Würdet ihr den Job wieder wählen?

  • Sind halt Schweizer Kinder, die können das ohne Hilfe.

    Die werden vom Chauffeur in Livree abgeholt. Zudem liegt der Chemiesaal nach hinten zum Hof ;)

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Ich kenne auch keine Bushaltestellenaufsicht, weder an Grundschulen noch weiterführenden Schulen (mindestens von 8 weiß ich es genau, weil selbst besucht oder direkt daneben gewohnt habe).


    Wir hatten diese Diskussion bereits in diesem Forum, ich kannte bereits die Meinung der meisten, die jetzt wieder schrieben.


    Und ja, es kann immer etwas passieren. Ich sah bereits zu, wie bei der gegenüberliegenden Schule ein Kind aus dem 1. Stock fiel (zum Glück "nur" langer Krankenhausaufenthalt, ein ehemaliger Kollege (eher als untertreibend bekannt, ich bin daher sicher, dass es stimmt) musste zusehen, wie ein Kind bei einer Schneeballschlacht ein Auge verlor. Wir können nicht neben jedes Kind immer eine Aufsicht stellen und jeden Schneeball vorher auf Steine untersuchen.


    An einer Nachbarschule haben sie Gitter an der Bushaltestelle mit einer schmalen Öffnung vorne aufgestellt. Mehr als 2 passen nicht nebeneinander durch (es hält nur eine Buslinie).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Für mich erschließt sich einfach überhaupt nicht, was die Schule mit dem Verhalten von Kindern im öffentlichen Raum zu tun hat. Die Kinder haben Schulpflicht und in der Zeit der Beschulung ist man natürlich verantwortlich, ein Auge drauf zu haben. Alles, was davor oder danach passiert, ist aber doch bitte nicht das Problem der Schule. Wenn am Hauptbahnhof zu viel Gerangelpotential an der U-Bahn ist, stellt die Rheinbahn halt Security ab. Wenn an der Bushaltestelle in Schulnähe nach Meinung des Verkehsunternehmens zu viel Gerangel ist, mögen sie das doch bitte ebenfalls selbst lösen. Oder es können sich ein paar besorgte Eltern hinstellen oder wer auch immer sich berufen fühlt.


    Ich sehe Schule da einfach null in der Verantwortung und das ist AUCH ein Grund, warum ich diesen Job nie wieder wählen würde. Für jedes Erziehungsdefizit (denn etwas anderes ist das Verhalten an Bushaltestellen nicht) hat die Schule in die Bresche zu springen. Und absurderweise findet die Mehrheit der Kollegen das anscheinend auch noch normal.

  • Wenn man sich mal klar macht, dass gerade an den (Schulbus-)Haltestellen teils größere Gruppen von Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichsten Jahrgängen aufeinandertreffen, dann wird schnell deutlich, dass in solchen Konstellationen auch ein erhebliches Konfliktpotential liegt. WIe generell im Bereich der Aufsichtspflicht ist die Aufsichtsführung an die entsprechenden Verhältnisse anzupassen.


    Und klar: Eine Schule, bei der nur sehr wenige Schüler den ÖPNV an den "normalen" Haltestellen nutzen, wird dort wohl keine Aufsicht einrichten müssen. Bei Schulen, die viele "Buskinder" haben und direkt die Haltestelle vor der Haustür (nicht selten eine sonst im Linienverkehr gar nicht angefahrene Haltestelle), sieht das halt ganz anders aus.

    Es mag ja sein, dass es da Konfliktpotential und Gefahrenquellen gibt, aber was haben wir damit zu schaffen? Das ist öffentlicher Raum und damit eine Frage für die Polizei.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Bedingungen waren scheinbar an keiner der Schulen, die ich kenne erfüllt.

    Nachtrag - an allen Schulen, an denen ich bisher war, waren die Bedingungen erfüllt. Patt-Situation, würde ich sagen. ;)

  • Für mich erschließt sich einfach überhaupt nicht, was die Schule mit dem Verhalten von Kindern im öffentlichen Raum zu tun hat. Die Kinder haben Schulpflicht und in der Zeit der Beschulung ist man natürlich verantwortlich, ein Auge drauf zu haben. Alles, was davor oder danach passiert, ist aber doch bitte nicht das Problem der Schule. Wenn am Hauptbahnhof zu viel Gerangelpotential an der U-Bahn ist, stellt die Rheinbahn halt Security ab. Wenn an der Bushaltestelle in Schulnähe nach Meinung des Verkehsunternehmens zu viel Gerangel ist, mögen sie das doch bitte ebenfalls selbst lösen. Oder es können sich ein paar besorgte Eltern hinstellen oder wer auch immer sich berufen fühlt.


    Ich sehe Schule da einfach null in der Verantwortung und das ist AUCH ein Grund, warum ich diesen Job nie wieder wählen würde. Für jedes Erziehungsdefizit (denn etwas anderes ist das Verhalten an Bushaltestellen nicht) hat die Schule in die Bresche zu springen. Und absurderweise findet die Mehrheit der Kollegen das anscheinend auch noch normal.

    Das unterschreibe ich mehrfach.

    Die (erwartete) Zuständigkeit für Alles und Jeden an deutschen Gymnasien macht den Beruf einfach unattraktiv. Ich möchte doch einfach nur in Ruhe meine Arbeit (Unterricht und Korrigieren) machen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte doch einfach nur in Ruhe meine Arbeit (Unterricht und Korrigieren) machen.

    Die Busaufsicht mag nicht automatisch zu den Aufgaben eines Lehrers gehören (es sei denn -> siehe Zitat im obigen Beitrag von mir state).

