Ehevertrag Beamt:innen

  • Folgendes habe ich dazu auf der Seite einer Notarin gefunden:


    "Es kann günstiger sein, die eigenen Anwartschaften zu behalten, als halbe Anwartschaften in anderen Versorgungträgern zu erhalten:


    So werden die Anrechte von Landesbeamten geteilt, indem der Teilungsbetrag in die Deutsche Rentenversicherung überführt wird. Das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung ist niedriger. Die Versorgungen der Beamten sind in der Vergangenheit stärker gestiegen als die der gesetzlichen Rentner. Der Beamte verliert in Höhe des Ausgleichswertes in der Regel seine Dienstunfähigkeitsabsicherung."

  • Es gibt ja auch Konstellationen, wo nicht die Kindererziehung ausgeglichen wird, sondern die Bequemlichkeit eines Partners. Der vielleicht nicht mal Carearbeit geleistet hat. Wenn der Partner „die Arbeit nicht erfunden hat“, sollte man wirklich ernsthaft über einen Ehevertrag nachdenken.

  • Falls sie in diesem Szenario dann aber "finanziell nach oben" heiraten sollte, wäre ich schon etwas verschnupft, weil sie dann ja nicht mehr auf den Versorgungsausgleich angewiesen wäre.

    Warum wärst du a verschnupft? Sie hat ja auf die Erarbeitung eigener Ansprüche verzichtet zugunsten EURER Kinder.

  • Also ich finde den Versorgungsausgleich wie gesagt fair und würde da auch eigentlich gar nichts dran rütteln wollen. Wir planen Kinder und zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht entschieden, wer von uns dann seine Stunden reduziert.

    Mir geht es bei meiner Überlegungen ausschließlich darum, dass hier unterschiedliche Versorgungsträger im Spiel sind und ich mich frage, ob es in dieser Konstellation sinnvoll ist oder nicht..

  • Mir geht es bei meiner Überlegungen ausschließlich darum, dass hier unterschiedliche Versorgungsträger im Spiel sind und ich mich frage, ob es in dieser Konstellation sinnvoll ist oder nicht..

    Die Frage kann ich durchaus nachvollziehen. In der Konstellation "Beamter und Nichtbeamter" wird beim Versorgungsausgleich nämlich leider nicht berücksichtigt, dass von der verbliebenen Pension beim Beamten noch immer der nicht angepasste PKV-Satz zu bezahlen ist. Auch muss berücksichtigt werden, dass bei gegenseitigem Ausgleich zwar Pensionsansprüche in die gesetzliche RV übertragen werden, nicht jedoch andersherum. Anwartschaften der gesetzlichen RV werden zwar ebenfalls an den anderen Partner übertragen, bleiben aber in der gesetzlichen RV, sodass selbst bei zwei durchweg gleichverdienenden Partnern der Beamte am Ende schlechter dasteht als vorher, während der Nichtbeamte keinerlei Vorteile daraus ziehen würde.


    PS: Auch zu bedenken sind Konstellationen mit deutlichem Altersunterschied. Mit Entfall des Pensionistenprivilegs erfolgt die Kürzung der Ruhebezüge inzwischen sofort mit der Pensionierung und nicht erst wenn beide Partner in den Ruhestand treten.

  • Warum? Mein Vater war damals A11. Der neue Partner verdiente netto solide fünfstellig im Monat und man kam schnell zum Ergebnis, dass der Job meiner Mutter angesichts der Steuerlast kaum lohnt. Ich gönne ihr das und finde es eigentlich ziemlich nice, mit 50 schon in den Sack zu hauen und nur noch zu machen, was einem Spaß macht 😊 ... aber "nach oben geheiratet" ist nunmal Fakt. Ganz ohne Wertung.

    So eine würde ich niemals heiraten. :aufgepasst: Eine Frau die nichts schafft, sich gemütlich vom Mann haushalten lässt und denn dann am besten um Jahrzehnte überlebt:cash:.


    Deshalb; nicht heiraten. Die Hälfte der Ehen gehen sowieso den Bach runter und dann so einer Dame die Hälfte der Pensionsansprüche zu übertragen :autsch:

  • Was hier so teilweise losgelassen wird, hört sich wenig Links-grün-versifft aber deutlich nach AFD an.

  • Was hier so teilweise losgelassen wird, hört sich wenig Links-grün-versifft aber deutlich nach AFD an.

    Wenn sich jetzt alles, was nicht ins eigene Weltbild passt, "nach AFD" anhört... nun ja... ich für meinen Teil habe in meinem Bekanntenkreis mehrere Damen, die sehr deutlich kommuniziert haben, dass der zu heiratende Mann idealerweise so viel Geld verdient, dass man es sich selber beruflich gemütlich machen kann. Anekdotische Evidenz, ich weiß. Aber die meisten heutigen 30-60jährigen Frauen sind in den konservativen Jahrzehnten der Bundesrepublik aufgewachsen, als Vati zur Arbeit ging und Mutti die Küchenschürze überzog. Das lässt sich nicht so leicht abschütteln. Das wird wohl noch ein oder zwei Generationen dauern. Von daher wundert mich eine solche Haltung nicht und mit der Partei AfD hat gar nichts zu tun (außer, dass dort vielleicht überproportional viele Menschen hocken, die sich die konservativen Jahrzehnte zurückwünschen).

