Ehevertrag Beamt:innen

  • Hallo,

    ich werde bald heiraten 😍

    Ich lese mich gerade ein bisschen ein bezüglich Ehevertrag und muss sagen, dass ich sowohl die Zugewinngemeinschaft als auch den Versorgungsausgleich grundsätzlich fair finde. Allerdings habe ich mich gefragt, wie das bei Beamt:innen ist und ob dann ein Ehevertrag in Bezug auf den Versorgungsausgleich nicht doch Sinn machen würde?

    Mir ist klar, dass ich da am besten einen Anwalt frage, aber mich würde interessieren ob ihr persönliche Erfahrungen habt oder wie ihr das gemacht habt?


    Liebe Grüße!

  • Ich habe selbst keine Erfahrung, aber habe im Bekanntenkreis eine Konstellation gesehen, die gerade so nach Ehevertrag schreit: Partner 1 Lehrer mit guten Aussichten auf hohe Pension, Partner 2 elend lange studiert, verdient nur durchschnittlich und hat aufgrund fehlender Beitragsjahre nur Aussicht auf geringe Rente. Wenn das in die Brüche geht, wird es für Partner 1 teuer…

  • Ich kann nur sagen, mein Papa freut sich sehr, dass jede Erhöhung bei der Pension auch den an meine Mutter abzuführenden Teil anteilig erhöht. Insbesondere, nachdem die schon vor 20 Jahren finanziell "nach oben" geheiratet hat, schon ewig nicht mehr arbeitet und es nicht bräuchte. Wäre ein Risiko, dass ich ausschließen wollen würde.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann nur sagen, mein Papa freut sich sehr, dass jede Erhöhung bei der Pension auch den an meine Mutter abzuführenden Teil anteilig erhöht. Insbesondere, nachdem die schon vor 20 Jahren finanziell "nach oben" geheiratet hat, schon ewig nicht mehr arbeitet und es nicht bräuchte. Wäre ein Risiko, dass ich ausschließen wollen würde.

    Das eine ist die Absicherung, das andere der Anstand - wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf.

  • Diese Dinge sind in Deutschland alle gesetzlich geregelt, durch einen Ehevertrag lässt sich eine anteilige Übertragung der Altersversorgung im Rahmen eines ehelichen Zugewinns nicht ausschließen, denn sonst müsste der Steuerzahler für für den finanzschwächeren Scheidungsteil aufkommen. Die Übernahme einer gegenseitigen Versorgungspflicht in gewissem Rahmen ist nun mal ein elementarer Bestandteil der Ehe.

    Zumindest ist das mein Kenntnisstand, verbindliche Antworten gibt es nur bei einem Anwalt.

  • Diese Dinge sind in Deutschland alle gesetzlich geregelt, durch einen Ehevertrag lässt sich eine anteilige Übertragung der Altersversorgung im Rahmen eines ehelichen Zugewinns nicht ausschließen, denn sonst müsste der Steuerzahler für für den finanzschwächeren Scheidungsteil aufkommen. Die Übernahme einer gegenseitigen Versorgungspflicht in gewissem Rahmen ist nun mal ein elementarer Bestandteil der Ehe.

    Zumindest ist das mein Kenntnisstand, verbindliche Antworten gibt es nur bei einem Anwalt.

    Das ist so pauschal nicht korrekt. Der Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs ist durchaus per Ehevertrag vereinbar. Allerdings kann dieser (auch später erst) gerichtlich für sittenwidrig und damit unwirksam erklärt werden.


    Die Sittenwidrigkeit wird insbesondere dann angenommen, wenn offensichtlich bei Vertragsverhandlungen einer der beiden Partner (wirtschaftlich) dominiert hatte und keine hinreichende Rechtsberatung der Partner erfolgte (z.B. A ist Alleinverdiener, B kümmert sich um Haushalt und Kids, Ausschluss des Versorgungs- und Zugewinnausgleichs durch A).


