Stichwort: Dauerhafte Mehrarbeit und Abrechnung im Krankheitsfall

    • Offizieller Beitrag

    selbstverständlich stehen sie ihr zu.
    Und ich bin ehrlich gesagt ob der Frage überhaupt irritiert.

    (Denn ja, wenn man gräbt, findet man vielleicht eine nicht besonders freundliche Regelung, die es anders sieht, aber wenn man die Frage nicht stellt, schreibt man einfach "Zahl der Wochen * 2 Stunden" hin und denkt nicht drüber nach, dass es gegen einen Ausfall gegengerechnet wird, oder dass Krankheit sich mildernd auswirkt. Was wäre, wenn sie an einem anderen Tag der Woche ausfällt? Warum werden dann die Stunden bezahlt?)

    • Offizieller Beitrag

    selbstverständlich stehen sie ihr zu.
    Und ich bin ehrlich gesagt ob der Frage überhaupt irritiert

    Ich bin nicht irritiert, (Dann hätte ich sie nicht gestellt.) Sondern halte die Frage für wichtig.

    Aus den beiden Zitaten von PeterKa geht die Antwort auch nicht eindeutig hervor, weil die Aussagen dort sich widersprechen -> insofern ist es nicht selbstverständlich.

  • Es war allen wichtig, dass die gegebenen Stunden bezahlt werden. Das werden sie auch.

    Jetzt ist mir nur noch wichtig, was mit den (wegen Krankheit) NICHT gegebenen Stunden passiert - sprich: ob sie ihr auch zustehen.

    *seufz*


    Wenn die Kollegin einfach Teilzeit in dem Umfang mächte, in dem sie auch tatsächlich unterrichtet, wäre alles klar. 14 Stunden kämen aufs Konto.


    Die Unklarheit vor der ihr steht, habt ihr eich selbst geschnitzt. Ihr könntet das beim nächsten Mal anders machen.

    • Offizieller Beitrag

    Okay, habe jetzt mit dem LBV telefoniert:

    die Mehrarbeit darf ich nur angeben, wenn sie auch entstanden ist. (siehe auch das obere Zitat von PeterKa)


    Die Frage ist also geklärt. Danke fürs Überlegen an alle.

    (Und ja: diese Antwort kann man ggf. doof finden)

    • Offizieller Beitrag

    Naja, was heißt "lernen". Ich habe eben mit ihm gesprochen, er hält es auch für logisch, dass das so ist.


    Ich habe ihn auch auf den Anpassungsvertrag angesprochen, wobei ich dazu nichts näheres sagen konnte*.

    Den will er aber nicht, wichtiger ist ihm, dass er theoretisch auch jederzeit auf die beiden Stunden verzichten kann. Kann er. wenn er will. Dann ... müsste eine andere Lösung her. ;)


    Bzgl. Anpassungsvertrag: nach meinen Infos müssen Teilzeitanträge (und deren Änderungen) spätestens 6 Monate vor dem Ablauf der genehmigten Zeit gestellt werden. Wie läuft das dann mit dem Anpassungsvertrag? (Sorry, aber das hatte ich noch nie. Wäre aber mal interessant zu wissen. Fürs nächste Mal.)

  • Bzgl. Anpassungsvertrag: nach meinen Infos müssen Teilzeitanträge (und deren Änderungen) spätestens 6 Monate vor dem Ablauf der genehmigten Zeit gestellt werden. Wie läuft das dann mit dem Anpassungsvertrag? (Sorry, aber das hatte ich noch nie. Wäre aber mal interessant zu wissen. Fürs nächste Mal.)

    Ist ja in Berlin auch so und trotzdem schreibt uns oft die Personalstelle an oder die Schule spricht uns an, ob wir nicht doch noch erhöhen wollen, bei uns ist der Anpassungsvertrag (meist formlos) dann innerhalb einer Woche oder so durch, nur bis die Bezahlung stimmt, dauert das etwas länger.
    Solange Bedarf ist, geht rauf hier ganz schnell und Bedarf scheint es ja bei euch zu geben.

