Hallo,
ich brauche mal euer Schwarmwissen: Und zwar ist es so, dass an unserem Berufskolleg in NRW der Unterricht anscheinend nur stark gekürzt erteilt wird. Zum Beispiel sind in der Berufsfachschule im Fach "Wirtschafts- und Betriebslehre" 80 Stunden vorgesehen, aber es wurde nur mal kurz zu Beginn des Schuljahres unterrichtet, momentan aber gar nicht, weil der Kollege dann gekündigt hat und bisher kein Ersatz da ist. Das Fach " Praktische Philosophie" gibt es in ein paar Klassen der Ausbildungsvorbereitung, aber nicht in allen, obwohl die alle den gleichen Abschluss machen. Mit "Wirtschafts- und Betriebslehre" ist es genau so. Insgesamt haben viele Klassen bei uns einfach viel zu wenig Stunden.
Deshalb wollte ich fragen, ob irgendwo geschrieben steht, wie sehr eine Schule von der Stundentafel abweichen darf. Bzw. kann eine Schule die Stundentafel einfach beliebig kürzen und Unterrichtsstunden nicht erteilen, die laut APO und/ oder Stundentafel aber erteilt werden müssten, ohne dass das irgendwelche Folgen hat? Es müsste doch eigentlich einen Punkt geben, an dem die Schülerinnen und Schüler den jeweiligen Abschluss dann nicht mehr erreichen können? Oder lässt sich das alles durch den Lehrermangel legitimieren? Wie verbindlich sind die Stundentafeln? Und wo kann man nachlesen, was ggf. gekürzt werden darf und was auf gar keinen Fall?
Vielleicht kann hier ja jemand was dazu sagen, denn nach meinem Empfinden haben unsere Schülerinnen und Schüler teilweise schon planmäßig verdammt wenig Unterricht und selbst das bisschen fällt noch wochenlang aus, wenn die jeweilige Lehrkraft erkrankt ist. Da frage ich mich mittlerweile, ob es irgendwo eine Grenze gibt, ab der nichts mehr gekürzt werden darf.