Folgendes habe ich dazu auf der Seite einer Notarin gefunden:
"Es kann günstiger sein, die eigenen Anwartschaften zu behalten, als halbe Anwartschaften in anderen Versorgungträgern zu erhalten:
So werden die Anrechte von Landesbeamten geteilt, indem der Teilungsbetrag in die Deutsche Rentenversicherung überführt wird. Das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung ist niedriger. Die Versorgungen der Beamten sind in der Vergangenheit stärker gestiegen als die der gesetzlichen Rentner. Der Beamte verliert in Höhe des Ausgleichswertes in der Regel seine Dienstunfähigkeitsabsicherung."