Ich sag das mal in aller Deutlichkeit. Mich interessieren keine irgendwie gearteten Modelle, sondern die tatsächlich gearbeitete Zeit.
Es ist arbeitsrechtlich und auch beamtenrechtlich unmöglich vom Mitarbeiter zu erwarten, dass er eine bestimmte 'Arbeit in Zeit X erledigen kann. Denn letzten Endes habe ich im Tarifvertrag nichts von Akkord stehen und im beamtenrechtlichen Dienstverhältnis auch nicht. Ich werden für tatsächlich erbrachte Arbeitszeit bezahlt und nicht für eine Modellrechnung irgendeines Heiopei . Es wird
Aufgabe des Arbeitgebers sein, die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit zu erfassen nicht mehr und nicht weniger.
Und da wird es auch Unterschiede in der Leistungsfähigkeit geben. Der eine schafft in einer Stunde 150% vom Soll, während der Durchschnitt eben die hundert Prozent schafft. Als Arbeitnehmer kann mir aber auch nicht zur Last gelegt werden, wenn ich nur 80% in der Zeit schaffe. Die Rechtsprechung sagt "Ich schulde meinem Arbeitgeber eine Arbeit mittlerer Güte" nicht mehr und nicht weniger. Wenn ich dann doppel so lang brauche wie ein Musterkollege X , dann ist das nicht mein Problem sondern das des Arbeitgebers.
Es wird verdammt nochmal Zeit, dies dem sogenannten Dienstherrn gegenüber sehr deutlich zu signalisieren.