Das stammt von Recht NRW:
6. Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder
eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr pro Kind, maximal 12 Arbeitstage im Kalenderjahr
In den Fällen der Nummer 6 kann Beamtinnen und Beamten, deren Besoldung (ohne Familienzuschlag und ohne Aufwandsentschädigung) die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482) in der jeweils geltenden Fassung nicht überschreitet, …
Da die JAE in 2024 bei 69.300€ liegt ist man mit A13 immer auf der sicheren Seite und mit A 14 bis Stufe 9.
Durch Verweis auf das SGB wird aktuell auch die Grenze von 4 Tagen aufgehoben. Den habe ich hier aber nicht zitiert.