    Nicht sittenwidrig hingegen sind i.d.R. Konstellationen, bei denen A und B bei Vertragsschluss ähnlich aufgestellt waren und z.B. Ausschlüsse von Ausgleichen durch andere Dinge kompensiert werden (z.B. Ausschluss Versorgungsausgleich, dafür Einzahlung in private Lebensversicherung durch den finanziell stärkeren Partner zugunsten des anderen o.ä.).

    • Offizieller Beitrag

    Diese Dinge sind in Deutschland alle gesetzlich geregelt, durch einen Ehevertrag lässt sich eine anteilige Übertragung der Altersversorgung im Rahmen eines ehelichen Zugewinns nicht ausschließen, denn sonst müsste der Steuerzahler für für den finanzschwächeren Scheidungsteil aufkommen. Die Übernahme einer gegenseitigen Versorgungspflicht in gewissem Rahmen ist nun mal ein elementarer Bestandteil der Ehe.

    Zumindest ist das mein Kenntnisstand, verbindliche Antworten gibt es nur bei einem Anwalt.

    Ja, da hast Du recht. Für mich stellt sich immer die Frage, ob ich Geld annehmen soll, das mir zwar rechtlich zusteht, das ich aber womöglich gar nicht brauche, weil ich, wie oben dargestellt, "finanziell nach oben" geheiratet habe.
    Falls meine Frau und ich uns eines Tages trennen sollten (davon ist aber nicht auszugehen), wäre es für mich nicht nur eine Frage des Rechts, dass sie einen Versorgungsausgleich erhält, weil sie jahrelang wegen der Kinder keinen ausreichend hohen Pensionsanspruch erarbeiten konnte.
    Falls sie in diesem Szenario dann aber "finanziell nach oben" heiraten sollte, wäre ich schon etwas verschnupft, weil sie dann ja nicht mehr auf den Versorgungsausgleich angewiesen wäre.

  • Ja, da hast Du recht. Für mich stellt sich immer die Frage, ob ich Geld annehmen soll, das mir zwar rechtlich zusteht, das ich aber womöglich gar nicht brauche, weil ich, wie oben dargestellt, "finanziell nach oben" geheiratet habe.
    Falls meine Frau und ich uns eines Tages trennen sollten (davon ist aber nicht auszugehen), wäre es für mich nicht nur eine Frage des Rechts, dass sie einen Versorgungsausgleich erhält, weil sie jahrelang wegen der Kinder keinen ausreichend hohen Pensionsanspruch erarbeiten konnte.
    Falls sie in diesem Szenario dann aber "finanziell nach oben" heiraten sollte, wäre ich schon etwas verschnupft, weil sie dann ja nicht mehr auf den Versorgungsausgleich angewiesen wäre.

    Wobei sie egal wie sie dann rein hypothetisch erneut heiraten würde ja dennoch wegen der Fürsorge für eure gemeinsamen Kinder einen geringeren Pensionsanspruch erwerben konnte, als wenn z.B. du diesen Teil übernommen hättest. Egal wie sich also das spätere Leben entwickelt, wäre es schlichtweg fair und angemessen, wenn sie den Versorgungsausgleich bekäme. Einen Grund für hypothetische Verschnupftheit vermag ich insofern nicht zwangsläufig zu erkennen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das eine ist die Absicherung, das andere der Anstand - wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf.

    I know... es ist kompliziert 😉😄

    (und ich halte mich raus, nicht meine Baustelle... man sollte nur auf dem Schirm haben, dass Dinge sich ändern können und Sachen passieren, mit denen man nicht gerechnet hat)

  • Die Formulierung "finanziell nach oben geheiratet" finde ich schon befremdlich.

    Ist nichts anderes vereinbart, gilt in Deutschland sowieso die Zugewinngemeinschaft. Wenn ein Partner vor der Ehe schon ein Haus hatte, behält er es auch nach einer Scheidung alleine. Aber alles, was man innerhalb der Ehe erwirtschaftet ist gemeinsamer Zugewinn an dem natürlich beide gleichermaßen partizipieren sollten. In Eheverträgen kann man kleinere Details regeln, aber an diesem Grundprinzip gibt es für mein Verständnis nichts zu rütteln.

