Stichwort: Dauerhafte Mehrarbeit und Abrechnung im Krankheitsfall

    • Offizieller Beitrag

    Nehmen wir mal folgende Situation an.

    Ein Kollege ist in Elternzeit, vertritt sich aber mit 12 Stunden.

    Da dringender Bedarf ist, hat er das letzte Halbjahr über 2 Stunden dauerhafte, angeordnete Mehrarbeit pro Woche gemacht. Im Stundenplan stand er also mit 14 Stunden statt nur mit 12. Bezahlt wurden demnach immer 12 Stunden pro Woche plus die Mehrarbeit von 2 Stunden (die ich die nächsten Tage fertig mache).


    Wenn der Kollege aber in einer Woche fehlt und dadurch noch nicht einmal auf die 12 Stunden kommt (was ja okay ist) ...


    ... wird doch die Mehrarbeit auch nicht angerechnet. Sie wurde ja nicht gemacht. Für die Wochen, in denen er krank ist, trage ich also keine Mehrarbeit ein.

    Oder ist es etwas anderes bei Teilzeitkräften, wenn diese mit angeordneter dauerhafter Mehrarbeit ihre Stundenzahl der Teilzeit erhöhen?


    ich hoffe, ich konnte meine Frage verständlich erklären. ;)

    • Offizieller Beitrag

    dauerhafte Mehrarbeit ist doch eine Deputatsanpassung? Egal ob auf dem Gehaltszettel oder in deiner Datenbank, damit es im Halbjahr darauf ausgeglichen wird (da arbeitet er nur noch 10 Stunden, wenn er die 2 Mehrarbeitsstunden im 1.HJ nicht bezahlt bekam).

    Oder verstehe ich dich falsch? (Das hoffe ich sehr, weil das Spielchen mit "du übernimmst den Kurs, planst, usw.. aber alle Ausfälle werden rausgerechnet und du hast nichts davon" wurde auch schon mal mit mir versucht, das will ich kein zweites Mal, so kann man Mitarbeiter*innen gut verprellen)

    • Offizieller Beitrag

    Hm, es ist eigentlich nur "intern", aber die Mehrarbeit wird wie eine Deputatsanpassung angerechnet.

    Deswegen frage ich mich das ja.


    Ist es eine ganz normale Mehrarbeit, die dann nicht wie geplant stattfindet ==> sie wird nicht bezahlt.

    Ist es eine Deputatsanpassung, auch wenn diese nicht per Teilzeitantrag formal durchgeführt wird ==> Die beiden Stunden werden auch bezahlt, wenn der Lehrer krank ist und sie nicht geben kann.


    Ich würde ihm das Bezahlen auch gönnen, aber es muss ja schon im Sinne des LBV sein. (Hm, da könnte ich morgen einmal anrufen. Die wissen das vielleicht.)


    *kopfkratz*

  • Ich würde einen dauerhaften Einsatz in einer bestimmten Lerngruppe über das normale Deputat hinaus auch als Deputatserhöhung für das betreffende Halbjahr lesen, welches natürlich auch im Krankheitsfall als "gehaltene Unterrichtsstunden" anzurechnen wäre.


    Anders sieht das möglicherweise aus, wenn ich jemanden für den nächsten Tag zur Vertretung einplane, die Person aber dann doch nicht da ist. Dann dürfte die ursprünglich geplante Vertretungsstunde nicht anzurechnen sein...die übernimmt dann jemand anderes.

  • (Das hoffe ich sehr, weil das Spielchen mit "du übernimmst den Kurs, planst, usw.. aber alle Ausfälle werden rausgerechnet und du hast nichts davon" wurde auch schon mal mit mir versucht, das will ich kein zweites Mal, so kann man Mitarbeiter*innen gut verprellen

    Das hat ja nichts mit Verprellen zu tun, sondern die Mehrarbeitsabrechnung sollte schon korrekt sein, weil es hier um Steuergelder geht - und der Landesrechnungshof die Abrechnung hier auch schon häufiger angemerkt hatte.


    https://rp-online.de/nrw/lande…ld-an-lehrer_aid-17970463

  • Gute Frage. Interessant ist es meiner Meinung nach, wie es bei "dauerhafter Mehrarbeit" dann bei der Berechnung der Rente/Pension ist. Kommt da jemand mit 12 Stunden regulär + dauerhaft 2 Stunden Mehrarbeit auf den gleichen Faktor wie jemand, der 14 Stunden regulär arbeitet? Wenn das nicht der Fall ist, dann wäre das etwas unfair.