    Wenn es Vertretungsstunden für z.B. jemand langzeiterkrankten usw. sind, dann gibt es bei uns einen zusätzlichen Vertretungs (PKB)-Vertrag, ich denke, das dürfte in NRW nicht viel anders sein.

    • Offizieller Beitrag

    So, ziehe die Frage mit dem "Anpassungsvertrag" zurück. Das habe ich auch gerade telefonisch geklärt.

    Anpassungsverträge gibt es laut Schulamt nur für Vertretungskräfte, nicht für feste Kräfte.

    (Also kein Wunder, dass ich es in Bezug auf den Teilzeit-Vertrag nicht parat hatte. Bei Vertretungskräften ist mir das bekannt.)

  • selbstverständlich stehen sie ihr zu.

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich denke, dass sie ihr nicht zustehen, da bei bezahlter Mehrarbeit wirklich nur die zusätzlichen Stunden bezahlt werden, die auch gehalten wurden. Es werden sogar die Stunden, die im Rahmen der üblichen Stelle gehalten hätten werden sollen, aber nicht gehalten wurden, z.B. weil die Klasse auf Klassenfahrt war, in Abzug gebracht.


    kleiner gruener frosch

    Ruf doch einfach mal das Schulamt an und frage nach. Wie gesagt kenne ich es nur so, dass nur die wirklich geleistete Mehrarbeit bezahlt wird und Ausfallstunden, egal ob die Lehrkraft den Ausfall zu vertreten hat oder nicht, abgezogen werden.


    Ich selber hatte den Fall, dass ich 4 Wochenstunden Mehrarbeit gemacht habe und am Ende dafür genau null € zusätzlich auf meinem Konto gesehen habe, weil immer wieder Azubiklassen abbestellt wurden (Kollege, der 6 Stunden an einem Tag in der Klasse hat, krank; IHK/HWK-Prüfungen; Klassenfahrt) und mir die Stunden alle abgezogen wurden, so dass ich am Ende gar keine Überstunden mehr hatte.

  • Danke für die Beschreibung der weiteren Ergebnisse kleiner gruener frosch . Diese sind zwar durchaus plausibel, dennoch aber traurig zu lesen, wie hier mit Beamten umgegangen wird. Im Arbeitsrecht wäre die Sache hingegen ziemlich klar: angewiesene Arbeitsstunden laut Dienstplan sind im Krankheitsfall vollumfänglich anzurechnen. Der Dienstplan selbst kann nicht kurzfristig mit Vorlaufzeiten unter 4 Tagen geändert werden.


    Insofern wäre übrigens zu prüfen, ob ein fest eingeplanter langfristiger Einsatz in einer Lerngruppe nicht trotz Krankheit dennoch als "angefallene Mehrarbeit" zu berücksichtigen wäre. Ich vermute, dass das Land im umgekehrten Fall geplante Minderstunden während einer Krankheit sehr wohl gerne zählt.

  • Zumindest in NRW ist das bei bezahlter Mehrarbeit genau so. Jeder Monat wird einzeln abgerechnet und in jedem Monat geht das Spielchen von vorne los.

    ja, das weiss ich. mich interessiert vor allem der Satz davor:" An sich, müssten das dann bei ner halben Stelle mit 13 Wochenstunden etwa 4 x 13 Wochenstunden sein (wegen 4 Wochen/Monat) bis es soweit ist. oder sind es nur 13?" Nämlich, wie wird berechnet, wann das VZ-Debutat erreicht wird?

    @ Frosch: wie gesagt, bei uns werden Debutatserhöhungen schnell durchgewunken. Ich hab meine Stundenzahl sogar noch kein einziges mal regulär 6 Monate vorher verändert.

