Entfristung RS Bayern - welchen Grund könnte das KuMi haben, einen berechtigten Antrag abzulehnen?

  • Ich gehe davon aus, dass die öffentlichen Arbeitgeber insofern lieber nicht mit dem Feuer spielen wollen und daher verwaltungsinterne Vorschriften formuliert haben dürften, wann sie lieber keinen weiteren befristeten Arbeitsvertrag abschließen möchten. Das kann im Ergebnis auf die genannten 5 Jahre hinauslaufen.

    Wenn ich dich also richtig verstanden habe, heißt es in Bayern "Also max. 5 Jahre und dann ist Schluss, dann lassen wir den Bewerber gehen, sonst könnte der uns womöglich Ärger machen, von wegen wir nutzen ihn aus." Richtig?

    Aber einfach zu sagen: "Die Frau Grünfink hat sich bewährt, die behalten wir fest!" geht nicht?


    Hm.

    Und wahrscheinlich macht es Sinn einfach mal deine Schulleitung anzusprechen und direkt zu fragen, wie sie die Chance für dich an deiner Schule sieht.

    Gerade bei Elternzeitvertretung ist ja das Problem, dass die Stellen eigentlich besetzt sind und deshalb niemand neues kommen kann.

    Das wird der springende Punkt sein.

    Er hat schon einmal erwähnt, dass es schlicht nach Bedarf geht.


    Heißt für mich also:

    Wenn auf dem Papier der Bedarf nicht da ist, weil er auf dem Papier genügend KuK hat, dann kann ich nicht dort bleiben.

    Dass permanent KuK in Elternzeit sind oder krankheitsbedingt ausfallen, interessiert nicht.

    Denn auf dem Papier hat er ja genügend Leute.

    Sollte er dennoch Leute brauchen, darf er auf befristete Vertretungslehrkräfte zurückgreifen.

    Aber ab 2025 eben nicht mehr auf mich, weil ich ja dann 5 Jahre in Folge da war und fest angestellt werden möchte.


    Richtig?

  • Aber wenn du das nicht nachfragst bei Stellen, die dir dabei helfen können, wirst du nie Sicherheit haben.

    Susanne, ich hab ihn ja schon gefragt.


    Er beruft sich darauf, dass es streng "nach Bedarf" geht.

    Soll heißen - rein theoretisch könnte ich Erfolg haben mit meinem Antrag auf Entfristung, aber dann eben nicht an meiner Schule, sondern z.B. in München, weil dort der Bedarf gegeben ist.


    Und unser Personalrat ist von der "Geschenkkorb"-Fraktion.

    Auch da habe ich schon vorgefühlt, aber immer heißt es: "Bei so einer Entscheidung werden wir nicht gefragt." :weissnicht:

  • Und unser Personalrat ist von der "Geschenkkorb"-Fraktion.

    Auch da habe ich schon vorgefühlt, aber immer heißt es: "Bei so einer Entscheidung werden wir nicht gefragt."

    Na dann nimmst du eben die nächst-höhere Stelle Personalrat. Ich verstehe nicht, wie man sich dann mit solchen Antworten abgeben kann. Hast du denn den SL konkret mal nach dem Standort der Regelung mit den 5 Jahren gefragt?

    Und warum wendest du dich nicht an die Rechtsberatung einer Gewerkschaft? Das lohnt sich ziemlich sicher.

  • Na dann nimmst du eben die nächst-höhere Stelle Personalrat.

    Ja du hast Recht, ich werde mich an die nächsthöhere Stelle wenden.

    Ich verstehe nicht, wie man sich dann mit solchen Antworten abgeben kann.

    Wenn dir lange genug suggeriert wird, dass du ein Bittsteller und sowieso irgendwie "komisch" bist, weil du es gewagt hast, eine Lebenszeitbeamtenstelle herzugeben, dann hörst du dir das an, nickst freundlich und denkst dir deinen Teil. Ich bin nicht in der Position, da lästig zu werden und zu sagen: "Bitte kümmere dich endlich drum, bitte finde das raus für mich."

    Hast du denn den SL konkret mal nach dem Standort der Regelung mit den 5 Jahren gefragt?

    Nein, warum auch?

    Ersten habe ich keinen Grund am Wahrheitsgehalt dieser Aussage zu zweifeln, und zweitens nützt es mir nicht, wenn ich weiß, WO genau das steht.