  • Gute Frage. Interessant ist es meiner Meinung nach, wie es bei "dauerhafter Mehrarbeit" dann bei der Berechnung der Rente/Pension ist. Kommt da jemand mit 12 Stunden regulär + dauerhaft 2 Stunden Mehrarbeit auf den gleichen Faktor wie jemand, der 14 Stunden regulär arbeitet? Wenn das nicht der Fall ist, dann wäre das etwas unfair.

    Das muss nicht unfair sein, wenn die Mehrarbeit durch spätere Minderarbeit ausgeglichen wird. Was bei Auszahlung der Mehrarbeit genau passiert, frage ich mich allerdings auch gerade.

  • Das ist definitiv nicht der Fall - zumal die Mehrarbeitssätze afaik etwas höher sind, als man rechnerisch bei einer normalen Unterrichtsstunde bekommen würde.

    Also bei mir ist eine Mehrarbeitsstunde definitiv nicht höher. Wenn man die Ferien mitrechnet, in denen ich ja auch bezahlt werde, dann dürfte es sogar deutlich weniger sein.

    • Offizieller Beitrag

    Da muss man auch zwischen Teilzeit und Vollzeit unterscheiden.


    Teilzeitkräfte bekommem mehr für die Mehrarbeit. da das lbv einfach ihre Teilzeit für die jeweilige Vertretung rechnerisch anpasst. Sprich: aus lbv-Sicht wechselt die 12-Studnen-Kraft während der Vertretung auf eine 14-Stunden-Teilzeit.

    Vollzeitkräfte bekommen nur den normalen Vertretungsstunden-Satz.


    (Wobei mir auch neu wäre, dass die Mehrarbeitssätze bei irgendwem höher als die normalen Stundensätze sind.)


    kl. gr. frosch

    • Offizieller Beitrag

    Das hat ja nichts mit Verprellen zu tun, sondern die Mehrarbeitsabrechnung sollte schon korrekt sein, weil es hier um Steuergelder geht - und der Landesrechnungshof die Abrechnung hier auch schon häufiger angemerkt hatte.


    https://rp-online.de/nrw/lande…ld-an-lehrer_aid-17970463

    Ja.
    In meinem Fall hat man mich mehrere Wochen lang (ich spreche von mehreren Monaten) eine Lerngruppe JEDE WOCHE vertreten lassen, und zwar bekannterweise, also auch mit Übernahme der mittelfristigen Planung. Aber halt keine Bezahlung während meiner Klassenfahrt und auch keine Bezahlung bei was auch immer. Und da ich VZ bin/war, hatte ich kaum einen Monat mit Bezahlung, trotz 2 Wochenstunden (weil eine andere Gruppe auf Fahrt oder Praktikum war, usw..)
    Es mag effizient und Gelder sparend sein, aber es war Missbrauch einer Regelung.

    Jetzt weiß ich es und beim nächsten Mal, wo man mich gefragt hat, ob ich eine ähnliche Mehrarbeit machen kann (ohne Erhöhung des Deputats), habe ich abgelehnt. Es wurde respektiert (andere SL) (und dann kam Corona, also war es alles egal und umso besser, dass ich nicht eine komplette Oberstufenreihe geplant hätte, die ich ganz sicher nicht bezahlt bekommen hätte).

    • Offizieller Beitrag

    Da muss man auch zwischen Teilzeit und Vollzeit unterscheiden.


    Teilzeitkräfte bekommem mehr für die Mehrarbeit. da das lbv einfach ihre Teilzeit für die jeweilige Vertretung rechnerisch anpasst. Sprich: aus lbv-Sicht wechselt die 12-Studnen-Kraft während der Vertretung auf eine 14-Stunden-Teilzeit.

    Vollzeitkräfte bekommen nur den normalen Vertretungsstunden-Satz.


    Jein.
    Bei einer hier und da Vertretung bekommen die TZ-Kräfte die jeweiligen Stunden mit dem selben Satz.
    "14-Stunden-Teilzeit" würde eben eine Anpassung des Deputats bedeuten. (Also auch den Feiertag oder Wandertag)

    • Offizieller Beitrag

    ei einer hier und da Vertretung bekommen die TZ-Kräfte die jeweiligen Stunden mit dem selben Satz.

