Nachversicherung / Antrag auf "Angestelltenstatus"

  • Guten Tag miteinander.


    Ich habe 2 Fragen:


    Frage 1:


    Wer kann in einfachen Worten erklären, was unter einer "Nachversicherung" zu verstehen ist?


    Verstehe ich richtig, dass man, wenn man sich als Beamter auf Antrag entlassen lässt, so tut, als wäre man die Zeit über, die man beamtet war, gar nicht beamtet, sondern "Angestellter" und man erhält für die Zeit, in der man Beamter war, eine Rente, die der Höhe entspricht, die ein Angestellter auch bekäme.


    Beispiel:


    Eine verbeamtete Lehrkraft, A13 besoldet, scheidet nach 5 Jahren unversorgt aus dem Dienst aus, bekommt später, wenn die Person das Rentenalter erreicht hat, für diese 5 Jahre anteilig eine Rente, die der Rentenhöhe entspricht, die eine angestellte Lehrkraft (E 13) in 5 Jahren "erarbeitet" hat. Oder ist man durch die Nachversicherung schlechter gestellt, als ein angestellter Kollege, der in die Rentenkasse eingezahlt hat?



    Frage 2: Ich habe irgendwann mal aufgeschnappt, dass man als Beamter (Lehrkraft) einen bestimmten Antrag stellen kann, sodass sein Beamtenstatus umgewandelt wird in ein Angestelltenverhältnis. Wer kann mir sagen, wie der Antrag genau heißt? Das wäre natürlich dann von Interesse, wenn, bezugnehmend zur 1. Frage, ein Beamter, der sich entlassen lässt, durch seine Nachversicherung schlechter gestellt ist, als der angestellte Kollege.


    Besten Dank!

  • Wer kann in einfachen Worten erklären, was unter einer "Nachversicherung" zu verstehen ist?

    Für die Zeit im Beamtenstatus entrichtet der Dienstherr Rentenbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung. Damit "kauft" sich das Land aus der Pflicht frei, für diese Zeit im Ruhestand Pension bezahlen zu müssen - die Zeit wird als Dienstzeit in der RV berücksichtigt.
    Nun wird der normale Rentenbeitrag prozentual aus dem Bruttolohn errechnet - der im Beamtenstatus um einiges niedriger liegt, weil kein KV-, AV- und RV-Anteil enthalten ist. Welche Basis für die Nachversicherung verwendet wird, ist mir unbekannt - hieraus könnte sich jedoch durchaus ein Nachteil gegenüber einem "normalen Angestellten" ergeben. Vielleicht wird jedoch auch das Tarif-Angestelltengehalt als "fiktive Basis" verwendet.
    Rechtssichere Auskunft bekommst du nur beim Landesamt für Besoldung und Versorgung.

    Ketzerisch gefragt: Welchen Vorteil versprichst du dir durch das Ausscheiden aus dem Beamtenstatus?

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Wenn man die Bruttogehälter E13 und A13 mal miteinander vergleicht, gibt es doch so gut wie überhaupt keine Unterschiede?

    Der Unterschied im Netto ist dir aufgefallen?
    Du stellst auch Stufe 1 und Stufe 8 im Vergleich gegenüber.

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  • Die Stufen sind zufällig angewählt, hatte da keine Stufen miteinander verglichen.


    Ich habe dich jetzt so verstanden, dass bei der Nachversicherung das Bruttogehalt betrachtet wird.


    Nehmen wir aber mal an, dass ich bei einem A13-Gehalt 5200€ brutto habe. Natürlich habe ich keine Sozialabgaben, daher auch das höhere Netto.


    Jetzt meine Frage (und nach meinem Verständnis deckt sich das mit deiner ersten Antwort von vorhin): Wenn ich als Beamter 5200 € brutto habe, ist es dann so, dass man bei der Nachversicherung dieses Brutto-Gehalt i.H.v 5200 betrachtet? Oder andersrum gefragt: Wenn ich 5200€ brutto als Beamter habe, erhalte ich nach einer Nachversicherung die gleiche Rente, wie jemand, der als Angestellter 5200 € verdient hat? Ist das 1:1 identisch?

  • Nun - was ich dir mit Sicherheit sagen kann ist, dass du als Beamter eine bessere Altersversorgung hast, wie wenn du Angestellter bist.
    Das Ruhegehalt der Beamten beträgt in Ba-Wü derzeit knapp 72% des letzten Bruttos (maximal). Derzeit liegt das Rentenniveau bei rund 48 Prozent (maximal)

    Wenn du die beiden Ruhebezüge vergleichst, 48% zu 72% - ergibt sich nach Adam Riese und Prozentsatzberechnung, dass ein Angestellter (bei gleichem Brutto und Dienstjahren) 66,5% vom Ruhegehalt eines Beamten erhält - also 2/3.

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  • Ja, dass man Einbußen hat, ist mir klar. Die Frage ist nur, ob ich, nachdem ich nachversichert wurde, schlechter dastehe, als ein Angestellter oder in etwa 1:1 die gleiche Rente zu erwarten habe, wie ein Angestellter. Deshalb fragte ich weiter oben auch, ob sich jemand mit einem Antrag auf "Umwandlung" des Beamtenstatus auf Angestelltenstatus auskennt, denn dann könnte man sich erst zu einem Angestellten "umwandeln" und in einem zweiten Schritt kündigen, um dann wenigstens die Rentenansprüche eines Angestellten zu haben.


    Klar hat man Verluste, wenn man den Beamtenstatus aufgibt, aber einen Tod muss man sterben. :)

  • Klar hat man Verluste, wenn man den Beamtenstatus aufgibt, aber einen Tod muss man sterben.

    Ich sterbe lieber als Beamter - da gibt es zum Tod pauschale Beihilfe ;)
    https://lbv.landbw.de/document…1eaef8d177c?download=true

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  • Ich persönlich habe noch nie von einer "Umwandlung" des Beamtenstatus in einen Angestelltenstatus gehört, deshalb lese ich hier gerne mal mit, weil ich das sehr spannend finde!

    Warum möchtest du denn gerne diese "Umwandlung" haben, um dann später zu kündigen?

  • Die Umwandlung des Beamtenstatus in einen Angestelltenstatus (sofern möglich) dürfte gegenüber dem direkten Antrag auf Entlassung bezüglich der Nachversicherung keinerlei Unterschied machen. Spannend wäre hingegen das Bundesland, in einigen gibt es als Alternative nämlich auf Antrag das Altersgeld.

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