Würdet ihr den Job wieder wählen?

  • Beitrag von Yummi ()

    Dieser Beitrag wurde von kleiner gruener frosch aus folgendem Grund gelöscht: Beitrag gelöscht, Persönlicher Angriff / Beleidigung (Siehe Nutzungsbedingungen) Das ist übrigens nicht das erste Mal, dass ich einen Beitrag von dir löschen muss. ().
  • Dabei geht es nicht um Kinderbetreuung, sondern um Wiedereingliederung nach Schwangerschaft und Erziehungsurlaub. Diese Kolleginnen haben dann jedoch auch keine Klassenleitung. Ich habe zwar keine Ahnung, aber Wissen.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Also in dem Baden-Württemberg, in dem ich lebe und unterrichte, sind deine Aussagen schlicht falsch.

    Ich habe an meiner Schule fünf Kolleginnen, die unterhälftig (mit jeweils 8 Stunden) beschäftigt sind. An meiner alten Schule sind es ebenfalls mehrere.

    KL-Leitungen werden mittlerweile an vielen Gymnasien (für andere Schularten kann ich nicht sprechen) auf vier Schultern verteilt. Ich weiß das, weil ich über zehn Jahre verbandsbedingt eng im Austausch mit anderen Schulen stand, sprich: es ist nicht nur anekdotische Evidenz.

    Das gilt auch in dem BW, in dem ich lebe. Unterhälftige Teilzeit wird zwar seltener bewilligt, gibt es aber. KL-Leitungen werden bei TZ-Kräften bei uns immer geteilt.


    Ich verstehe auch nicht, warum man nicht wenigstens ein paar Stunden aufstockt,

    Weil es legitime Gründe gibt für TZ, die KuK weder etwas angehen, noch diesen das Recht geben Aufstockungen zu erwarten. TZ ist schwer genug durchsetzbar dem Dienstherrn gegenüber, auch ohne sich dafür auch noch KuK gegenüber rechtfertigen zu müssen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Dabei geht es nicht um Kinderbetreuung, sondern um Wiedereingliederung nach Schwangerschaft

    Nein

    Solange Kinder unter 18 Jahren im Haus sind, ist Teilzeit möglich. Unterhälftige Teilzeit ist aus familiären Gründen für eine Dauer von bis zu 15 Jahren möglich.

    Zitat

    und Erziehungsurlaub.

    Den gibt es seit 2001 nicht mehr. Die Elternteile, die daheim bleiben, sind nicht im Urlaub, sondern in Elternzeit.

    Zitat

    Diese Kolleginnen haben dann jedoch auch keine Klassenleitung.

    Auch Väter gehen in Elternzeit und familiär begründete Teilzeit. Klassenleitungen hängen bei uns von den Kursen, weniger von der anteiligen Arbeitszeit ab.

    Zitat

    Ich habe zwar keine Ahnung, aber Wissen.

    Das "Wissen" ist mittlerweile veraltet. Für Verhältnisse von vor 20 Jahren interessiert sich heute niemand mehr.


    Edit: Rechtschreibung

  • Sofern Kinderbetreuung vorliegt kann man auch weniger als 50% arbeiten. Wie immer hat Wolfgang Autenrieth keine Ahnung

    Auch bei Schwerbehinderten ist das unter Umständen möglich, wenn medizinisch angezeigt (z.B. entsprechende Vorgabe durch den Amtsarzt).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Dabei geht es nicht um Kinderbetreuung, sondern um Wiedereingliederung nach Schwangerschaft und Erziehungsurlaub. Diese Kolleginnen haben dann jedoch auch keine Klassenleitung. Ich habe zwar keine Ahnung, aber Wissen.

    Nein. Deine erste Aussage war allgemein das es keine 40% - TZ-Stellen gibt. Die Aussage ist falsch. Also winde dich nicht wie ein Aal.

  • Andere Kollegen haben sich so schlecht angestellt, so dass du denen vermutlich keine Klassenleitung geben willst.

    Andere machen so tolle Zusatzaufgaben dass man ihnen keine oder nur sehr angenehme Klassen gibt.


    Alles in allem nicht sehr zufriedenstellend.

    ... und wenn man seinen Job gewissenhaft und ordentlich macht (im Gegensatz zu den von dir genannten) bekommt man halt einfach noch ne Klasse dazu. Klappt ja immer so gut. Da kommt dann @treasures "Nein"- Sagen ins Spiel (welches ich inzwischen recht gut beherrsche- unangenehm ist es mir aber immer noch).