  • Gruenfink

    Hat den Titel des Themas von „Entfristung RS Bayern - was spricht dagegen?“ zu „Entfristung RS Bayern - welchen Grund könnte das KuMi haben, einen berechtigten Antrag abzulehnen?“ geändert.
  • Ja, werde ich als nächstes machen.

    Vielen Dank für deine Mühe! :rose:

    Das klingt nach einem guten Plan, vor allem, weil Bayern ja ebenfalls erheblichen Lehrkräftemangel in der SEK.I hat und Leute mit voller Lehrbefähigung und jahrzehntelanger Berufserfahrung wie du ja nicht einfach en masse von den Bäumen fallen. Die üblichen Gründe nicht zu entfristen, die häufig mit einer unzureichenden Qualifikation zu tun haben, dürften insofern bei dir keine Rolle spielen. Zumindest hier in BW wärst du damit die ideale Kandidatin für eine reguläre Entfristung auf Antrag, die es inzwischen gibt.


    Ich wünsche dir sehr, dass das klappt.


    Abgesehen davon: Wie schön, dich endlich einmal wieder zu lesen. ( Humblebee , Grünfink is back!) Ich habe mir ehrlich gesagt Sorgen gemacht, als du in der Pandemie plötzlich weg warst, ob du diese Zeit gesundheitlich gut überstanden hast. :bussi:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ersten habe ich keinen Grund am Wahrheitsgehalt dieser Aussage zu zweifeln, und zweitens nützt es mir nicht, wenn ich weiß, WO genau das steht.

    Naja, du weißt ja auch nicht, ob das wirklich irgendwo steht und glaubst es, weil du es vom hörensagen kennst, warum sollte es nicht dem SL auch so gehen? Evtl. merkt er mit nachforschen, dass es diese starre Regelung gar nicht gibt und dann kannst du weiter beschäftigt werden.

  • Die üblichen Gründe nicht zu entfristen, die häufig mit einer unzureichenden Qualifikation zu tun haben, dürften insofern bei dir keine Rolle spielen.

    Guten Morgen,

    DAS war meine Frage gestern Abend!

    Ich wusste nicht, dass Menschen entfristet werden möchten, die z.B. nur unzureichend qualifiziert sind. Da bin ich sicher ein bisschen blauäugig.

    Abgesehen davon: Wie schön, dich endlich einmal wieder zu lesen. ( Humblebee , Grünfink is back!) Ich habe mir ehrlich gesagt Sorgen gemacht, als du in der Pandemie plötzlich weg warst, ob du diese Zeit gesundheitlich gut überstanden hast. :bussi:

    Ich freue mich auch sehr, so viele Namen wieder zu lesen, die ich in lieber Erinnerung habe! :kuss:

    Nein, keine Sorgen, ich hab' das alles gut weggesteckt, 1x hat's mich wohl auch erwischt, aber da hatte ich dank entsprechender Impfungen einen milden Verlauf, und auch meine Schule war technisch so gut aufgestellt, dass online Unterricht kein Problem war.

    Schön, wieder hier zu sein! :rose:

  • Naja, du weißt ja auch nicht, ob das wirklich irgendwo steht und glaubst es, weil du es vom hörensagen kennst,

    Guten Morgen Susanne,

    also jetzt muss ich doch ein bisschen lachen.

    Ich glaube nichts, "was ich vom Hörensagen kenne", sondern ich habe mich mit einer konkreten Frage an meine Schulleitung gewandt und von ihr die entsprechende Information bekommen. Ich habe in meinem ganzen Leben noch keine SL erlebt, die eine Frage beantwortet hat, ohne sicher zu sein, dass die Antwort richtig ist. Und sollte sie unsicher gewesen sein, hat sie eben nachgeschaut, RSO/LDO/BayEUG/whatever.

    warum sollte es nicht dem SL auch so gehen? Evtl. merkt er mit nachforschen, dass es diese starre Regelung gar nicht gibt

    Wie stellst du dir eigentlich eine bayerische Realschule vor?

    Auf der grünen Wiese, mit Weißwurschtduft im Lehrerzimmer und Kuhglocken im Hintergrund? :prost:

    Und Schulleiter wird man bereits, wenn man noch atmet, alphabetisiert ist und keine Kinder schlägt?


    Äh, nein.

    Aber wie gesagt, natürlich werde ich noch einmal das Gespräch suchen.

