Ich kenne kenne auch so traurige Konstellationen, wo einer der Partner sowohl die Carearbeit als auch die Arbeit zu einem großen Anteil übernimmt und leider keinen Ehevertrag hat. Bei geteilter Arbeit ist die gesetzliche Regelung ja fair, aber wenn die Arbeit während der Ehe schon nicht gerecht verteilt ist, ist es das Geld nach der Scheidung auch nicht. Zumal diese ungerechte Verteilung die Scheidung auch noch wahrscheinlicher macht. Und wenn ich dann noch hier lesen muss, dass der arbeitende verbeamtete Partner nicht mal von der geringen Rente des Partners profitiert, dann sehe ich da jetzt schon die vorprogrammierte relative Altersarmut des Partners, der eigentlich den Großteil der Arbeit macht. Und sich dieses Problems gar nicht bewusst ist. Kann man ja schlecht drauf hinweisen.
Ehevertrag Beamt:innen
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"Es hört sich für mich sehr ungerecht an."
Mit vertauschten Rollen wäre das kein seltener Fall, würde es sich dann für dich immer noch ungerecht anhören oder tut es das nur, weil es hier ausnahmsweise die Frau ist, die etwas von ihrer Versorgung abgeben soll?
(Die subjektive Behauptung, dass er nie etwas gemacht habe, blende ich mal aus, hier würde im umgekehrten Fall aber auch ein Entrüstungssturm über die Geringschätzung der "Care-Arbeit" ausbrechen.)
Ja, vermutlich ist es die Frau, die beide Jobs macht. Aber auch ein Mann könnte arbeiten und sich um Haushalt und Kinder kümmern, während die Frau nur shoppen und zum Frisör geht (bewusst gewähltes Beispiel). Und warum vermute ich trotzdem, dass es eine Frau ist? Weil diese oft stolz auf ihre Leistung sind und trotzdem dem alten Rollenbild entsprechen wollen. Und einfach nicht den Mumm haben zu sagen, dass sie nur mit Ehevertrag heiraten, aus Angst der Kerl könnte weg sein… So meine Beobachtung…
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Ich kann diese Beobachtungen ehrlich gesagt in meiner Altersgruppe gar nicht mehr machen. Es teilen sich alle die Arbeit daheim nach Neigung und Passung auf. Wie gesagt meine Beobachtung.
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Ich kann diese Beobachtungen ehrlich gesagt in meiner Altersgruppe gar nicht mehr machen. Es teilen sich alle die Arbeit daheim nach Neigung und Passung auf. Wie gesagt meine Beobachtung.
So war es anfangs wohl auch.
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So war es anfangs wohl auch.
Alles möglich, es gibt glaube ich kein Verhalten, was nicht schonmal irgendwo irgendwer an den Tag gelegt hat.
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Ich mache bei uns tatsächlich auch mehr Hausarbeit. Toll finde ich es ehrlich gesagt nicht. Es ist bei uns zu Hause immer wieder Thema… mein Mann sieht das ganz anders.. er meint das „ den Kindern alles hinterhertragen“ wäre meine eigene Schuld.. ich kann es aber nicht haben, wenn es so unordentlich ist und räume es dann auf… es ist ein Teufelskreis.. ich versuche mit Listen wer was wann zu machen hat dagegen anzukommen .. Achja.. ein Kampf gegen Windmühlen …
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ich kann es aber nicht haben, wenn es so unordentlich ist und räume es dann auf… es ist ein Teufelskreis
Gut erkannt.
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Verändert das nicht nur, wann die Steuern abgeführt werden?
Was hat die Steuer mit den Pensionsansprüchen zu tun?
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Manchmal wird in Foren ein Stuss geschrieben, dass es weh tut.
Die Höhe der Pension hat mal so garnichts mit der Steuerklasse in der aktiven Phase des Beamtenverhältnisses zu tun.
Wie kommt man auf sowas?
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Wenn ich dort Steuerklasse 5 statt 1 angebe, verändert sich der Pensionsanspruch stark
Du zahlst mit Steuerklasse V ja auch mehr Steuern auf deine Pension, als mit Steuerklasse I.
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Die Höhe der Pension ist bleibt gleich. Die abgeführten Steuern ändern sich.
Vielleicht solltet ihr 4 mit Faktor wählen?
Bei verheirateten ist die Wahl der Steuerklasse eigentlich egal. Scharf gerechnet wird mit der Steuererklärung.
Bis dahin geht es nur um Vorauszahlungen
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Deine Pension wird übrigens aller Wahrscheinlichkeit nach höher sein als die Rente des Ehepartners.
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Deine Pension wird übrigens aller Wahrscheinlichkeit nach höher sein als die Rente des Ehepartners.
Ja, wahrscheinlich schon, obwohl das Gehalt des Ehepartners über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen RV liegt und damit voraussichtlich der Höchstsatz erzielt würde.
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Außerdem wird es im Falle einer Scheidung einen Lastenausgleich zwischen euch geben.
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Ja, wahrscheinlich schon, obwohl das Gehalt des Ehepartners über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen RV liegt und damit voraussichtlich der Höchstsatz erzielt würde.
Der liegt allerdings auch nur bei knapp 3300€ Brutto, sofern man wirklich 45 Jahre lang jeweils das Maximum von 2 Rentenpunkten sammeln konnte.
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Da werden die Beiden sich im Alter am ganz schön am Riemen reißen müssen, um über die Runden zu kommen.
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Man darf nicht vergessen, dass die Pension so ungefähr das Gegenstück zur gesetzlichen Rente PLUS betriebliche Altersvorsorge ist, sprich Schicht 1 und 2.
Beim Vergleich von Rente und Pension muss man das natürlich miteinander vergleichen.
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