  • Wobei sie egal wie sie dann rein hypothetisch erneut heiraten würde ja dennoch wegen der Fürsorge für eure gemeinsamen Kinder einen geringeren Pensionsanspruch erwerben konnte, als wenn z.B. du diesen Teil übernommen hättest. Egal wie sich also das spätere Leben entwickelt, wäre es schlichtweg fair und angemessen, wenn sie den Versorgungsausgleich bekäme. Einen Grund für hypothetische Verschnupftheit vermag ich insofern nicht zwangsläufig zu erkennen.

    Genau das ist die Argumentation der einen Seite bei uns. Ich persönlicn teile rein bauchgefühlsmäßig eher Bolzbolds Auffassung, aber ja... man kann es so oder so sehen.


    Umso wichtiger ist es, sich vor einer Hochzeit darüber Gedanken zu machen.

  • Aber alles, was man innerhalb der Ehe erwirtschaftet ist gemeinsamer Zugewinn an dem natürlich beide gleichermaßen partizipieren sollten. In Eheverträgen kann man kleinere Details regeln, aber an diesem Grundprinzip gibt es für mein Verständnis nichts zu rütteln.

    Von der eigenen Haltung her bin ich voll bei dir, wir sollten aber deutlich die eigene Haltung von den rechtlichen Möglichkeiten trennen. Sowohl der Ausgleich des Zugewinns als auch der Versorgungsausgleich sind keineswegs in Stein gemeißelt, sondern bilden lediglich den "Standardfall".

  • Die Formulierung "finanziell nach oben geheiratet" finde ich schon befremdlich.

    Warum? Mein Vater war damals A11. Der neue Partner verdiente netto solide fünfstellig im Monat und man kam schnell zum Ergebnis, dass der Job meiner Mutter angesichts der Steuerlast kaum lohnt. Ich gönne ihr das und finde es eigentlich ziemlich nice, mit 50 schon in den Sack zu hauen und nur noch zu machen, was einem Spaß macht 😊 ... aber "nach oben geheiratet" ist nunmal Fakt. Ganz ohne Wertung.

    • Offizieller Beitrag

    Maylin85


    Letztlich ist es nicht wichtig, wie ich das sehe, sondern wie die Beteiligten bzw. Betroffenen das sehen. Wenn dort alles soweit OK ist, ist meine Position dazu völlig unerheblich.

    Im Falle meiner Frau und mir ist das finanziell andersherum. Ich A15, sie A12, nach der Angleichung in ein paar Jahren A13. Da für uns aber gesetzt ist, dass wir zusammenbleiben, brauchen wir uns über das Finanzielle (bis auf ein Testament, das wir vielleicht dann doch mal auch wegen der Kinder machen sollten) keine Sorgen zu machen.

  • Im Gegensatz zu den 50% der Ehen, die sich fest vornehmen, sich scheiden zu lassen...

    Ob es da wohl Abstufungen nach Bildungsgrad gibt? Ernstgemeinte Frage, muss ich später mal recherchieren.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Ob es da wohl Abstufungen nach Bildungsgrad gibt? Ernstgemeinte Frage, muss ich später mal recherchieren.

    Anekdotisch würde ich behaupten, dass Lehrkräfte überdurchschnittlich oft geschieden werden. Nur meine Beobachtung

  • Ob es da wohl Abstufungen nach Bildungsgrad gibt? Ernstgemeinte Frage, muss ich später mal recherchieren.

    Ich meine, dass es sogar eine sehr starke Korrelation höherer Bildungsgrad <-> geringere Scheidungsquote gibt, einen Beleg könnte ich jetzt aber auch nicht ohne Recherche aus der Tasche ziehen.

    Anekdotisch würde ich behaupten, dass Lehrkräfte überdurchschnittlich oft geschieden werden. Nur meine Beobachtung

    Oft genug sorgt da ja auch eine Scheidung für direkt zwei geschiedene Lehrkräfte, das verfälscht die Statistik.

Werbung