  • Ich habe in meinem ganzen Leben noch keine SL erlebt, die eine Frage beantwortet hat, ohne sicher zu sein, dass die Antwort richtig ist.

    Na da bist du scheinbar bisher verwöhnt worden, wir bekommen oft erstmal eine Antwort und wenn man dann nachfragt, wo man dann nachlesen kann, ist es gar nicht mehr so sicher usw.


    Also stelle ich mir eine bayrische RS genau wie eine Grund-, Real- Oberschule oder Gymnasium jedes anderen Bundeslandes vor.

  • Sodala, um das noch einmal ein bisschen abzurunden - ich habe jetzt eine Nacht darüber geschlafen, mit meinem Mann gesprochen und komme zu der Erkenntnis, dass mein Kummer von gestern Abend sicher auch ein bisschen hausgemacht ist.


    Auslöser war eigentlich ein Hinweis vom Chef am Freitag, ich müsse einen Änderungsvertrag unterschreiben. Mein aktueller Vertrag mit Sachgrund (Elternzeit) geht zwar bis September 2024, aber offensichtlich hat sich die zu vertretende Kollegin entschlossen, nicht erst zum neuen Schuljahr, sondern bereits zum Halbjahr wiederzukommen. Damit würde mein Sachgrund entfallen und er müsste mich entlassen. Steht so auch tatsächlich im Vertrag drin, rechnet halt niemand mit. Das ist rein rechtlich also ok, die Kollegin ist nun einmal verbeamtet und hat die Planstelle - also erwartet sie natürlich auch zu Recht, zurückkommen zu können. Ist halt für mich unangenehm, ist aber so. :traenen: Wie ich gestern schon schrieb, sind wir aber eine große Schule und da ist eigentlich ständig jemand in Elternzeit, von daher ist mein Verbleib zumindest bis September gesichert.


    Deshalb ist mir gestern zum ersten Mal der Gedanke gekommen, auf welchem Schleudersitz ich eigentlich sitze: Wann immer der Sachgrund entfällt, egal ob langfristig oder recht überraschend, entfällt meine Existenzberechtigung an dieser Schule. Und das hat mich ziemlich mitgenommen, da ich mich (inzwischen im 4. Jahr in Folge) an dieser Schule eingelebt habe, mich wohlfühle und freilich davon geträumt habe, die verbleibenden 10 oder 11 Jahre bis zur Rente dort zu unterrichten.


    Letzten Endes ist es aber so, dass ich ja die Voraussetzungen für eine Entfristung erfülle, aber eben nicht davon ausgehen kann, auch tatsächlich an genau dieser Schule zu bleiben. Und genau das wäre mein Wunsch gewesen, denn als ich damals aus meiner langjährigen alten Schule ausgestiegen bin, ging es mir ja um Wohnortnähe - die ich nun an meiner aktuellen Schule habe. :liebe: Diese ganzen Überlegungen sind aber - so gemein es auch sein mag - mein persönliches Problem. Sollte ich entfristet werden, kann das Gott weiß wo in Bayern sein. Mit ein bisschen Glück bleibe ich wenigstens in meinem Regierungsbezirk, aber der ist eben groß und eine Stunde Fahrtzeit (einfach) ist da schnell erreicht. Hat mir mit 30 auch nichts ausgemacht, inzwischen ist das halt anders.


    Nun denn.

    Ich werde eure Tipps beherzigen, sämtliche Gespräche mit sämtlichen Parteien anleiern und ansonsten abwarten, was passiert.

    Nochmals vielen lieben Dank für eure Antworten, natürlich berichte ich euch, sobald es etwas Neues gibt!


    Jetzt aber raus in die Sonne!

    Schönen Sonntag euch! :party:

  • Das klingt auf jeden Fall nach einem Plan.

    Ich bin mir nicht sicher in welchem Regierungsbezirk du bist. Aus Erfahrung Entfristung in München+ Speckgürtel klappt meist sehr Wohnorfsnah, Unterfranken oder Oberpfalz kann dauern. Wurde allerdings die letzten Jahre immer besser.

    Vielleicht kannst du auch mal bei der zuständigen Stelle im KM anrufen. Je nachdem an wen du gerätst, sind die auch sehr nett und helfen weiter.

  • Nuja, ob Gespräche da was bringen? Diese zeitliche Begrenzungen zum Verhindern von Einklagemöglichkeiten sind eigentlich Standard.


