[…]. da hilft auch kein "ich unterstütze Dich, so weit ich kann" - es ist ne gemeinsame Aufgabe und Du brauchst keine Unterstützung bei der Kindererziehung, sondern Dein Mann (und sein Chef/ seine Chefin) kann sich direkt mal darauf einstellen, dass Du mindestens gleichberechtigt keine Zeit haben wirst.
Hallo Era26,
bezüglich des obigen Punktes solltest du mit deinem Mann einig sein.
Auch wenn die Stundenzahl im Referendariat nach Teilzeit aussieht, arbeitest du Vollzeit. Wenn du das Kind im Krankheitsfall betreuen musst, kannst du nicht nur die ein oder zwei Unterrichtsstunden des Tages nicht halten, sondern dir fallen insgesamt acht Arbeitsstunden weg, in denen du sonst an deiner /für deine Ausbildung gearbeitet hättest. Im Referendariat fehlt diese Zeit also vor allem dir und nicht deinem Arbeitgeber/Dienstherren.
Aus meiner Sicht ist es daher absolut sinnvoll, wenn in den maximal zwei Jahren in der Regel dein Mann dafür zuständig ist.
Man kann übrigens nicht nur abends noch etwas arbeiten, wenn das Kind schläft, sondern auch gegebenenfalls morgens um 5.30 Uhr am Schreibtisch sitzen und etwas wegschaffen. Das ist eine Typenfrage.