Liebes Forum,
ich bin auf euer Schwarmwissen angewiesen.
Ist die Bewährungsurkunde (v.a. das schöne Datum) bindend für eine Tätigkeitsvorausssetzung von drei Jahren? Was, wenn ich das Amt jedoch schon länger, auch ohne Urkunde, ausführe? Arbeite ich dann 7 Jahre, weil z.B. der Gesamtpersonalrat sich weigert Stellen zuzustimmen, um nicht weiter bewerben zu können?
Das wäre ja skandalös! Ich bin schockiert, aber nicht verwundert... Am Rande meines Verstandes kichert schon der Wahnsinn... Wer hat sich sowas ausgedacht?
Herzlichst HeyHello