Würdet ihr den Job wieder wählen?

  • Ich bin mit 0 Std in Vollzeitklassen eingesetzt und friste mein Dasein ausschließlich in Fachklassen. Klassenarbeiten rangieren von 0 pro Schuljahr bis maximal eine, da der Rest durch alternative Leistungsfeststellungen ersetzt werden kann. Das heißt, der Korrekturaufwand hat sich bei mir auf 0 (außerhalb der Schulzeit) reduziert.

    Meinst du mit "Fachklassen" die Berufsschul-, also die Teilzeitklassen? (Sorry, ich kenne diesen Begriff nicht; bei uns gibt es "Fachschulklassen", aber die kannst du ja nicht meinen, denn das sind i. d. R. Vollzeitbildungsgänge.)

    Es gibt an meiner Schule zwar auch einige KuK, die nur in einem der Bereiche - also ausschließlich in Teilzeit- oder eben ausschließlich in Vollzeitklassen - eingesetzt sind, aber die meisten sind sowohl im VZ- wie auch im TZ-Bereich unterwegs. Das scheint bei euch ja ähnlich zu sein.

    Und wie ich ja bereits schrieb, ist es bei uns nicht möglich, alle Klausuren durch alternative Leistungsnachweise zu ersetzen.

    Kurze Frage noch: Auch die Fach(schul)klassen haben doch sicherlich bei euch schriftliche Abschlussprüfungen, oder nicht? Musst du nicht zumindest die korrigieren?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich habe das Bus-Thema jetzt für NRW mal nachgeschaut in der BASS:


    Zitat

    7 Der Schulweg (Weg zwischen Schule und Wohnung) fällt nicht in den Aufsichtsbereich der Schule; er endet und beginnt am Schulgrundstück, nicht am Schulgebäude. Die Beförderung in Schulbussen fällt in den Verantwortungsbereich des Schulträgers. Insofern besteht grundsätzlich keine Aufsichtspflicht der Lehrkräfte an Schulbushaltestellen außerhalb des Schulgrundstücks. Eine Aufsichtspflicht der Schule an Schulbushaltestellen kann sich in Ergänzung zur Verpflichtung des Schulträgers nur dann ergeben, wenn die Schulkonferenz zu dem Ergebnis kommt, dass

    • an der Schulbushaltestelle selbst oder auf dem Weg von dieser Haltestelle bis zum Schulgrundstück oder Unterrichtsort (z.B. Sportanlage, Schwimmhalle) eine besondere Gefahrenlage besteht und
    • Aufsicht durch Lehrkräfte wegen der geringen Entfernung der Schulbushaltestelle zum Schulgrundstück oder Unterrichtsort ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.

    Eine Aufsichtspflicht der Schule an diesen Schulbushaltestellen entsteht allerdings erst dann, wenn die Schulleiterin oder der Schulleiter einvernehmlich mit dem Schulträger festgestellt hat, dass die oben genannten Voraussetzungen gegeben sind.

    Diese Bedingungen waren scheinbar an keiner der Schulen, die ich kenne erfüllt.

  • Das wird wohl der Knackpunkt sein. Außer Dorfgrundschulen kenne ich keine Schule, die "eigene" Bushaltestellen hätte. Die Schüler verteilen sich auf öffentliche Busse und Bahnen, je nachdem wo sie hinmüssen. Hier fahren keine dezidierten "Schulbusse" zu den Gymnasien oder Berufskollegs.

    In unserer Stadt gibt es 7 Gymnasien, jedes davon hat mindestens eine Bushaltestelle direkt am Haus. Es spielt keine Rolle, ob die Haltestelle auch Teil des offiziellen Streckennetzes ist, entscheidend ist der direkte räumliche Bezug zur Schule.

  • In unserer Stadt gibt es 7 Gymnasien, jedes davon hat mindestens eine Bushaltestelle direkt am Haus. Es spielt keine Rolle, ob die Haltestelle auch Teil des offiziellen Streckennetzes ist, entscheidend ist der direkte räumliche Bezug zur Schule.

