Guten Abend ihr Lieben,
Ich sitze derzeit an meiner Verlängerung der Elternzeit und frage mich, ob meine Anträge wohl wieder abgelehnt werden (ich musste trotz Ende des Elterngeld Plus Bezugs länger Elternzeit nehmen, da mein Sohn in den Ferien 2 wird, wegen der "Regelung" Ferien dürften nicht ausgespart werden).
Nun haben wir eh keinen Betreuungsplatz bekommen und ich verlängere die Elternzeit bis zum Ende der 3 Jahre. Ende wäre dann zu Beginn der Sommerferien.
Nun möchte ich jedoch nicht mit der vollen Stundenzahl und auch nicht mit der Pflichtstundenzahl starten. Ich habe noch 24 Monate Elternzeit auf mein erstes Kind über.
In meinem Antrag lasse ich die Elternzeiten direkt aneinander anknüpfen. Und habe im Antrag auf mein erstes Kind angegeben, dass ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte.
Nach dem "Hickhack" beim ersten Antrag für meinen Sohn möchte ich auf vermutlich wieder telefonische Nachfragen des Schulamts vorbereitet sein.
Rechtlich bin ich da doch sicher, oder können die mir mehrere Wochen Leerlauf aufbrummen?
Ich muss mich ja schließlich, da ich wohl kaum an meine ursprüngliche Schule zurückkehren kann, in ein neues Schulprogramm einarbeiten, Schülerakten durchschauen, Unterricht vorbereiten, an der Anfangskonferenz teilnehmen, etc.
Das wäre schon ein Haufen unbezahlter Arbeit.
Liebe Grüße