Ich weiß, dass auch die Beurteilung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist, aber da Sachsen samt seiner Beamtenbeurteilung so jung ist, weiß hier keiner so richtig Bescheid.
Folgender Paragraph interessiert mich:
§ 4
Einheitlicher Beurteilungsmaßstab
(1) 1Bei Regelbeurteilungen sollen Richtwerte berücksichtigt werden. 2Dabei sollen Gesamturteile von sechs bis einschließlich zehn Punkten an etwa 60 Prozent derselben Vergleichsgruppe vergeben werden. 3Ist die Bildung einer Vergleichsgruppe wegen zu geringer Fallzahlen nicht möglich, sind die Beurteilungen in geeigneter Weise entsprechend zu differenzieren. 4Die Beachtung der Richtwerte darf im Einzelfall die Zuordnung des zutreffenden Gesamturteils nicht verhindern.
(2) Die Einhaltung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabes ist durch die Bildung von Beurteilungskommissionen sicherzustellen.
Im Folgenden heißt es:
In der Regel- und der Anlassbeurteilung werden die einzelnen Merkmale sowie das zusammenfassende Gesamturteil nach folgendem Maßstab mit ganzen Punkten bewertet:
1. | übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße | 16 Punkte, |
2. | übertrifft die Anforderungen | 13 bis 15 Punkte, |
3. | übertrifft im Wesentlichen die Anforderungen | 10 bis 12 Punkte, |
4. | entspricht den Anforderungen | 7 bis 9 Punkte, |
5. | entspricht im Wesentlichen den Anforderungen | 4 bis 6 Punkte, |
6. | entspricht nur eingeschränkt den Anforderungen | 1 bis 3 Punkte, |
7. | entspricht nicht den Anforderungen | 0 Punkte |
Bedeutet das, dass die Bewertung eben nicht nach Worturteil erfolgt, sondern die bewertende Person gucken muss, dass 60% des Kollegiums so viele Unterpunkte erhalten müssen, dass sie am Ende irgendwie auf 6-10 Gesamtpunkte kommen? Und hat die Regelbeurteilung eurer Einschätzung /Erfahrung nach überhaupt eine Relevanz fürs weitere Berufsleben?
Danke vorab