    Siehe mein Beitrag oben, in NRW scheint das nicht allgemeingültig so zu sein.

  • In unserer Stadt gibt es 7 Gymnasien, jedes davon hat mindestens eine Bushaltestelle direkt am Haus. Es spielt keine Rolle, ob die Haltestelle auch Teil des offiziellen Streckennetzes ist, entscheidend ist der direkte räumliche Bezug zur Schule.

    In diesem Zusammenhang passend: "Befindet sich die Haltestelle auf dem Schulgrundstück besteht zweifelsfrei eine Aufsichtspflicht. Eine Aufsichtspflicht an Haltestellen besteht für die Schule aber auch, wenn ein „Schulbezug“ festzustellen ist. Gemeint ist ein direkter räumlicher Bezug, d. h., die Busse halten direkt vor oder nahe bei der Schule. Nötig ist eine Aufsicht, wenn der Schulbetrieb zu gefährlichen Situationen für die Schüler führen kann. Das ist v. a. bei einem großen Ansturm auf die Haltestellen vor Schulbeginn und nach Unterrichtsende der Fall." (Quelle: Informationen zur Aufsichtspflicht an Schulen - Betzold Blog)

    An meiner Schule liegen die Bushaltestellen direkt angrenzend ans Schulgelände und die SuS fahren sowohl mit "Extra-Bussen" - also Schulbussen - wie auch mit "öffentlichen" Bussen, die aber an denselben Haltestellen halten. Teilweise fahren übrigens SuS verschiedenster Schulen (Grundschulen, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Förderschule) mit diesen Schulbussen, die halt der Reihe nach mehrere Schulen ansteuern.

    Wir beaufsichtigen die Haltestellen nicht, indem wir lange an einer direkt herumstehen, sondern "wandern" zwischen den drei Haltestellen, die an unser Schulgelände grenzen, hin und her (zwei befinden sich an einer Straße auf gegenüberliegenden Seiten vor zwei unserer Schulgebäude (dort halten fast alle Buslinien) und eine auf der anderen Seite unseres Hauptgebäudes - also an einer anderen Straße, von den anderen beiden Haltestellen aber nicht einsehbar -, wo aber nur eine Buslinie hält).

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  • Traurig finde ich das gar nicht state_of_Trance . Ich mag diese Bushaltestellenaufsichten lieber als die innerhalb der Gebäude oder die, bei denen ich zwischen den Schulhöfen und einzelnen Schulgebäuden hin und her latschen muss (wir haben bestimmte "Laufwege", die wir während der Aufsichten zu zweit "ablaufen"), und lasse mich daher schon seit Jahren für die Frühaufsicht an den Haltestellen eintragen. Da steigen eh die meisten SuS aus den Bussen und latschen direkt ins Gebäude, wo sie dann Unterricht haben, oder auf einen der Pausenhöfe. Nur ab und zu muss ich kleine Grüppchen auffordern, den Fuß- und Radweg nicht zu blockieren ;) .

    Dieses "Aufsichtskonzept" (Aufsichten zu zweit, bestimmte Laufwege usw.) wurde übrigens vor etlichen Jahren mal von unserer Gesamtkonferenz beschlossen :) .

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  • Das wird wohl der Knackpunkt sein. Außer Dorfgrundschulen kenne ich keine Schule, die "eigene" Bushaltestellen hätte. Die Schüler verteilen sich auf öffentliche Busse und Bahnen, je nachdem wo sie hinmüssen. Hier fahren keine dezidierten "Schulbusse" zu den Gymnasien oder Berufskollegs.

    Wir hatten eine Bushaltestelle hinterm Schulhof und dort sollte auch mal zeitweise eine Aufsicht stehen, als die Schüler sich zeitweise nicht benehmen konnten und es dort öfters zu Mobbing und Rangeleien kam. Fand ich völlig absurd. Demnächst geleiten wir doch einfach direkt bis zur Haustür...

  • Also eine Busaufsicht haben nicht mal die weiterführenden Schulen, die ich so kenne. Das finde ich wirklich lächerlich.

