Liebes Forum,
meine Frau (derzeit schwanger) und ich haben eine Frage. Das Bundesland, auf das wir uns beziehen, ist Niedersachsen.
Meine Frau arbeitet momentan Teilzeit in Elternzeit. Nach ihrer einjährigen Elternzeit hat sie erst einmal "normal" Teilzeit (ca. 55 %), also OHNE Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Erst danach hat sie "Teilzeit in Elternzeit" beantragt und arbeitet nun ca. 70%.
Von einigen Forenteilnehmer*innen haben wir bereits den wertvollen Hinweis erhalten, dass wenn man die (Teilzeit in) Elternzeit zum Mutterschutz hin beendet, man für die Zeit des MuSchus volles Gehalt erhalten würde.
Bevor wir den Antrag über den Dienstweg einreichen, stellt sich uns nun noch einmal die Frage, ob sie dann wirklich Vollzeitgehalt oder genau das Gehalt - aus der "normalen" TZ - von VOR der Einreichung der Teilzeit in Elternzeit bekäme, was ja kontraproduktiv wäre, da es durch die vorweg genommene Teilzeit (55%) weniger als das Gehalt der TZ in der Elternzeit (ca. 70%) ist.
Ich habe rechtlich bisher nichts weiter dazu gefunden und weiß auch nicht, wen man dazu ansprechen könnte.
Danke für Auskünfte!