    Nein. Teilzeitkräfte bekommen jede Stunde Mehrarbeit anteilig als Erhöhung bezahlt. Da trägt man (weil Teilzeitkraft) im Mehrarbeitsbogen "A" ein, nicht wie bei einer Vollzeitkraft ein "V".

  • Teilzeitkräfte bekommem mehr für die Mehrarbeit.

    Der Satz ist relativ gesehen richtig. Aber absolut gesehen falsch.

    Relativ und absolut gesehen müsste man doch sagen: " Eine Vollzeitkraft bekommt weniger für eine Stunde Mehrarbeit, als er für eine normale Depudatsstunde bekommt", oder?!

    Genau. Teilzeitkrafte bekommen das relativ korrekt angerechnet, aber eben ohne Ferien, Feiertage, ...

    Und das ist meine Frage/ Mein Gedanke: Ich vermute, sie bekommen es auch nicht für die Rente/Pension angerechnet. Oder weiß dort einer etwas anderes? Also bei meiner Teilzeit steht da aktuell immer 21/28 Stunden, egal wie viele Mehrarbeitsstunden ich gemacht habe. Und genau diese 21/28 wird doch später bei der Berechnung des Faktors benutzt. Da werden die Mehrarbeitsstunden doch nicht zugerechnet, oder doch? Wäre mir zumindest nicht bekannt.

    • Offizieller Beitrag

    sag ich ja, aber nur die jeweiligen Stunden.

    In der Pfingstwoche werden die 2 regelmäßigen Montagsvertretungen nicht bezahlt. also keine Bezahlung einer 14-Stundenwoche, sondern nur wenn es immer passt.


    also "selber Satz" meinte ich: wie jede einzelne Stunde bis zur Erreichung der VZ-Stelle

  • Mal ein Gedankenspiel, sehr vereinfacht. Angenommen, die Lehrkraft arbeitet regulär Mo, Di und Mi ihre 12 Stunden und am Do ihre beiden Stunden Mehrarbeit.


    Was ganz spontan irgendwie logisch klingt, wäre Folgendes:

    - Wenn sie am Mo krank ist, bekommt sie die Mehrarbeit gezahlt. Denn Krankentage sollen / dürfen ja nicht nachgearbeitet werden, insofern hat sie in der Woche zwar unter 12 Stunden gearbeitet, aber trotzdem ihre Mehrarbeit gemacht.

    - Ist sie am Do krank, bekommt sie die Mehrarbeit nicht bezahlt, weil sie ihre normalen 12 Stunden gearbeitet hat und die Mehrarbeit nicht gemacht hat.


    Ob das rechtlich so passt? Da bin ich leider nicht firm. Beisteuern wollte ich es trotzdem, als Gedankenanstoß.

    Und wie es aussieht, wenn die Mehrarbeit ein ganzes Jahr so angeordnet wurde, ob es dann wie aufgestockte Teilzeit mit regelmäßiger Vergütung gilt, ist die Frage.

    Sagst du uns, wie es ausging, Frosch? Das würde mich interessieren.

  • Bei uns würde dauerhafte Mehrarbeit bei TZ-Kräften über einen geänderten Teilzeitantrag (wenn es dauerhaft bis zum Ende des Schuljahres so vorgesehen ist) oder über eine befristete Aufstockung (wenn es vorübergehend für eine bestimmte Anzahl an Wochen gilt) laufen.

    Nur Lehramtsanwärter rechnen angeordnete Mehrarbeit über einen längeren Zeitraum über das Mehrarbeitsforumular ab.

    • Offizieller Beitrag

    sag ich ja, aber nur die jeweiligen Stunden.

    In der Pfingstwoche werden die 2 regelmäßigen Montagsvertretungen nicht bezahlt. also keine Bezahlung einer 14-Stundenwoche, sondern nur wenn es immer passt.


    also "selber Satz" meinte ich: wie jede einzelne Stunde bis zur Erreichung der VZ-Stelle

    Okay, dann hatte ich dich falsch verstanden.


    Hm, wenn der Teilzeit-Kollege in der Pfingstwoche (bzw. in den Osterferien) nur 12 Stunden bezahlt bekommt, dann gilt das natürlich auch bei Krankheit.

Werbung