Kündigung und Neueinstellung?

  • Hallo zusammen.


    Aus persönlichen Gründen überlege ich, meine unbefristete Stelle zu kündigen, mich nach ein paar Monaten aber wieder neu zu bewerben. Kurz zur Situation: Ich bin Gymnasiallehrerin, befinde mich derzeit im Laufbahnwechsel, da ich eine feste Stelle an einer Realschule angenommen habe (NRW). So lange der Laufbahnwechsel läuft, bin ich auch noch nicht verbeamtet auf Probe.


    Bevor ich „sesshaft“ werde und für die nächsten x Jahre an einem Ort und einer Schule arbeite, würde ich gerne für einige Monate ins Ausland gehen. Dieser Gedanke hat sich in den letzten Monaten verfestigt und das Unterschreiben der festen Stelle hat weiterhin dazu geführt, dass ich eher gemerkt habe, dass ich mich noch nicht 100% bereit fühle für ein derartiges Commitment.


    Ist jemand schon mal ähnlich vorgegangen oder hat Erfahrungen in dem Bereich? Ich fühle mich absolut unsicher, weil es keine verbindlichen Aussagen gibt, auch nicht von der GEW.


    Liebe Grüße, vielen Dank und: Lebenswegentscheidungen dürfen sich verändern! ;)

  • Das einzige, was mir dazu einfallen würde ist, dass du vermutlich nicht an die jetzige Schule zurückkehren kannst, wenn du wieder kommst.

    Dazu müsste eine Stelle da sein und es dürfte keinen Vollerfüller als Mitbewerber geben.

  • Zur Zeit bist Du tarifbeschäftigte Lehrkraft und kannst als solche jederzeit kündigen. 'Wenn Du dann später im Bereich Schule wieder aktiv sein möchtest, muss Du das ganz normale Bewerbungsverfahren durchlaufen. Da Du S2 Lehrer bist, kannst Du Dich an der RS jedoch nur als Seiteneinsteiger mit nicht passendem Lehramt bewerben.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • chemikus08 danke für die Antwort! Wenn ich jetzt den Laufbahnwechsel „durchziehe“ und dann kündige, bevor ich in die Verbeamtung auf Probe gehe - habe ich dann bei einer Neubewerbung die gleichen Chancen, wie die ausgebildeten RS-Kollegen? Die neu gewonnene Lehrbefähigung kann mir ja nicht mehr entzogen werden, oder?


    Und: Kann ich mich grundsätzlich nochmal an einer Schule bewerben, an der ich schon mal unbefristet angestellt war? Mal ganz davon ab, ob es dazu überhaupt käme.

  • Die Einstellung von Lehrkräften erfolgt nach Eignung und Befähigung. Es kann natürlich sein, dass die Auswahlkommission einen Schnitt festlegt und z.B. nur Bewerbungen zulässt, wo der Notenschnitt besser ist als 2,0. Hierzu verfügt die Kommission über Ordnungsgruppenlisten nach denen das Bewerberfeld selektiert werden kann. Dies ist zur Zeit aber wahrscheinlich nur bei sehr begehrten Schulformen praktiziert um das Bewerbungsverfahren im Rahmen zu halten. Wenn eh nur drei Bewerber da sind, wird man die im Regelfall auch alle einladen. Der Rest ist dann davon abhängig, wie Du Dich beim Vorstellungsgespräch präsentierst. Wenn Du in der Schule sowieso bekannt bist, solltest Du in einem Vorgespräch mit der Schulleitung sprechen und Deine Absicht kundtun. Hierbei wirst Du auch Signale erhalten, falls Deine Bewerbung nicht willkommen ist. Wenn Du aber nicht in Zank und Streit die Schule verlassen hast, sehe ich keinen Grund warum man Dich nicht nehmen sollte.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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