Rechtschreibung- welche Leistungen werden bewertet?

  • Hallo,

    ich hänge meine Frage mal an diesen Thread an.


    Gibt es an eurer Schule ein erprobtes Konzept zur Benotung der Rechtschreibung in freien Texten in Kl. 3 und 4?


    Und zu wie viel Prozent fließt die Rechtschreibung in freien Texten in die Gesamtnote Rechtschreiben bei euch mit ein?

    Oder fließt sie gar nicht mit ein?


    Oder anders gefragt:

    Wie geht ihr damit um, wenn Kinder in sämtlichen Tests und Rechtschreibarbeiten, bei Lernwörtern des GWS, beim Finden von Fehlerwörtern, Erklären der Rechtschreibestrategien usw. gute Leistungen zeigen, aber in eigenen Texten kaum Rechtschreibregeln anwenden, also eine ziemlich grottige Rechtschreibung haben.


    Lässt euer Leitungskonzept da den Spielraum, solchen Kindern eine 3 im Rechtschreiben zu geben (aufgrund der schwachen freien Texte) oder müsst ihr die 2 geben?


    Vielleicht gibt es Schulen mit einem durchdachten Konzept...


    LG

  • In freien Texten bewerten wir die RS nicht, das ist ein durchdachtes Konzept, weil der Fokus auf dem Verfassen des Textes liegen soll und den dazugehörigen Kriterien.


    Anders sieht es aus, wenn die Aufgabe „Überarbeiten eines Textes“ heißt und dabei auch die RS verbessert werden soll.

  • Ich habe es nachgesehen, in NDS steht das Verbessern der RS explizit unter „Texte überarbeiten“, nicht unter „Texte verfassen“.


    Man kann auch Noten für die Planung von Texten geben, für Wortsammlungen, Cluster, Stichwörter oder Bausteine,

    man kann ebenso nur Anfang oder Ende verfassen lassen oder eben, wie schon in vorherigen Beiträgen genannt, speziell das Überarbeiten von Texten üben, z.B. an eigenen Texten oder Fragmenten, und dann als Klassenarbeit allen den gleichen überarbeitungswürdigen Text geben, der ggf. Korrekturhinweise hat und der verbessert werden soll.

  • Danke fürs Nachschauen!

    Interessant, dass es in NDS so explizit unter "Überarbeiten" steht.


    In NRW gibt's da ja scheinbar etwas mehr Spielraum.


    Vielleicht mag jemand aus NRW noch berichten, wie es an seiner Schule läuft?


    Wird denn nirgendwo die Rechtschreibung in freien Texten - ob vor oder nach der Überarbeitung - separat bewertet und als Note drunter geschrieben und somit auch für die Eltern kenntlich gemacht?


    Ein klares Verbot zur Benotung der Rechtschreibleistung in eigenen Texten gibt es in NRW meiner Meinung nach doch nicht, oder doch?

    🤔

  • Im Sinne der Transparenz sollte man das vorher mit den Schüler*innen besprechen. Die Note für die Rechtschreibung müsste dann gesondert ausgewiesen werden und bezieht sich dann eben auch nur auf diesen Kompetenzbereich. Aber im Wissen, dass der cognitive load eben höher ist, wenn man mehrere Kompetenzbereiche gleichzeitig beachten soll, fände ich es nur fair, wenn es dann auch die gesonderte Chance zur Überarbeitung gäbe.

  • in eigenen Texten kaum Rechtschreibregeln anwenden, also eine ziemlich grottige Rechtschreibung haben.


    Lässt euer Leitungskonzept da den Spielraum, solchen Kindern eine 3 im Rechtschreiben zu geben (aufgrund der schwachen freien Texte) oder müsst ihr die 2 geben?

    Ist das dann überhaupt noch eine 3? Also ich denke wirklich an SuS, deren freie Texte man aufgrund der RS kaum lesen/verstehen kann, vllt. habt ihr ja andere im Kopf.

    In freien Texten bewerten wir die RS nicht, das ist ein durchdachtes Konzept, weil der Fokus auf dem Verfassen des Textes liegen soll und den dazugehörigen Kriterien.

    Imho ist das Beachten grundlegender RS-Prinzipien eines dieser Kriterien.


    Aber in manchen Ländern stehen im Grundschulzeugnis ja auch tatsächlich separate Deutsch-Noten zu mehreren (fünf?) Kompetenzenbereichen, meine ich?

    Finde ich schwierig, das so trennscharf zu unterscheiden, aber muss ich auch nicht.

  • Im Sinne der Transparenz sollte man das vorher mit den Schüler*innen besprechen. Die Note für die Rechtschreibung müsste dann gesondert ausgewiesen werden und bezieht sich dann eben auch nur auf diesen Kompetenzbereich. Aber im Wissen, dass der cognitive load eben höher ist, wenn man mehrere Kompetenzbereiche gleichzeitig beachten soll, fände ich es nur fair, wenn es dann auch die gesonderte Chance zur Überarbeitung gäbe.

    Danke dir!

    Die Chance zur Überarbeitung gibt es ja. Aber ich frage mich, ob das an den Grundschulen in NRW überhaupt so gehandhabt wird.

    Also dass dann unter der Überarbeitung wirklich auch eine Rechtschreibnote steht.

  • Ist das dann überhaupt noch eine 3? Also ich denke wirklich an SuS, deren freie Texte man aufgrund der RS kaum lesen/verstehen kann, vllt. habt ihr ja andere im Kopf.

    Imho ist das Beachten grundlegender RS-Prinzipien eines dieser Kriterien.


    Aber in manchen Ländern stehen im Grundschulzeugnis ja auch tatsächlich separate Deutsch-Noten zu mehreren (fünf?) Kompetenzenbereichen, meine ich?

    Finde ich schwierig, das so trennscharf zu unterscheiden, aber muss ich auch nicht.


    Ich habe mich tatsächlich etwas unpräzise ausgedrückt, sorry.

    Man kann die Texte schon lesen und verstehen (also nicht ganz grottig, da habe ich mich blöd ausgedrückt), aber halt viele Fehler. So etwa Note 4 oder 3--

    Aber eben nicht so gut wie die abgetesteten Rechtschreibleistungen, eben eine deutliche Diskrepanz.

    Da kann ich doch dann keine 2 mehr als Gesamtnote geben...

    Deshalb meine Frage, ob andere Schulen die Rechtschreibleistung in freien Texten berücksichtigen und wie sie das tun...

  • Danke dir!

    Die Chance zur Überarbeitung gibt es ja. Aber ich frage mich, ob das an den Grundschulen in NRW überhaupt so gehandhabt wird.

    Also dass dann unter der Überarbeitung wirklich auch eine Rechtschreibnote steht.

    Die Möglichkeit haben wir auf jeden Fall im Rahmen der Gestaltung unseres Leistungskonzepts besprochen. Ich denke, das ist auch sinnvoll, das im Kollegium einheitlich zu gestalten. Die Freiheiten hat man, würde ich behaupten, auf jeden Fall.

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