1) Und wie sind die Kinder deiner Schwägerin versichert?
2) A12/A13 kann einiges ausmachen. Eine magische Grenze ist die Jahresentgeltgrenze
1) Und wie sind die Kinder deiner Schwägerin versichert?
2) A12/A13 kann einiges ausmachen. Eine magische Grenze ist die Jahresentgeltgrenze
Als Angestellte wird sie mit 4 Tagen Sonderurlaub gut bedient sein, denn wirkliche Kind-krank-Tage stehen ihr ja gar keine zu, weil die Kinder privat versichert sind und es die für Angestellte nur über die KK gibt.
Nach § 29 TV-L / TV-H bzw. § 29 TVöD haben sie 4 Tage dann im Jahr frei, ist also korrekt.
Die Kinder meines Bruders sind ebenfalls alle über ihn mit privat versichert. Krass finde ich das dennoch, in dieser Hinsicht wird man ja quasi bestraft, wenn die Kinder unterschiedlich versichert sind. Mit anderen Worten, in 90 % aller Fälle muss ich mich kindkrank melden. Aufgrund der Alimentierung gibt es ja da quasi keine finanziellen Einbußen, oder was gibt es da zu berücksichtigen? Liegt das quasi im Ermessen meines Dienstvorgesetzten, was er bereit ist „hinzunehmen“?
Mit anderen Worten, in 90 % aller Fälle muss ich mich kindkrank melden.
Ja, das ist nun mal so, wenn man sich für die PKV für Kinder entscheidet, das hat man vorher ja in der Hand und weiß es in der Regel.
Ja, das ist nun mal so, wenn man sich für die PKV für Kinder entscheidet, das hat man vorher ja in der Hand und weiß es in der Regel.
Ab einem gewissen Lohn wird einem die Entscheidung abgenommen. Von daher hat man das nicht wirklich in der Hand
Ab einem gewissen Lohn wird einem die Entscheidung abgenommen. Von daher hat man das nicht wirklich in der Hand
Man kann ja immer freiwillig gesetzlich bleiben. Keine Wahl hat man, wenn beide Elternteile in der PKV sind. Dann ist das so.
/edit: Habe Mist geschrieben.
Ab einem gewissen Lohn wird einem die Entscheidung abgenommen. Von daher hat man das nicht wirklich in der Hand
Nein, das ist Unsinn, du hast immer die Entscheidung, wenn einer in der GKV ist, nur kostenlos eben nicht für die Kinder und als Elternteil hat man die Entscheidung immer und sollte eben auch so weitsichtig denken.
Die Kinder meines Bruders sind ebenfalls alle über ihn mit privat versichert. Krass finde ich das dennoch, in dieser Hinsicht wird man ja quasi bestraft, wenn die Kinder unterschiedlich versichert sind. Mit anderen Worten, in 90 % aller Fälle muss ich mich kindkrank melden. Aufgrund der Alimentierung gibt es ja da quasi keine finanziellen Einbußen, oder was gibt es da zu berücksichtigen? Liegt das quasi im Ermessen meines Dienstvorgesetzten, was er bereit ist „hinzunehmen“?
Wenn du Beamter bist und über der Entgeltgrenze liegst, hast du ebenfalls nur 4 Tage pro Jahr.
Nein, das ist Unsinn, du hast immer die Entscheidung, wenn einer in der GKV ist, nur kostenlos eben nicht für die Kinder und als Elternteil hat man die Entscheidung immer und sollte eben auch so weitsichtig denken.
Ich hab das so verstanden, dass wenn mind einer Beamter ist bzw. in der Privaten ist und über diesen Satz kommt, dass Kind dann auch in die private muss.
Ich hab das so verstanden, dass wenn mind einer Beamter ist bzw. in der Privaten ist und über diesen Satz kommt, dass Kind dann auch in die private muss.
Das hast du dann eindeutig falsch verstanden, denn es muss nie ein Kind in die PKV, egal wie, wenn ein Elternteil in der GKV ist.
