Gilt die Altersgrenze bei Bundeslandwechsel als Beamter?

  • Moin,


    ich bin Beamter auf Lebenszeit und plane, mich aus SH nach Niedersachsen versetzen zu lassen.


    Hier habe ich mich einmal über das Lehrkräftetauschverfahren beworben und zusätzlich auf eine ausgeschriebene Funktionsstelle.


    Mit der Funktionsstelle könnte es tatsächlich klappen, jedoch habe ich gesehen, dass Niedersachsen nur bis zum 45. Lebensjahr verbeamtet. Ich bin bereits ein Jahr drüber (jedoch wie gesagt schon Lebenszeitbeamter in SH)


    Hat schon jemand Erfahrung? Wird man als bestehender Beamter einfach versetzt und die Altersgrenze ist nur für Neuverbeamtungen gedacht? Ich habe dazu nichts finden können. Jedoch müsste es eigentlich häufig zu solch einer Situation kommen, auch in anderen Bundesländern.

    2 Mal editiert, zuletzt von platypus ()

  • Meines Wissens gilt hier keine Altersgrenze, denn es ist ja keine neue Verbeamtung – beim Ländertausch wird die Verbeamtung ja übertragen und zu keinem Zeitpunkt aufgehoben, sodass man neu verbeamtet würde.

  • Vielen Dank für die Rückmeldung.


    Gibt es vielleicht KollegInnen, die bereits eine Versetzung in ein neues Bundesland hinter sich haben und aus eigener Erfahrung berichten können?

  • Ich habe zwei Kolleginnen, die sich vor etwa sechs bzw. acht Jahren aus SH nach NDS haben versetzen lassen (beide waren aber damals noch unter 40). Ihren Beamtinnenstatus konnten sie - wenn ich mich nicht täusche - "mitnehmen"; es lief also ohne Neu-Verbeamtung ab. Ich kann gerne die beiden nächste Woche (diese Woche bin ich nicht mehr in der Schule) diesbezüglich befragen, wenn dir das weiterhilft!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Mein Mann ist damals für seine erste Stelle nach dem Ref nach BaWü gegangen, weil in NRW die Altersgrenze von jetzt auf gleich abgesenkt wurde. Und nach der Lebenszeit-Verbeamtung ist er dann über das Ländertauschverfahren wieder zurück nach NRW gekommen.

    Bei mir dasselbe, ich bin nach dem Ref nach NDS, weil ich keine Stelle bekommen habe und die Altersgrenze auch schon in Sichtweite war und ich nicht in Vertretungsstellen rumdümpeln wollte. Ich bin dann, noch als Beamtin auf Probe, im Ländertauschverfahren im Anschluss an die Elternzeit wieder nach NRW zurück gekommen.

    Beamtenrechtliche war das alles kein Problem. Ich konnte nur meine Besoldung aus NDS nicht mitnehmen. In NRW waren gerade die Erfahrungsstufen neu und ich wurde deutlich runter gestuft. In NDS wurde ich nach Alter eingestuft. Aber das war's mir Wert.

  • Da es sich bei einem Bundeslandwechsel über das Ländertauschverfahren eben dienstrechtlich gesehen um eine Versetzung handelt, also nicht um eine Neuverbeamtung oder so, darf das Alter eigentlich keine Rolle spielen, da sich das Dienstverhältnis ja nicht ändert. Man bekommt auch keine neue Urkunde oder so.

    Allerdings ist das "planstellenneutrale Länderaustauschverfahren" notorisch intransparent. Man gibt seinen Antrag ab, wartet und bekommt irgendwann eine Zu- oder Absage. Was hinter den Kulissen geschieht, wenn die KMK Vertreter der Bundesländer am runden Tisch sitzt, kann keiner genau sagen. Ich will dait sagen, dass ich es nicht für völlig ausgeschlossen halte, dass der Vertreter des Zielbundeslandes dankend ablehnt, wenn ihm der Versetzungsantrag eines recht alten Bewerbers vorgelegt wird, da die Bundesländer schließlich auch die Pensionsansprüche mit übernehmen.

    Ob das dann wirklich so ist, oder ob ich vielmehr meinen Aluhut wieder wegpacken sollte, kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

  • Die Verbeamtung kannst du mitnehmen, aber nicht unbedingt das, was du verdienst. Habe eine Kollegin, die war als Grundschullehrerin in Bayern auf A13, weil sie einige Zusatzqualifikationen hat (in BY gibt es das wohl) und wurde bei ihrer Versetzung nach BaWü auf A12 heruntergestuft, weil es hier keine Beförderungsämter für GS-Leute gibt, außer SL. Sie war bei der Versetzung etwas älter als 50.

  • Wahrscheinlich gelten bei der Übernahme von Beamten über das Ländertauschverfahren gesonderte Regelungen. Bei uns müsste man sich beim RP informieren. Wenn du Wehrdienst oder Kindererziehungszeiten hast, kann sich die Altersgrenze auch nach hinten verschieben.

  • Ich kenne Fälle, in denen die Pensionsansprüche auch bei direkter Bewerbung mit Freigabeerklärung übernommen worden wären. Ob das in allen Konstellationen (abgebendes/aufnehmendes Bundesland) der Fall ist, kann ich nicht sagen.

    Ich empfehle eine schriftliche Nachfrage beim entsprechenden Referat der Bildungssbehörden, damit man auch etwas Schriftliches in den Händen hält.

    Vage Aussagen aus einem Online Forum sind natürlich keine Hilfe, wenn dann doch etwas mit den Alterbezügen schiefläuft.

  • Ach cool. Ich dachte gerade NRW ist so streng, wenn man neu verbeamtet wird. Angeblich sollen die keine Erfahrungsstufen übernehmen usw. (insb. wenn du "innerhalb" von NRW neu verbeamtet wirst). Interessant. Ich freue mich für dich, dass das geklappt hat!

  • Ach cool. Ich dachte gerade NRW ist so streng, wenn man neu verbeamtet wird. Angeblich sollen die keine Erfahrungsstufen übernehmen usw. (insb. wenn du "innerhalb" von NRW neu verbeamtet wirst). Interessant. Ich freue mich für dich, dass das geklappt hat!

    Es wurde auch nichts übernommen, sondern ich wurde einfach regulär eingruppiert. Durch die Entlassung im anderen Bundesland war es eine komplette Neueinstellung inklusive Amtsarztbesuch und Revision. Allerdings wurde die Probezeit auf 1 Jahr verkürzt.

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