    Wir haben seit 2 Jahren auch wieder Busaufsichten, Auflage der Stadt) und die werden leider auch dringend benötigt, egal wie lächerlich du das finden magst, weil es zu viele unschöne Vorfälle gegeben hat an den Haltestellen nach Schulschluss vor allem.


    Als ich selbst in der 5. Klasse war (andere Stadt) habe ich einmal miterlebt, wie ein Mitschüler direkt neben mir vor den anfahrenden Bus geschubst wurde, weil so gedrängelt wurden und es keine Aufsicht gab an dem Tag. Der Busfahrer konnte zwar zum Glück dank seiner raschen Reaktion Schlimmeres verhindern, der Fuß meines Mitschülers wurde aber vom Bus überrollt. Dummerweise war ein Elternteil von A. Anwalt und hat- berechtigt- mangels ausreichender Aufsichtsführung seitens der Schule an dem Tag, neben den Behandlungskosten auch ein erhebliches Schmerzensgeld damals durchgesetzt.


    Ich kenne es tatsächlich von den meisten Schulen so, dass diese Busaufsichten haben müssen morgens und mittags, wann immer sie Bushaltestellen direkt am Schulgebäude haben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Schulen sind für die Aufsicht der schulischen Haltestellen direkt am Gebäude zuständig und müssen vor der 1. Stunde und nach der 6. Stunde eine Aufsicht stellen. Das ist zumindest in Niedersachsen so Erlasslage, die Schulen denken sich das nicht aus, weil es ihnen Spaß macht.

    Haltestellen, die von den Schülern erst fußläufig angesteuert werden müssen, fallen nicht mehr in den Verantwortungsbereich.

    Gilt in BW ganz genauso.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hm, das ist wohl mal wieder Ansichtssache, oder auch eine Sache von "Ich kenne es nicht anders" bzw. "Das war hier (auch zu meiner eigenen Schulzeit) schon immer so" :weissnicht:. Für mich fällt die Aufsicht an Bushaltestellen an der Schule dementsprechend halt weder unter "All inclusive-Wahn" (seltsamer Ausdruck m. E. in diesem Zusammenhang!) noch unter "absurd" oder "lächerlich".

    Aber so ist es nun mal in vielen Dingen: Die einen finden die Anwesenheit von Eltern- und SuS-Vertreter*innen auf Konferenzen an nds. Schulen seltsam und unangebracht, die anderen finden Klassenfahrten doof und "bewundern" nds. Lehrkräfte, bei denen sie nicht dienstverpflichtend sind, wieder andere schütteln den Kopf über "Eigenheiten" des bayerischen Schulsystems usw.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Kurze Frage noch: Auch die Fach(schul)klassen haben doch sicherlich bei euch schriftliche Abschlussprüfungen, oder nicht? Musst du nicht zumindest die korrigieren?

    Die Berufe die ich ausbilde haben zwar eine schriftliche Abschlussprüfung, allerdings wird diese über die Kammer(n) gesteuert. Wenn wir diese korrigieren, werden wir hierfür extra freigestellt (= kein Zusatzaufwand) und werden obendrein dafür auch noch finanziell 'entschädigt'.


    Bei uns gibt es eben Kollegen, die mit 100% der Stunden in Teilzeit- oder Fachklassen sitzen und andere wiederum mit 100% der Stunden in Vollzeitklassen (z. B. berufliches Gymnasium). Andere wiederum sind über die Abteilungen verteilt (vor allem mit Fächern wie Religion). Das sind dann auch die armen Teufel, bei denen es nicht bei 2 Konferenzen bleibt, da diese überall anwesend sein müssen.


    Daher ist die Arbeitsbelastung extrem ungleich verteilt in meiner Schule. Wer auf 4-5 Abteilungen aufgeteilt wurde, hat alles am Hals was mit Aufwand verbunden ist (Elternabende, Mitarbeit in X-Abteilungen, verschiedene Regularien und abteilungsinterne Beschlüsse, die beachtet werden müssen).
    In meiner Abteilung (ich bin lediglich in einer) läuft das ganze ziemlich entspannt ab, da ein Großteil eben in weiterbildungsähnlichen Bildungsgängen sitzt und der Rest eine reguläre Ausbildung durchläuft. Daher ist das Durchschnittsalter wesentlich höher als am Berufl. Gym, die Lautstärke geringer, die Arbeitsmotivation höher, ...


