Hallo zusammen,
Ich habe schon mal einen Beitrag zum Thema Versetzung nach Elternzeit geschrieben, habe jetzt aber nochmal eine spezifische Frage zu der 50 km- Regelung.
Laut der Regel habe ich Anspruch auf Versetzung in einem Radius von 50 km. Meine Stammschule liegt in diesen 50 km, wir haben uns im Vorhinein eh schon überlegt, wieder in unsere Heimat, welche 80 km weg liegt, zu ziehen. Das wäre nicht nur eine andere Schule, in der ich mich versetzen lassen möchte, sondern auch eine andere Bezirksregierung. Kann die Dezernentin/ Dezernent meiner jetzigen Bezirksregierung eine Versetzung auch nicht zulassen, oder bekomme ich wegen der 50 km Regelung von meiner jetzigen Schule bzw. Bezirksregierung gezwungen grünes Licht?
Dankeschön schon mal!