Teilzeit begründen, wie geht das?

  • Hallo allerseits,

    ich bin Mitte 50, habe 3 Kinder, bin Seiteneinsteigerin und seit wenigen Jahren Lehrerin.


    Bisher habe ich immer Teilzeit gearbeitet und dies wurde wegen meiner Kinder auch genehmigt. Nun haben aber alle drei Abitur und ich soll Vollzeit arbeiten.


    Ich möchte das nicht und habe auch nicht das Gefühl, dass das eine gute Idee ist. Ich habe noch nicht alle Klassen unterrichtet, brauche oft viel Zeit für die Vorbereitung und vor allem ist der Schulalltag an der Oberschule für mich sehr anstrengend. Ich brauche Zeit, um mich zu erholen. Das Soll von 26 Stunden kriege ich auf keinen Fall hin.


    Die Landesbehörde meint aber, es gibt Bedarf und ich muss. Ein Attest kann ich derzeit nicht vorbringen. Wie schreibt man eine gute Begründung. Hat jemand das schon einmal gemacht und dazu einen guten Rat?

  • Bundesland?


    Angestellt oder verbeamtet?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Die GEW hat was rumgeschickt, bei Kindern unter 18, ab 63 LJ, aus gesundheitlichen Gründen. Bei dienstlichen Gründen kann das LASUB TZ gewähren, z.B. Arbeit im Brennpunkt.


    Bei gesundheitlichen Gründen soll keine Diagnose dastehen, nur ein Vermerk, dass der Arzt TZ empfiehlt.

  • Ein Attest kann ich derzeit nicht vorbringen. Wie schreibt man eine gute Begründung.

    Besorg dir das Attest. Schildere dem Arzt, dass du die Vollzeit nicht schaffst und die Erholung brauchst. Dann wird dir ein entsprechendes Attest ausgestellt. Ich kenne nieamden trotz "Konzept Unterrichtsversorgung" in NRW, der Teilzeit arbeiten will, der nicht durfte.

  • Ohne Bundesland kann man es nicht genau sagen, aber wenn du keine minderjährigen Kinder mehr hast oder sonstige Härten und auch kein ärztliches Attest, wird es wahrscheinlich sehr schwierig, egal was für eine gute Begründung du schreibst, das zählt leider nicht in Zeiten des Lehrermangels - sehe ich zumindest bei mir an der Schule.

  • Wie gesagt, in Sachsen geht es, wenn dein*e Ärztin* dir aufschreibt, wie wichtig Teilzeit wäre oder wenn du glaubhaft darlegen kannst, wie herausfordernd deine Klientel ist. Ansonsten empfiehlt sich die Beteiligung der Personalräte und Eintritt in eine Gewerkschaft.


    https://www.gew-sachsen.de/akt…zeit-abordnung-versetzung


    Edit: wenn es nicht klappen sollte, ist es ratsam, neue Wege in der Unterrichtsvorbereitung zu ergründen, sprich effektiver werden und weniger Schnickschnack anbieten. Man gewöhnt sich nämlich auch an Teilzeit und macht häufig mehr als notwendig. Das ist natürlich jedermanns gutes Recht, aber wenn Vollzeit anstehen sollte, nicht mehr gut durchzuhalten.

  • Dank euch allen. Das Bundesland ist Sachsen und ich bin angestellt.

    Bei Angestellten besteht nach § 8 TzBfG Abs. 1 ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeit. Zwar konnten die Arbeitgeber in der Neufassung dieses Gesetzes durchsetzen, dass nicht nur zwingende betriebliche Gründe, sondern bereits betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Die aktuelle Rechtsprechung geht dennoch davon aus, dass die reinen Umstände, die mit einer dadurch notwendigen Neueinstellung weiterer Arbeitnehmer verbunden sind, durch den AG hinzunehmen sind. Anders sieht das aus, wenn der AG nachweisen kann, dass es kein geeignetes Ersatzpersonal am Arbeitsmarkt gibt, was in der Praxis kaum gelingen dürfte.

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