    Die Schüler arbeiten auch gerne in Praxisprojekten (teilw. in Kooperation mit den Unternehmen) und anhand dieser kann ich wesentlich genauer eine Note feststellen, als wenn ich irgendwelche Vokabeln und co. abfrage, zumal dann eine Tagesleistung zugrunde gelegt wird, von der ich kein Freund bin.

  • Gilt in BW ganz genauso.

    Ich habe gerade im Netz gesucht, aber nichts Konkretes gefunden. Wo genau steht das formuliert? Ich frage, weil ich von einigen Schulen in Baden weiß, die definitiv keine Aufsichten stellen, selbst dann nicht, wenn die Haltestelle direkt am Schulgelände liegt. Meine eigene Schule hat jedoch keine spezifische Haltestelle, daher spielt das für uns auch keine Rolle.

  • Hm, das ist wohl mal wieder Ansichtssache, oder auch eine Sache von "Ich kenne es nicht anders" bzw. "Das war hier (auch zu meiner eigenen Schulzeit) schon immer so" :weissnicht:. Für mich fällt die Aufsicht an Bushaltestellen an der Schule dementsprechend halt weder unter "All inclusive-Wahn" (seltsamer Ausdruck m. E. in diesem Zusammenhang!)

    Hier wurde mehrfach erklärt, dass es eben keine "Ansichtssache", sondern rechtlich eindeutig geregelt ist.


    • die Aufsichtspflicht besteht auch an Bushaltestellen auf und unmittelbar vor dem Schulgelände

    Hier geht es nicht um die persönliche Haltung zu der Regelung.

  • Ich habe gerade im Netz gesucht, aber nichts Konkretes gefunden. Wo genau steht das formuliert? Ich frage, weil ich von einigen Schulen in Baden weiß, die definitiv keine Aufsichten stellen, selbst dann nicht, wenn die Haltestelle direkt am Schulgelände liegt. Meine eigene Schule hat jedoch keine spezifische Haltestelle, daher spielt das für uns auch keine Rolle.

    Oh, dann ist das möglicherweise doch nur eine Vorgabe unserer Stadt. Ich dachte bislang tatsächlich, das würde für BW insgesamt gelten, werde mich aber schlau machen und noch einmal melden. Danke für die Nachfrage Pyro.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wer es ganz genau möchte: Niedersächsisches Schulgesetz §62:


    Die Lehrkräfte haben die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände, an Haltestellen am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtigen.

  • LegoHeld : Danke für die Erklärungen!


    Mir ist allerdings immer noch unklar, was hinter dem Begriff "Fachklassen" steckt. Da du von "Teilzeit- oder Fachklassen" schreibst, scheint es da ja einen Unterschied zu geben? Hier in NDS wird der Begriff "Berufsschulklassen" des dualen Systems, "Teilzeitklassen" und "Fachklassen" nämlich synonym verwendet (siehe hier: Berufsschule | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)); deren Prüfungen laufen natürlich über die IHK oder die Handwerkskammer. Unsere "Fachschulklassen" in NDS sind i. d. R. Vollzeitklassen - teilweise aber auch Teilzeitklassen -, die schulinterne Abschlussprüfungen haben (Die Fachschule (FS) | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)).

    Bei uns gibt es eben Kollegen, die mit 100% der Stunden in Teilzeit- oder Fachklassen sitzen und andere wiederum mit 100% der Stunden in Vollzeitklassen (z. B. berufliches Gymnasium). Andere wiederum sind über die Abteilungen verteilt (vor allem mit Fächern wie Religion). Das sind dann auch die armen Teufel, bei denen es nicht bei 2 Konferenzen bleibt, da diese überall anwesend sein müssen.

