Hallo zusammen,
ich lese schon länger hier still mit und habe auch zum konkreten Anliegen schon im Forum gesucht: mir ist nicht ganz klar, wie sich die Voraussetzungen zur Beförderung auf A15 Z von denen auf A16 unterscheiden.
Im Netz bzw. beim Ministerium findet man vieles, was die zur Beförderung zum Schulleiter (A16) angeht. Hier ist mir bekannt, dass man vorher eine SLQ (sei es beim Land NRW oder extern) nachweisen und dann noch erfolgreich das EFV durchlaufen haben muss. Zudem sind hier Schulkonferenz und Schulträger im Besetzungsverfahren involviert. Letzteres ist ja bei A15Z nicht mehr der Fall.
Wie ist das mit SLQ und EFV beim Stellvertreter des Schulleiters? Wird das hier ebenfalls vorausgesetzt? Die Ausschreibungstexte bei Stella enthalten bei A15Z ja nicht viel an Info...
Die Voraussetzungen gemäß LVO und der Ablauf des Verfahrens sind mir bekannt. Es geht um keine konkrete Bewerbungsabsicht sondern eher um ein mittelfristiges Interesse.