  • mich interessiert vor allem der Satz davor:" An sich, müssten das dann bei ner halben Stelle mit 13 Wochenstunden etwa 4 x 13 Wochenstunden sein (wegen 4 Wochen/Monat) bis es soweit ist. oder sind es nur 13?" Nämlich, wie wird berechnet, wann das VZ-Debutat erreicht wird?

    Die Mehrarbeit wird immer „pro Monat“ gerechnet. Wenn Du also jede Woche 2 Stunden zusätzlich machst, reden wir da über 8 Mehrarbeitsstunden und eben nicht bloß über 2.


    Was ja insofern von Belang ist, als das bei bis zu 4 Mehrarbeitsstunden (pro Monat, nicht pro Woche) eben gar nicht gezahlt wird.

  • Wenn du im Monat auf über 4x25,5 = 102 Std. kommst, wirst du ab dann wie eine VZ-Kraft behandelt. Bis dahin muss jede Mehrarbeitsstd. vergütet werden. Das Verrechnen mit Unterrichtsausfall ist in NRW bei TZ-Kräften wochenweise zulässig.

  • Die Mehrarbeit wird immer „pro Monat“ gerechnet. Wenn Du also jede Woche 2 Stunden zusätzlich machst, reden wir da über 8 Mehrarbeitsstunden und eben nicht bloß über 2.


    Was ja insofern von Belang ist, als das bei bis zu 4 Mehrarbeitsstunden (pro Monat, nicht pro Woche) eben gar nicht gezahlt wird.

    Ab der vierten wird gezahlt, auch wenn bsw. 3 Minusstunden im Monat bei einer VZ-Kraft angerechnet werden. Dann wird eine Stunde vergütet.


    Bis drei Stunden gibt's nix.

  • Okay, habe jetzt mit dem LBV telefoniert:

    die Mehrarbeit darf ich nur angeben, wenn sie auch entstanden ist. (siehe auch das obere Zitat von PeterKa)


    Die Frage ist also geklärt. Danke fürs Überlegen an alle.

    (Und ja: diese Antwort kann man ggf. doof finden)

    Habe ich dann jetzt richtig verstanden, dass ihr vorher vereinbart habt, dass die zwei Mehrarbeitsstunden pro Woche als Mehrarbeit bezahlt werden?

    Dannwäre es ja bekannt, dass jede einzelne Stunde gezählt wird und sogar anderer Entfall gegengerechnet wird.


    Ich hatte es anfangs aber so verstanden, dass du den Kollegen mit 14 Deputatsstunden eingeplant hast, so dass er Bugstunden sammelt, und dass vereinbart war, dass er im nächsten Jahr bei gleichen Bezügen mit entsprechend weniger Deputatsstunden eingeplant wird.

    In diesem Fall hätte es mich gewundert, wenn auf einmal die einzelnen Stunden gezählt würden.

  • Okay, habe jetzt mit dem LBV telefoniert:

    die Mehrarbeit darf ich nur angeben, wenn sie auch entstanden ist. (siehe auch das obere Zitat von PeterKa)


    Die Frage ist also geklärt. Danke fürs Überlegen an alle.

    (Und ja: diese Antwort kann man ggf. doof finden)

    Dann wäre es aber schon wichtig, genau zu wissen, welche der Stunden eben die Mehrarbeitsstunden sind - und die nur dann nicht zu bezahlen, wenn sie sie wirklich nicht gegeben hat.

    Sind die Stunden am Montag und sie war in der Woche am Donnerstag krank, hat sie ja trotzdem Mehrarbeit geleistet, oder? Wie seht ihr das?

  • Hallo!

    Ich habe meine Stunden als festangestellte Beamtin auch einmal ganz spontan um 2 Stunden erhöht. Das war ein Anruf bei der Sachbearbeiterin von der BezReg und das Einreichen des Antrags. Es wurde mir dann sogar 2 Wochen rückwirkend bezahlt.

    Gruß

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