    Auch dazu nochmal eine Frage: Gibt es bei euch keine "Gesamtkonferenzen", auf der alle Lehrkräfte anwesend sein müssen, und zusätzlich noch Konferenzen/Dienstbesprechungen der einzelnen Abteilungen, wo eben nur die KuK, die dieser Abteilung zugeteilt sind, teilnehmen müssen? Oder wie kommst du auf die Gesamtzahl von zwei Konferenzen? An den nds. BBSn gibt es - wie von mir oben ausgeführt - beides, wodurch wir zwei Termine schon locker überschreiten. Wobei es an meiner Schule so geregelt ist, dass auch die KuK, die in mehreren Abteilungen unterrichten (was viele - auch mich mit meinem Unterrichtsfach Englisch - betrifft), einer Abteilung zugeordnet sind, in der sie hauptsächlich unterrichten und zu deren Sitzungsterminen sie gehen.


    Einen Elternabend pro Jahr gibt es übrigens bei uns nur in den Vollzeitklassen, wo über die Hälfte der SuS noch minderjährig ist. Viel Mehraufwand ist dadurch also für die Klassenlehrkräfte dieser Klassen nicht verbunden.


    Insgesamt würde ich - zumindest für meine Schule - sagen, dass der Arbeitsaufwand für Lehrkräfte, die hauptsächlich im Teilzeitbereich arbeiten, nicht unbedingt geringer ist als für die, die hauptsächlich im Vollzeitklassen eingesetzt sind.


    EDIT: LegoHeld ; Antworten gerne auch per PN, da hier sehr offtopic!

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  • Hier wurde mehrfach erklärt, dass es eben keine "Ansichtssache", sondern rechtlich eindeutig geregelt ist.

    Hm? Es geht doch gar nicht um die Aufsichtsregelung in NDS - das weiß ich doch, dass sie hier auch an Haltestellen verpflichtend ist! - sondern eben um die allgemeine Haltung einiger User*innen zu diesem Thema (diese Aufsicht wurde - wenn du mal nachliest - als "lustige Sache", "lächerlich" oder "absurd" bezeichnet) und auch zu anderen Thematiken.

    Warum fühlst du dich nun von meinem Beitrag angesprochen? Ich habe weder dich gemeint noch über niedersächsische Regelungen gesprochen.

    Hier geht es nicht um die persönliche Haltung zu der Regelung.

    Eben! Die User*innen, die ich mit meinem Post ansprechen wollte (State_of_Trance, Maylin, Pyro,...) sind allesamt doch gar nicht in NDS tätig!?


    EDIT: Na, ist auch egal. Für mich ist das Thema "Aufsicht durch Lehrkräfte an Bushaltestellen" jetzt durch und ich werde mich dazu nicht mehr äußern. War ja eh offtopic.

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  • Ich habe gerade im Netz gesucht, aber nichts Konkretes gefunden. Wo genau steht das formuliert? Ich frage, weil ich von einigen Schulen in Baden weiß, die definitiv keine Aufsichten stellen, selbst dann nicht, wenn die Haltestelle direkt am Schulgelände liegt. Meine eigene Schule hat jedoch keine spezifische Haltestelle, daher spielt das für uns auch keine Rolle.

    Wir haben 2 Busaufsichten täglich, nach der 5. und nach der 6. Stunde. An meiner letzten Schule gab es sogar 3.


    Was mich wundert: Habt ihr nachmittags nie Teamarbeit? Plant ihr keine Schul - oder Stufenprojekte? Schulfeste? Hast du gar keine Zusatzaufgaben? Nicht einmal Schulkonferenz oder so? Elternarbeit ja auch nicht...

    Ich habe 2 feste Nachmittagstermine pro Woche. Einmal DB mit anschließender Projektplanung, einmal treffe ich mich mit meiner Parallelkollegin, um den Unterrichtsstoff und die Klassenarbeiten zu planen. Die müssen wir parallel schreiben.


    Vielleicht liegt es einfach an meiner Schulform, dass ich mich so gestresst fühle. Nächstes Mal wähle ich eine andere. Wenn ich nur mit meinen zukünftigen Gymnasiasten und denen aus der Parallelklasse arbeiten müsste, wäre es auch leichter. Glaube ich.

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