mal festhalten, dass die euch bekannte und die mir bekannte ja übereinzustimmen scheinen.


    Allerdings kann ich tatsächlich mit Ratschlägen wie:


    (sinngemäß)...Kind könnte ja vielleicht doch zur SS, weil da ja viel bessere Hilfe, kleinere Klasse... o.ä.


    alternativ:
    ... Überprfg. ist ja noch keine "Einweisung" - lasst Kind halt gehen, wird`s schon richten...


    ...nicht so viel anfangen, denn wer so etwas rät, hat den Kern in dieser Sache offenbar nicht so recht verstanden, ... kein gescheiter Mensch würde sich einer rechtswidrigen, zudem unnötigen Untersuchung unterziehen (wollen) -gleich in welcher Situation.


    Was mich persönlich sehr ärgert, ist , dass es tatsächlich hier bei uns Leute gibt, die im persönlichen Gespräch der Familie den Hergang der Sache nicht abnehmen.... , weil so etwas "nicht sein kann"...


    Doch -" es kann"


    C.

  • Hallo Cecilia,


    meines Wissens kann niemand ohne das Einverständnis der Eltern das Kind auf eine Sonderschule schicken. Die Eltern verweigern sich da sehr häufig, was für das Kind nicht immer gut ist.


    Das Überprüfungsverfahren habe ich eigentlich nicht so dramatisch erlebt, wie du es schilderst. Wenn Zweifel bestehen, ist doch so eine Überprüfung nicht von vornherein verkehrt. Dazu wurde kein Kind aus dem Klassenzusammenhang gerissen. Das war recht undramatisch.


    Da das Kind von dem du schreibst inzwischen die Schule gewechselt hat, denke ich mal, dass sich die neue Schule da schon kümmern wird. Das würde ich erst einmal abwarten, bevor ich dieser Familie rate, einen Anwalt zu nehmen.


    Mit vernünftigen Argumenten erreicht man meistens mehr als mit wilden Konfrontationen.


    Grüße Enja

  • ..."neue Schule" hält sich aus der unmittelb. Diskussion (erstmal) heraus, sieht das Kind aber in RS z.B. mittelfristig im Bereich "gut/befriedigend" :-))))))
    Laut akt. Elterngespräch SEHR zufrieden und Verfahren absolut unnötig!!!
    Wir warten ab, was auf unser Schreiben jetzt kommt..., wenn da noch was kommt......
    Ersttermin wäre morgen gewesen, aber Kind nimmt nicht teil, was der Schule mit den entsprech. Argumenten schrftl. per Einschreiben mitgeteilt wurde.


    Gerade las ich im GS-Treff folgenden Beitrag:


    http://www.grundschultreff.de/…1537&boardid=33&styleid=1


    Mutter ist Betreiberin der Seite:


    www.kluki.de


    Ihr Kind hat wunderbare Fortschritte erzielt in den letzten 10 Wochen.
    Nun die Ü , wie sie schreibt ohne Benachrichtigung. Woran zu sehen ist, dass "unser Fall "hier wohl kein Einzelfall ist.


    Wer "Braunauge" antworten (oder raten) möchte, kann das über die Website tun (BL ist glaube ich : NRW).


    LG cecilia

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