Revisionsverfahren während der Abordnung

  • Hallo zusammen,


    ich bin derzeit in Elternzeit und vertrete mich an einer anderen Schule als meiner Stammschule selbst mit 19,5 Stunden (das läuft natürlich per Abordnung). Da meine Elternzeit bald endet und ich ungern an meine Stammschule zurückkehren möchte, überlege ich mich nun auf ausgeschriebene A14-Stellen zu bewerben (Versetzungsantrag ist auch gestellt, sieht aber nicht rosig aus).

    Nun zu meiner Frage: Wie sähe hier ein Revisionsverfahren aus, da ich ja voll an einer anderen Schule als meiner Stammschule arbeite?

    Es dreht sich um ein Verfahren in NRW.

  • Auch wenn es ein anderes Bundesland ist: wir hatten eine solche Situation vor nicht allzulanger Zeit erst. Das lief dann einfach so ab, dass die damit verbundenen Unterrichtsbesuche zwar durch die SL der Stammschule, aber in Lerngruppen der aktuellen Schule erfolgte. Auch das Gespräch zum Amt und die eigentliche dienstliche Beurteilung wurde durch die SL der Stammschule erstellt, m.W.n. unter Berücksichtigung eines Beurteilungsbeitrags der SL der aktuellen Schule.

  • Es gibt Dinge, die kann man schon schnell googeln bzw. in der Online-BASS schnell finden:


    Zitat

    4.3 Die Schulleiterin oder der Schulleiter der Stammschule der Lehrerin oder des Lehrers erstellt die Beurteilung aus einem der in den Nummern 3.1.1 bis 3.1.4 genannten Anlässe.

    Soweit Lehrerinnen und Lehrer an andere Schulen, Einrichtungen oder Behörden abgeordnet sind, verbleibt es grundsätzlich bei der Zuständigkeit der Schulleiterin oder des Schulleiters der Schule, von der sie abge-ordnet sind. Für Beurteilungsbeiträge gilt Nummer 8.5.

    Abweichend davon werden Lehrerinnen und Lehrer, die am Beurteilungsstichtag länger als 18 Monate mit mehr als der Hälfte ihres Beschäftigungsumfangs an eine andere Schule abgeordnet sind, von der Schulleiterin oder dem Schulleiter der aufnehmenden Schule beurteilt.

    Beurteilungsrichtlinie NRW

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