Nacharbeit ohne dass Eltern informiert wurden (Bayern)

  • Liebe Community,

    einem 5.-Klässler wurde Nacharbeit auferlegt, da er 3 Hausaufgaben vergessen hat/nicht gemacht hat. Die Eltern wurden nicht informiert (sollte vom Schüler gemacht werden).
    Ist dies zulässig? Muss die Lehrkraft die Eltern informieren? (im Internet habe ich gefunden, dass in Bayern sogar eine schriftliche in-Kenntnis-setzung der Eltern erfolgen muss).

    Was kann passieren, wenn es keine schriftliche Ankündigung durch die LK gab?
    Danke

  • darum ging es in der Frage nicht, es geht darum, ob es eine prinzipielle Mitteilungs-/Informationspflicht gibt. z.B. wenn die Polizei eingeschaltet wird, weil das Kind nicht nach Hause kommt. Oder es einen Termin für den Schüler bei einem Arzt gab, der nicht wahrgenommen werden konnte.

    Es wäre schön, wenn man sich auf die Beantwortung der Frage beschränkt.


    Bin selbst Lehrkraft- wir informieren die Eltern über den Schulmanager z.B. prinzipiell.

  • darum ging es in der Frage nicht, es geht darum, ob es eine prinzipielle Mitteilungs-/Informationspflicht gibt. z.B. wenn die Polizei eingeschaltet wird, weil das Kind nicht nach Hause kommt. Oder es einen Termin für den Schüler bei einem Arzt gab, der nicht wahrgenommen werden konnte.

    Ist irgendetwas davon tatsächlich passiert oder sind das nur hypothetische Szenarien?


    Ich gehe mal davon aus, dass nichts passiert ist, abgesehen davon, dass das Kind 45 Minuten später als erwartet zu hause angekommen ist. Dann wird der betreffende Kollege auch nicht mehr zu erwarten haben als den Hinweis des Schulleiters, sich bei den betreffenden Eltern in Zukunft schriftlich ab zu sichern.

  • Wenn du Lehrkraft in Bayern bist, wirst du doch die einschlägigen Verordnungen kennen (oder solltest sie eh schnellstmöglich nachlesen).


    Polizei einschalten? Ggf. vorher mal in der Schule anrufen.

    Der Termin beim Arzt könnte ja auch nicht wahrgenommen werden, wenn die Lehrkraft das Nachsitzen angekündigt hat. Schließlich fragt sie dabei nicht um Erlaubnis, sondern setzt lediglich in Kenntnis.


    Ich halte die Information der Eltern durch die SuS für sehr ungünstig. Gleichzeitig bin ich davon überzeugt, dass der Lehrkraft keinerlei Konsequenzen drohen.

  • PS: Deine Profilangaben haben einen gewissen Unterhaltungswert

    Zitat

    Fächer: Biologie Physik, Ethik, NT, Kunst, DaZ

    Schulform: Realschule, Mitelschule

    Immerhin nicht Deutsch.

  • Eigentlich müsstest du die Frage selbst beantworten können, wenn du Lehrkraft in Bayern bist. Die Rechtslage ist eindeutig:

    2Die Erziehungsberechtigten sind in den Fällen des Art. 86 Abs. 2 Nr. 4 bis 12 vor dem Vollzug rechtzeitig und schriftlich unter Angabe des zugrunde liegenden Sachverhalts zu unterrichten; für Erziehungsmaßnahmen des Art. 86 Abs. 1 Satz 2 gilt dies entsprechend.


    (1) 1Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können Erziehungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden. 2Dazu zählt bei nicht hinreichender Beteiligung der Schülerin oder des Schülers am Unterricht auch eine Nacharbeit unter Aufsicht einer Lehrkraft.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Arzttermin gab es wirklich, Polizei war im Gespräch (da unklar, wo Schüler sich befindet). Schüler kam nicht 45 Minuten später nach Hause. Schulende 13:00 - Mutter mit dem Auto wartend vor der Schule. Kind kam nicht raus. Türen verschlossen, Sekretariat telefonisch nicht mehr erreichbar. Durch Bushaltestelle und viele Schüler, die das Gelände verlassen alles sehr unübersichtlich. Nacharbeit begann 13:30 und dauerte bis 14:30 Uhr. Mit Fußweg, S-Bahn, Bus, noch einmal Fußweg ca. 1 h 30 -2h drauf. Heimkehr Schüler etwa 16:10-16:30.

    Nachricht, dass Schüler Nacharbeit hat kam dann von einem Kumpel beim Abtelefonieren.

  • Eigentlich müsstest du die Frage selbst beantworten können, wenn du Lehrkraft in Bayern bist. Die Rechtslage ist eindeutig.

