Guten Tag miteinander.
Ich habe 2 Fragen:
Frage 1:
Wer kann in einfachen Worten erklären, was unter einer "Nachversicherung" zu verstehen ist?
Verstehe ich richtig, dass man, wenn man sich als Beamter auf Antrag entlassen lässt, so tut, als wäre man die Zeit über, die man beamtet war, gar nicht beamtet, sondern "Angestellter" und man erhält für die Zeit, in der man Beamter war, eine Rente, die der Höhe entspricht, die ein Angestellter auch bekäme.
Beispiel:
Eine verbeamtete Lehrkraft, A13 besoldet, scheidet nach 5 Jahren unversorgt aus dem Dienst aus, bekommt später, wenn die Person das Rentenalter erreicht hat, für diese 5 Jahre anteilig eine Rente, die der Rentenhöhe entspricht, die eine angestellte Lehrkraft (E 13) in 5 Jahren "erarbeitet" hat. Oder ist man durch die Nachversicherung schlechter gestellt, als ein angestellter Kollege, der in die Rentenkasse eingezahlt hat?
Frage 2: Ich habe irgendwann mal aufgeschnappt, dass man als Beamter (Lehrkraft) einen bestimmten Antrag stellen kann, sodass sein Beamtenstatus umgewandelt wird in ein Angestelltenverhältnis. Wer kann mir sagen, wie der Antrag genau heißt? Das wäre natürlich dann von Interesse, wenn, bezugnehmend zur 1. Frage, ein Beamter, der sich entlassen lässt, durch seine Nachversicherung schlechter gestellt ist, als der angestellte Kollege.
Besten Dank!