Wenn die Voraussetzungen, die du genannt hast, gegeben sind, dann ist nur eine kostenfreie Familienversicherung ausgeschlossen.
Ich hab das so verstanden, dass wenn mind einer Beamter ist bzw. in der Privaten ist und über diesen Satz kommt, dass Kind dann auch in die private muss.
Nee, das Kind kann nur in dem Fall nicht *kostenlos* in der *Familienversicherung* des anderen Elternteils versichert sein.
Die Kinder meines Bruders sind ebenfalls alle über ihn mit privat versichert. Krass finde ich das dennoch, in dieser Hinsicht wird man ja quasi bestraft, wenn die Kinder unterschiedlich versichert sind. Mit anderen Worten, in 90 % aller Fälle muss ich mich kindkrank melden. Aufgrund der Alimentierung gibt es ja da quasi keine finanziellen Einbußen, oder was gibt es da zu berücksichtigen? Liegt das quasi im Ermessen meines Dienstvorgesetzten, was er bereit ist „hinzunehmen“?
Sind diese 4 Kindkranktage deiner Frau pro Kind? Wie viele hast du? Leider kenne ich mich damit nicht aus, aber könnte es sein, weil sie nur 50 % arbeitet? Ansonsten trifft vllt. das zu, was am Anfang des threads erklärt wurde, nämlich, dass es am Jahreseinkommen liegt. Wobei ich das doof finde. Kinder sind doch nicht seltener krank, weil man mehr verdient... Das soll ein Späßlein sein, bevor wieder jemand denkt, wie komisch ich bin.
Leider kenne ich mich damit nicht aus, aber könnte es sein, weil sie nur 50 % arbeitet?
Nein, das ist völlig egal. Ob bei Vollzeit oder Teilzeit, sie hat nur 4 Tage, weil die Kinder privat versichert sind. Somit hat sie nur 4 Tage Sonderurlaub insgesamt, egal wieviele Kinder.
Ansonsten trifft vllt. das zu, was am Anfang des threads erklärt wurde, nämlich, dass es am Jahreseinkommen liegt.
Nein, an der Versicherungsart der Kinder.
Unbezahlt Urlaub nehmen geht natürlich auch länger, nur wenn man genug verdient ersetzt einem eben niemand den Gehaltsverlust, daher ist das mit der Einkommensgrenze schon sinnvoll.
Bevor jetzt man jetzt panisch seine A 13 Stelle reduziert um unter die JAE zu fallen. Zumindest die Stufen 2 und weiter fallen/fielen in NRW nicht unter die JAE. Man bleibt also auch in Stufe 12 knapp drunter. Zumindest galt das vor den Corona Regelungen.
Es gab da mal ein Merkblatt der GEW in NRW. Ich finde es nur gerade nicht wieder.
Vielleicht ist das aber auch geändert worden mit den neuen Regelungen? Kann sich sonst noch wer daran erinnern?
Ist zwar vom Phv, aber aus diesem Jahr mit den aktuellen Zahlen und Regelungen 20240114-Fraktionsmail-Kinderkrankentage.pdf
Gemeint sind die Familienzuschläge der Stufe 2 und weiter. Das habe ich oben unklar formuliert.
Also unsere Kinder sind auch privat versichert. Niemand ist hier in der GKV. Trotzdem standen mir die vollen Kindkranktage zu (damals 12), weil ich mit Teilzeit eben unter der Grenze lag.
Mit unter JAE Jahresverdienst ist das auch kein Problem. Notfalls eben Stunden reduzieren.
Mit unter JAE Jahresverdienst ist das auch kein Problem. Notfalls eben Stunden reduzieren.
Rechnet sich das denn im Vergleich zu unbezahltem Sonderurlaub?
Wurde das wirklich irgendwo schon mal ernsthaft durchgesetzt mit den beschränkten Tagen? (Solange es nicht um Extremfehlzeiten geht)
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