  • Aber die meisten heutigen 30-60jährigen Frauen sind in den konservativen Jahrzehnten der Bundesrepublik aufgewachsen, als Vati zur Arbeit ging und Mutti die Küchenschürze überzog.

    Die 30jährigen wohl kaum! Die sind doch Anfang der 1990er geboren!


    Ansonsten finde ich den Beitrag von Yummi aber auch reichlich daneben.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Die 30jährigen wohl kaum! Die sind doch Anfang der 1990er geboren!


    Ansonsten finde ich den Beitrag von Yummi aber auch reichlich daneben.

    Was ist daran daneben? Meine persönliche Meinung, dass eine Frau die nichts schaffen will und sich auf meinem Verdienst ausruhen will bei mir nichts zu suchen hat.


    Und ja, der Versorgungsausgleich sorgt dann dafür dass die Hälfte meiner Pensionsansprüche auf die Dame übergeht.


    Wer das freiwillig macht soll danach aber nicht heulen:pfeifen:.


    Und was dies mit AfD zu tun hat muss mir mal jemand erklären :musik:

  • Und was dies mit AfD zu tun hat muss mir mal jemand erklären

    Das ist eine Metapher. Musst du nicht verstehen, aber passt zur Doppelmoral und Scheinheiligkeit vieler Lehrkräfte (und selbstverständlich auch anderen).


    Klar ist das deine Meinung, die darfst du haben, die muss ich aber nicht gut finden.

  • Ernst gemeinte Frage - ich bin übrigens schon Jahrzehnte glücklich verheiratet ohne Ehevertrag :)

    Habe seinerzeit, wie hier gesagt würde, "auf Augenhöhe" geheiratet.


    Warum möchtet Ihr heiraten?

    Man braucht das nicht wirklich, kann auch so zusammenleben /eine Familie gründen ohne von jemandem schief angesehen zu werden.

    wenn man sich solche sorgen/Gedanken bezüglich der Zukunft macht... warum lässt man es nicht und bleibt so ein Paar?

    Oder heiratet nur kirchlich (ich glaube, in Österreich geht das) oder im Ausland und lässt es hier nicht anerkennen?

    Dann hat man die Feier, schöne Fotos und keine rechtlichen Verbindlichkeiten...


    Die Frage ist nicht böse, sondern ernst gemeint.

  • Der Beitrag von Yummi ist offensichtlich bewusst provokativ formuliert, ich weiß nicht, wieso man über dieses Stöckchen springt und das nicht einfach ignoriert.


    Davon abgesehen wäre es für mich aber auch klar, dass ich mich auf keine Ehe einlassen würde, bei der die Frau bewusst eine Rolle als "Ich mache den Haushalt und überlasse das Erwerbseinkommen ganz oder überwiegend dem Mann" anstrebt. Die AfD befürwortet tendenziell solche konservativen Rollenbilder, daher ist für mich der Gedankengang nicht nachvollziehbar, deren Ablehnung in AfD Nähe zu rücken.

  • Warum nicht unverheiratet bleiben, einfach so schön feiern, nette Fotos machen ...

    und ein paar Sachen notariell regeln (Erbe, Besuch im Krankenhaus etc.)?

    Das wäre doch einfacher und WER fragt heute nach einem Trauschein?

    Ich habe eine Kollegin die jung verwitwet ist und seit vielen Jahren mit einem ebenfalls verwitweten Mann zusammenlebt. Heiraten wollen sie nicht, weil dann die Witwenrenten entfallen. Beide tragen Eheringe, nennen sich "mein Mann/meine Frau" und haben irgendwie auch kirchlich geheiratet/sich frei trauen lassen...meine in Österreich.... jedenfalls stehen bei ihnen zu Hause Hochzeitsfotos rum und es gab auch einen große Feier.


    Gerade gesucht - das wusste ich nicht, aber wie gesagt... bei mir liegt sogar die Silberhochzeit schon länger zurück ;--)


    "In Deutschland können Paare seit 2009 auch ohne vorherige standesamtliche Trauung heiraten. Sie müssen aber beachten, dass sich eine rein kirchliche Eheschließung auf die gesetzliche Rentenversicherung nicht auswirkt.

    Betroffene erhalten deshalb nach einer rein kirchlichen Eheschließung beim Tod ihres Ehepartners keine Witwen- oder Witwerrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Rechtswirksam sind nach wie vor nur standesamtliche Trauungen.

    Daraus ergibt sich aber auch, dass Verwitwete bei einer erneuten Trauung ohne Standesamt weiterhin ihren Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente behalten. Erst bei einer standesamtlichen Heirat fällt der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente weg. Dafür wird in diesem Fall eine Rentenabfindung gezahlt."

  • Warum nicht unverheiratet bleiben, einfach so schön feiern, nette Fotos machen ...

    und ein paar Sachen notariell regeln (Erbe, Besuch im Krankenhaus etc.)?

    Das wäre doch einfacher und WER fragt heute nach einem Trauschein?

    Freibetrag Erbschaftssteuer Ehepartner: 500 000 EUR

    Freibetrag Erbschaftssteuer "Freund": 20 000 EUR

Werbung