    Aber deine Arbeit hört bei weitem nicht bei "Unterricht und Korrigieren" auf. (siehe ADO NRW, erster Teil)

  • Wenn man die Tatsache, dass man alle 20 Jahre mal ein Halbjahr lang einen Tag morgens 15 Minuten Busaufsicht hat zum grundsätzlichen Problem bei der Wahl des Berufes hoch stilisiert, liegen die eigentlichen Probleme wohl woanders.


    Zumindest in Niedersachsen war die Rechtslage übrigens schon immer so, da hat sich nichts geändert, als Beispiel für die Verschlechterung der beruflichen Bedingungen taugt das Ganze also sicher nicht.

  • Mich wundern die vielen Beiträge, die eine Busaufsicht pauschal ablehnen:

    Zitat

    [...] ergibt sich aus den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen keine gesetzliche Aufsichtspflicht der Schule für Bushaltestellen, die außerhalb von Schulgeländen liegen. Die Rechtsprechung hat jedoch einige Einschränkungen vorgenommen. Danach ist eine Aufsichtspflicht durch die Schule immer zu bejahen, wenn zwischen Bushaltestelle und Schule ein räumlicher und sachlicher Bezug zur Schule anzunehmen ist. Maßgeblich sind dabei die Entfernung zwischen Schule und Bushaltestelle sowie die Lage der Haltestelle selbst.

    https://www.schulleiter.de/rec…das-muessen-sie-beachten/

  • Auch von der oben verlinkten Seite: "Außerhalb des Schulgeländes muss ein räumlichfunktionaler Zusammenhang zwischen Bushaltestelle einerseits und Schulbetrieb andererseits gegeben sein."


    Ein "räumlichfunktionaler Zusammenhang". Jetzt fang auch ich an das ganze lächerlich zu finden.

  • Es mag ja sein, dass es da Konfliktpotential und Gefahrenquellen gibt, aber was haben wir damit zu schaffen? Das ist öffentlicher Raum und damit eine Frage für die Polizei.


    Auch von der oben verlinkten Seite: "Außerhalb des Schulgeländes muss ein räumlichfunktionaler Zusammenhang zwischen Bushaltestelle einerseits und Schulbetrieb andererseits gegeben sein."


    Ein "räumlichfunktionaler Zusammenhang". Jetzt fang auch ich an das ganze lächerlich zu finden.

    Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Ich habe oben doch schon den Unterschied zwischen einer "normalen" Bushhaltestelle des Linienverkehrs in Laufweite der Schule, bei der einige Schüler aus- und zusteigen sowie einer Bushaltestelle direkt an der Schule, die rein der Schülerbeförderung dient und von sehr vielen Schülern der Schule genutzt wird, dargestellt. Nichts anderes ist mit "räumlichfunktionaler Zusammenhang" gemeint.


    Im ersten Fall bedarf es keiner spezifischen Aufsichtsführung durch die Schule, im letzten Fall hingegen schon. Die Formel "öffentlicher Raum -> keine Zuständigkeit der Schule" funktioniert so pauschal jedenfalls nicht, wie hier bereits mehrfach aufgezeigt wurde.

  • Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Ich habe oben doch schon den Unterschied zwischen einer "normalen" Bushhaltestelle des Linienverkehrs in Laufweite der Schule, bei der einige Schüler aus- und zusteigen sowie einer Bushaltestelle direkt an der Schule, die rein der Schülerbeförderung dient, dargestellt und von sehr vielen Schülern der Schule genutzt wird, dargestellt. Nichts anderes ist mit "räumlichfunktionaler Zusammenhang" gemeint.

    Diejenigen, die es kritisch sehen, haben es also nur nicht kapiert. Okay.

  • Laut der Website betrifft es eben nicht nur Schulbusse, die eine Haltestelle am Schulgelände haben, sondern auch den regulären Personennahverkehr, der einen "räumlichfunktionalen" Zusammenhang aufweist. Im Einzelfall können es auch mal Haltestellen sein, die 400 Meter entfernt liegen.



    "Klar ist: Wenn die Bushaltestelle auf Ihrem Schulgelände liegt, ergibt sich allein aus deren Lage die Pflicht zur Aufsichtsführung. Außerhalb des Schulgeländes muss ein räumlichfunktionaler Zusammenhang zwischen Bushaltestelle einerseits und Schulbetrieb andererseits gegeben sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn es sich im Rahmen des so genannten Schülerspezialverkehrs um einen eigenen Schulbus handelt. Auch dann, wenn die Schüler ausschließlich über öffentlichen Personennahverkehr transportiert werden, ist eine Schulbezogenheit anzunehmen, wenn die Bushaltestelle sich in räumlicher Nähe zur Schule befindet. Die Rechtsprechung legt sich hier nicht auf eine bestimmte Entfernung zwischen Schulgebäude und Haltestelle fest. Sie hat eine Schulbezogenheit sowohl bei 400 Metern Entfernung in einem Einzelfall angenommen als auch eine 100 Meter entfernte Bushaltestelle als schulnah eingestuft."

  • Als Beamter und Lehrer muss ich "Schaden vom Deutschen Volke abwenden" - und im Besonderen von unseren Schülern.
    An einer Schule, an der ich tätig war, gab es eine besondere Busspur, die zudem gegen den Gehweg abgesperrt war. Dort gab es keine Busaufsicht - die Busfahrer haben das selbst geregelt. Wer sich nicht benehmen konnte oder andere herumschubste, durfte nicht mitfahren - und musste eine Stunde auf den nächsten Bus warten. Da gab es auch keinerlei Probleme.

    An der anderen Schule hielt der Bus an der Straße vor der Schule - ohne Abschrankung. Da MUSSTE eine Aufsicht stehen, die verhinderte, dass im Gerangel jemand vor den Bus fiel.

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