    Es geht nicht um die Nacharbeit an sich (an der zweifle ich nicht, in den sauren Apfel muss man beißen).

    Ich kannte nur unsere interne Regelung - Eltern IMMER schriftlich über Schulmanager unterrichten und ggf. bei Terminen verlegen. und so halte ich es auch.

    Werde der LK jetzt schreiben.

  • Kind kam nicht raus. Türen verschlossen, Sekretariat telefonisch nicht mehr erreichbar. Durch Bushaltestelle und viele Schüler, die das Gelände verlassen alles sehr unübersichtlich.

    Wenn SuS das Gebäude und Gelände verlassen, müssen sie durchs Fenster ausgestiegen sein, wenn die Türen verschlossen waren. :gruebel:


    Ich verstehe deinen Ärger und die Sorge um dein Kind, das scheinbar verschwunden war.


    Die Klassenkameraden wussten aber offenbar Bescheid und es waren

    a) nicht die ersten HA, die gefehlt haben,

    b) von Seiten der Lehrkraft war die Maßnahme angekündigt, da das Kind zu Hause Bescheid geben sollte,

    c) dem Kind war bewusst, dass die Mutter im Auto vergeblich wartet und der Termin beim Arzt platzt.


    Vielleicht lernt das Kind ja etwas daraus.

  • Und was hast du mit der Sache zu tun?

    Liest sich angesichts von Beitrag 10 so, als würde die Mutter des betroffenen Kindes schreiben.


    @coriena: Wenn du selbst Lehrkraft in Bayern bist, sogar die einschlägigen Verordnungen bereits gefunden hattest, verstehe ich nicht ganz, warum du nicht direkt die Lehrkraft deines Kindes angesprochen/ kontaktiert hast, sondern dich erst noch rückversicherst zu den gültigen Vorgaben.

    Warum genau konnte dein Kind dir eigentlich nicht in der Zeit zwischen Schulende und Nachsitzen kurz telefonisch Bescheid geben, dass es nachsitzen müsse? Selbst wenn es selbst kein Handy hätte, haben heutzutage ja genügend SuS eines dabei.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Wenn ich ins Profil schreiben würde, welche Fächer ich schon alle unterrichtet habe, läse sich das ähnlich.

    Aber du wüsstest vermutlich, wie man deine Schulform schreibt.

    Inzwischen sind die Profilangaben gelöscht, ich gehe davon aus, dass die TE keine Kollegin ist.


    Ist aber auch egal. Grundsätzlich kann ich verstehen, dass Eltern in so einer Situation verärgert sind. Das teilt man der betreffenden Lehrperson mit und die Sache ist erledigt.

    Es wirkt hier aber so, als ob die Zielrichtung ist "Hat der Lehrer einen Fehler gemacht und wie kann ich das ausnutzen, um ihm möglichst einen mit zu geben" und das bringt niemanden weiter. Zum einen handelt es sich hier um ein ärgerliches aber ganz normales Versäumnis, das mit Sicherheit keine ernsthaften Folgen für die Lehrkraft haben wird, zum anderen vermittelt man seinem Kind so nicht, dass man zu eigenen Fehlern (denn das Vergessen der Hausarbeiten war ja unstreitig der Auslöser) stehen und daran arbeiten sollte, sondern dass man besser zum Gegenangriff übergeht. Das wird den Eltern auf die Füße fallen, der Lehrer gibt das Kind nach 1 oder 2 Jahren ab.

  • Schulende 13.00, Mutter wartet im Auto vor der Schule. Die Nacharbeit beginnt um 13.30 Uhr. Das Kind hätte also eigentlich problemlos rausgehen und der Mutter Bescheid geben können. Außerdem hätte die Mutter auch durch Türen, die von innen aufgehen, ins Schulhaus gelangen können, wenn tatsächlich so viele Schüler hinausströmen.


    Abgesehen davon, ja, als bayerische Lehrkraft kennt man die Vorgaben. Ich denke insofern nicht, dass hier eine Lehrerin schreibt.

    Und ich verstehe nicht, wie man sich als Mutter in Foren darüber aufregt, statt einfach direkt der Lehrkraft eine Nachricht zu schreiben, dass man sich Sorgen gemacht hat und erwartet, dass man zukünftig benachrichtigt wird.

  • Sehe ich auch so. Der Junge hätte doch per Handy seine Mutter immer noch informieren können. Falls er dies in der Schule nicht benutzen darf, hätte er eine Lehrkraft fragen können, ob er ausnahmsweise kurz seine Eltern anrufen kann bzw. eine whatsapp schreiben.

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