Nehmen wir mal folgende Situation an.
Ein Kollege ist in Elternzeit, vertritt sich aber mit 12 Stunden.
Da dringender Bedarf ist, hat er das letzte Halbjahr über 2 Stunden dauerhafte, angeordnete Mehrarbeit pro Woche gemacht. Im Stundenplan stand er also mit 14 Stunden statt nur mit 12. Bezahlt wurden demnach immer 12 Stunden pro Woche plus die Mehrarbeit von 2 Stunden (die ich die nächsten Tage fertig mache).
Wenn der Kollege aber in einer Woche fehlt und dadurch noch nicht einmal auf die 12 Stunden kommt (was ja okay ist) ...
... wird doch die Mehrarbeit auch nicht angerechnet. Sie wurde ja nicht gemacht. Für die Wochen, in denen er krank ist, trage ich also keine Mehrarbeit ein.
Oder ist es etwas anderes bei Teilzeitkräften, wenn diese mit angeordneter dauerhafter Mehrarbeit ihre Stundenzahl der Teilzeit erhöhen?
ich hoffe, ich konnte meine Frage verständlich erklären.