    Da wirste Dich wohl um eine Planstelle bemühen müssen....(deine jetzige Schule scheint daran nicht sonderlich interessiert zu sein, sonst hätten sie dir das schon angeboten)

  • Ich denke auch, dass die Entfristung eben bedeuten würde, dass du theoretisch an jeder Schule eine Stelle zugewiesen bekommen kannst. Eine feste Stellenzusage vor Ort kann dir normalerweise niemand garantieren. Dein SL wird dir auch keine Stelle anbieten können, da er ja auf dem Papier keine freie Stelle hat. Wenn du eine feste Stelle willst, dann musst du damit leben, dass diese woanders sein kann/wird als bisher oder du hoffst halt weiterhin auf eine Weiterbeschäftigung vor Ort mit den aufgezeichneten Unsicherheiten (Sperre etc.). Entfristung sollte übrigens schon klappen, denke ich. Der Lehrermangel gerade an bayerischen RS wird ja extrem werden in den nächsten Jahren.

  • Das ist jetzt Rumraterei - es schadet auf jeden Fall nicht, wenn Du Dich um eine Planstelle generell bewirbst (wenn sie dir nicht passt, musst Du sie ja nicht annehmen).


    Vielleicht wird die örtliche Bindung ja berücksichtigt (auch wenn Du natürlich keinen Anspruch auf sie hast)

  • Kann dir in Thüringen die Schule eine Planstelle anbieten?

    Wow.

    Zumindest hier in BW gibt es (wenn Schulamt/ RP das gestatten) die Möglichkeit Stellen schulscharf auszuschreiben. Wenn man dann zufällig einen Top- Kandidaten oder die perfekte Kandidatin schon als Vertretungskraft an der Schule hat, den(/ die man gerne halten wollen würde, dann kann man natürlich als Schule die Entscheidung treffen, bestimmte Qualitäten/ Qualifikationen/ Fächer dieser Person im Ausschreibungstext als Einstellungsbedingung einzubauen, damit man eine reelle Chance hat, ihn/ sie dauerhaft an der Schule halten zu können.


    Gibt es in Bayern keine schulscharf Ausschreibungen oder darf deine Schule Stellen nicht schulscharf ausschreiben oder hat sie abgesehen von Vertretungen keinen dauerhaften Personalbedarf aktuell?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Kurzes Update:

    Ich war heute beim Chef, um den Änderungsvertrag zu unterschreiben.

    Bei der Gelegenheit habe ich ihn auch gefragt, ob wir uns irgendwann mal zusammensetzen könnten, um zu besprechen, wie es mit mir weitergehen könnte. Und ich wäre fast vom Stuhl gefallen, als er sagte, dass er ohnehin demnächst mit dem Ministerium sprechen müsse, und da wollte er dann auch gleich mal wegen mir nachfragen. Ruhig Blut, Grünfink, ruhig Blut!

    Also habe ich freundlich gelächelt und so banales Zeug wie "Ach, das wäre ja schön!" geflötet und tapfer gegen die Ohnmacht angekämpft. :sterne:


    Und ja, ich weiß, das heißt noch gar nichts.

    Aber während am Freitag fast Tränen gekullert wären, freue ich mich heute einfach, dass mich mein Eindruck nicht täuscht.

    Er mag mich und ist zufrieden mit meiner Arbeit.

    Das ist mir persönlich wirklich wichtig! :verliebt:


    Er hat mir auch erklärt, wie er mich - dann festangestellt - einsetzen könnte.

    Nur Stichworte: etwas höheres Stundenmaß, ggf. fachfremder Unterricht, ILR etc.

    Das alles geht mit meinem befristeten Vertrag nicht.


    :laola:

  • Gibt es in Bayern keine schulscharf Ausschreibungen oder darf deine Schule Stellen nicht schulscharf ausschreiben oder hat sie abgesehen von Vertretungen keinen dauerhaften Personalbedarf aktuell?

    Das weiß ehrlich gesagt nicht so genau.

    Ich weiß, dass es - zumindest früher - möglich war, einen bestimmten Kandidaten anzufordern.

    Das wurde damals immer andächtig und beeindruckt weitererzählt: "Der und der SL hat den und den an-ge-fordert!"

    Auf gut Deutsch: Oh mann, DAS muss ja ein/e Knallerkolleg*in sein, wenn der-/diejenige namentlich angefordert wird!


    Vielleicht ist es das, was du meinst. :weissnicht:

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