  • Beitrag von Yummi ()

    Dieser Beitrag wurde von kleiner gruener frosch aus folgendem Grund gelöscht: Rückfragen gerne per PN. (Sollte ich vielleicht immer dabei schreiben.) Im Thread brauchen wir das nicht diskutieren. kl. gr. frosch, Moderator ().
  • Zauberwald

    Dem ist leider nicht so. Es geht wirklich um zwei Klassenleistungen,

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Referentenstellen sind perse doch keine Beförderungen. Oder vielleicht sind das bei euch andere Stellen, mag sein.

    Das stimmt, man bewirbt sich darauf. Ändert aber nicht so sehr was an der Frage, warum in einem Beruf, in dem Männer deutlich unterrepräsentiert sind, sich Männer (auch im Verhältnis) häufiger auf Vorgesetztenposten bewerben.

  • Mein Job weist soviel Unwägbarkeiten in der Menge während eines Schuljahres auf, so dass ich schön blöd wäre, mir zusätzlich irgendein Amt ans Bein zu hängen.

    Frauen haben glaube ich ein viel besseres Gespür für den schlechten Stundenlohn von Referenten. Die werden zwar leichter befördert, haben aber auch eine ganz andere Arbeitsbelastung als eine normale Lehrkraft.


    Ob das Verhältnis wirklich so schief liegt weiß ich nicht. In unserer Bildungsverwaltung gibt es ziemlich viele Referentinnen, Referatsleiterinnen aber tatsächlich weniger Abteilungsleiterinnen.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Das stimmt, man bewirbt sich darauf. Ändert aber nicht so sehr was an der Frage, warum in einem Beruf, in dem Männer deutlich unterrepräsentiert sind, sich Männer (auch im Verhältnis) häufiger auf Vorgesetztenposten bewerben.

    Sind es tatsächlich Vorgesetztenstellen? (Dafür gibt es aber auch genug Statistiken, die eben zeigen, wie die Geschlechterstatistiken sich "nach oben" verschieben).

    Ich habe keine Statistik für Abordnungsstellen (ist es nicht das, was du mit Referenten meinst?), könnte mir aber auch vorstellen, dass die Vorstellung, 41 Stunden in der Woche mit 6 Wochen Urlaub im Jahr in einer Behörde zu sein, durchaus weniger "familienfreundlich" klingt. Da fallen mir nicht viele Frauen mit Kindern ein, die es - trotz aller Beschwerden am Schulstundenplan - eintauschen möchten.

  • Sind es tatsächlich Vorgesetztenstellen? (Dafür gibt es aber auch genug Statistiken, die eben zeigen, wie die Geschlechterstatistiken sich "nach oben" verschieben).

    Nein, Referenten haben keine Personalverantwortung. Zumindest bei uns, vielleicht ist das in anderen BL anders.

  • Also einfach eine "normale" Verwaltungsstelle.
    Dann überrascht es mich nicht besonders (aber ehrlicherweise habe ich auch viele männliche Kollegen, die genau das als Argument gegen die Verwaltung eingebracht haben: die Schulferien sind heilig.)

    Der Hauptgrund, wieso ich mich trotz Interesse aktuell nicht auf eine Behördenstelle bewerbe.

  • Nein. Deine erste Aussage war allgemein das es keine 40% - TZ-Stellen gibt. Die Aussage ist falsch. Also winde dich nicht wie ein Aal.

    Hab' nachgeschaut, mea maxima culpa!

    In begründeten Sonderfällen - und nur mit Zustimmung der Dienststelle - gibt es seit einer Gesetzesänderung 2015 die Möglichkeit aus familiären Gründen auch unterhälftig zu arbeiten.
    ----------------------

    Es gibt folgende Möglichkeiten für Lehrkräfte, in Teilzeit beschäftigt zu sein:

    • Aus familiären Gründen,
      entweder bei Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder bei Pflege eines Angehörigen.Hier sollte die Arbeitszeit bei mindestens 50% liegen und die Möglichkeit besteht nur, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Die Teilzeitarbeit ist so lange möglich, wie die Voraussetzungen bestehen. Nach § 69 (2) ist unterhälftige Teilzeit aus familiären Gründen seit der Änderung des Landesbeamtengesetzes 2015 bereits ab einem Viertel (25%) der regulären Arbeitszeit möglich. Die Dauer der unterhälftigen Teilzeit ist auf 15 Jahre beschränkt.
      Eine Beantragung erfolgt über dieStellenwirksamen Änderungswünsche auf STEWI.
    • Ohne Voraussetzungen
      ist eine Teilzeittätigkeit möglich, wenn keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Die Arbeitszeit beträgt auch hier mindestens 50%, die Bewilligung liegt im Ermessen der Dienststelle.

      Regel ist demnach die minimale Möglichkeit mit 50%.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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