so.-päd.Förderbedarf? Wie ist das Verfahren?

  • Hallo,


    ich bin auf der Suche nach einer Handreichung/Website, wie eine ordentliche Überprüfung auf vermuteten sonderpäd. Förderbedarf (Vermutung G-Schule /praktisch bildbar) auszusehen hat?


    Eigentlich wird es ja wohl Kriterien dafür geben, wer was wie testen soll und welche Schlüsse dann daraus zu ziehen sind.
    Land ist Hessen.


    Die Überprüfung in diesem Fall (Kind ist schulpflichtig und Schulanfänger, 6,1 Jahre bei der "Überprüfung") bestand in einer zweistündigen Gasthospitation in einer Gruppe viel älterer (4-5 Jahre mehr) G-Schul-Kinder. Erz.ber. war anwesend!


    Das Gutachten lässt Dinge, die das Kind konnte, einfach unter den Tisch fallen (sie werden nicht erwähnt!!!), während "zurückhaltendes Verhalten" (des 6 jährigen Kindes in einer Gruppe 10-11 jähriger ausgebreitet und interpretiert wird -> braucht die "Kleingruppe")


    M.E. nach ist das Kind (es kennt alle großen und kleinen Buchstaben, liest und schreibt, Synthese verstanden! ) nicht g-schulbedürftig... - man hat hier nicht mal getestet, ob es die Fähigkeiten zum Regelschulbesuch hat...


    wer also weiß sicher -> Quelle ...., wie eine ordentliche Überprüfung in dem Bereich auszusehen hat?


    LG Cecilia

  • Danke, da war ich mit als erstes-keine wesentl. Resultate... es geht hier um die ART der Überprfg. - auch um das höchst fehlerhafte und daher auch zweifelhafte Gutachten.


    Wie würde denn bei euch überprüft? Zumal wenn unsicher, wohin das Kind gehört?


    LG Cecilia

    • Offizieller Beitrag

    Nach der schulärztlichen Untersuchung erfolgt entweder eine Rückstellung in den Schulkindergarten oder eine Einschulung in eine Sonderschule. Letzteres geht nur bei zweifelsfreien Fällen, z.B. Sinnesbehinderten. Bei geistigen Behinderungen gibt es ja eine große Bandbreite. Wir hatten schon Fälle, wo eine Kollegin das Kind dann im KiGa, der Tageseinrichtung o.ä. besucht hat und danach ein Gutachten schreiben musste. Das sind aber echte Härtefälle. Sollten die Rahmenbedingungen für eine Regelbeschulung gegeben sein, können die Eltern einen Antrag auf sonderpädagogische Förderung am Förderort Grundschule stellen. Das Schulamt kann das aber ablehnen, genauso wie die 'ausgeguckte' Grundschule!
    Dann wird entweder eine integrative Klasse oder eine Klasse mit gemeinsamem Unterricht gebildet. Der integrativen Lerngruppe steht dann eine Sonderschullehrerin zu, die immer anwesend ist. Bei einzelnen Kindern kann auch auch eine SoL tageweise kommen. Mein GU-Kind bekommt z.B. Einzelstunden in der integrativen Klasse, obwohl es nicht seine Klassenstufe ist. Da gibt es viele Modelle, die von der Lehrerausstattung der Schule abhängt.
    Wenn der Schüler, den du getestet hast, ganz offiziell erstmal an einer Sonderschule landet, wird dort schnell klar sein, ob er dort hingehört. Ziel ist es doch, den sonderpädagogischen Förderbedarf durch regelmäßige Diagnose zu überprüfen und den Schüler auf eine Regelschule zurückzuführen. Ich muss selbst für die Schüler, die den 'Test' für die Sonderschule nicht bestehen, also bei mir in der Klasse bleiben, nach einem halben Jahr Rückmeldung geben.
    Hast du denn ein Gutachten/eine Empfehlung schreiben müssen?
    Was wünschen die Eltern? Liegen medizinische Befunde vor oder wird evtl. in Richtung Autismus behandelt?
    So wie du den Fall schilderst klingt es wirklich sehr merkwürdig.


    strucki

  • Ja, s. meine PN...
    es ist SEHR merkwürdig.
    Das Kind ist ein bisschen einzigartig, weil zur Welt gekommen mit einer sehr seltenen Unterform einer Störung, nach der Menschen als g-behindert gelten/zu gelten haben. Mit dieser Unterform aber können die Begabungen im Normalbereich liegen. Das ist hier so, aber: die Fachleute (?) glauben es nicht, und haben den Stempel aufgedrückt. Die Unterform ist wenig erforscht( selten) und in der Beurteilung immer einzelfallabhängig.
    M.E. muss immer individuell für ein Kind geschaut werden - und nicht pauschal, die und die Störung = g oder L oder was auch immer.
    Hier stand für die Entscheidungsbefugten irgendwie von vorherein fest: Das liegt vor , also G ! Demnach wurde und wird auch nicht weiter geschaut. (Kennt sich sowieso keiner aus)
    Dummerweise wehren sich die Erz.Ber. gg. -G- mit vollem Recht, denn das Kind ist ja normal (bis auf diese kleine Besonderheit!)


    LG Cecilia

  • Der derzeitige vom Schulamt an den Rechtsanwalt rückgemeldete Stand lautet: Einschulung an der Regelschule!!!
    Ohne Förderbedarf und zusätzliche Stunden!
    Das Kind wird also auf der Regelschule eingeschult!!!!!
    Erz.ber. wehrte sich gg. die -G- Feststellung ( Gutachten war nicht korrekt erstellt worden) erfolgreich durch Widerspruch und machte gleichzeitig vom Wahlrecht im Bundesland Gebrauch (kommt hier nun nicht zum Tragen, weil insofern gar kein so.päd. Förderbedarf festgestellt wurde. Das alte Gutachten ist wohl null und nichtig).
    Zum Glück hat es die Schulbehörde nicht mehr auf den Gerichtsweg ankommen lassen.


    Cecilia

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