PKB Kraft und die zugehörigen Aufgaben

  • Liebes Forum^^,


    zur meiner Persönlichkeit: ich befinde mich im 2/Q2 MasterSemester Grundschullehramt und habe morgen meinen ersten Tag als PKB Kraft an einer Grundschule in Berlin, da die Lehrerin auf unbestimmte Zeit erkrankt ist. Wir haben uns auf 12 UE geeinigt.


    Nun habe ich erfahren, dass die jeweilige erkrankte Lehrkraft die Klassenlehrerin ist und ich sozusagen die Rolle der Klassenlehrerin übernehmen werde.

    Eigentlich hatte ich es mir so vorgestellt, dass ich "nur" die Rolle als Vertretungslehrer haben werde.


    Meine Sorge: Somit habe ich doch einen noch größen Arbeitsaufwand als eine normale Vertretungslehrkraft..... Ich muss doch Wandertage organsieren, Elterngespräche führen, oder andere weitere Termine wahrnehmen.

    Oder ist die Beführchtung von "Mehrabeit" unbegründet.... Nun bin ich bisschen überfragt und konnte keine weiteren Informationen finden, was denn nun die Grenzen von "Mehrarbeit" bei einem PKB Kraft´ler sind


    Für Tipps oder rechtliche Hinweise auf das Thema "PKB Kraft und Arbeitsaufwand" würde ich mich sehr freuen.

    ;(

  • Das ist alles keine Mehrarbeit, Mehrarbeit (die als PKB-Kraft nicht erlaubt ist unbezahlt) ist nur jede zusätzliche Unterrichtsstunde. Die von dir aufgezählten Dinge gehören alle zu der normalen Unterrichtsverpflichtung dazu und sind mit darin enthalten.

  • 12 Stunden neben einem Vollzeitstudium :staun: - ich hoffe, du bist bereits äußerst erfahren in der Unterrichtsplanung. Immerhin ist das fast die Stundenverpflichtung, die man regulär im Vollzeitref hat, also ohne "nebenbei" noch zu studieren...

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Ist es in Berlin auch so, dass Vertretungskräfte (zumindest offiziell) kein Klassenlehrer sein dürfen?

  • 12 Stunden neben einem Vollzeitstudium :staun: - ich hoffe, du bist bereits äußerst erfahren in der Unterrichtsplanung. Immerhin ist das fast die Stundenverpflichtung, die man regulär im Vollzeitref hat, also ohne "nebenbei" noch zu studieren...

    Das ist ja sehr unterschiedlich, wieviel man im Master noch zu tun hat und wie man das verteilt, ich war nur zwei Tage die Woche in der Uni, da waren also 12 Stunden daneben problemlos möglich und es waren vor allem genügend Stunden, um auch wirklich ALGI erhalten zu können.

  • 12 Stunden neben einem Vollzeitstudium :staun: - ich hoffe, du bist bereits äußerst erfahren in der Unterrichtsplanung. Immerhin ist das fast die Stundenverpflichtung, die man regulär im Vollzeitref hat, also ohne "nebenbei" noch zu studieren...

    Wir haben gerade einen Studenten als befristet eingestellte Lehrkraft bei uns, der sogar 14 Stunden unterrichtet. Aufgrund seines "Unterrichtsfachs" (Sonderpädagogik; das ist ja kein wirkliches Fach, kann aber im Lehramt BBS-Studium in NDS neben der beruflichen Fachrichtung statt eines Unterrichtsfachs belegt werden) ist er allerdings ausschließlich in Berufseinstiegsklassen - insbesondere in einer BES "Sprache und Integration" - eingesetzt, wo der Arbeitsaufwand für die Vor- und Nachbereitung nicht so groß ist. Bspw. werden in diesen Klassen keine Klassenarbeiten geschrieben.

    Und unsere derzeitige Wirtschaft-/Englisch-Referendarin hat während ihres Studiums auch schon mit durchschnittlich 10 Stunden (ein Halbjahr lang 8, dann eines 10 und eines 12 Stunden) bei uns gearbeitet. Laut eigener Aussage war das für sie gut "schaffbar". Ich glaube, ich persönlich hätte das neben dem Studium nicht geschafft, aber das ist sicher auch personenabhängig.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ist es in Berlin auch so, dass Vertretungskräfte (zumindest offiziell) kein Klassenlehrer sein dürfen?

    Was heißt hier konkret Vertretungskraft? Ich war während meines Studiums nicht Klassenlehrer, aber ich kenne jetzt auch eine studierende Vertretungskraft, die meine Parallelklasse leitet. Mit 14/25,5 h.

  • Es müsste eigentlich auch eine Stellvertretung geben, hol dir die mit ins Boot.


    Wandertag musst du nur machen, wenn das an dem Tag angeordnet ist. Ansonsten sind die freiwillig und wenn du keine Lust drauf hast, dann machst du halt keine.


    An Klassenleitertagen müsstet du die Stunden, die du mehr arbeitest, als Mehrarbeit angerechnet bekommen. Idealerweise sprichst du aber mit den Fachlehrern deiner Klasse, die keine eigene Klasse haben (wenn es diese gibt), wie ihr euch den Tag aufteilen könnt.


    Und gib auf keinen Fall deine Nummer raus :)

Werbung