Ich gehe davon aus, dass die öffentlichen Arbeitgeber insofern lieber nicht mit dem Feuer spielen wollen und daher verwaltungsinterne Vorschriften formuliert haben dürften, wann sie lieber keinen weiteren befristeten Arbeitsvertrag abschließen möchten. Das kann im Ergebnis auf die genannten 5 Jahre hinauslaufen.
Wenn ich dich also richtig verstanden habe, heißt es in Bayern "Also max. 5 Jahre und dann ist Schluss, dann lassen wir den Bewerber gehen, sonst könnte der uns womöglich Ärger machen, von wegen wir nutzen ihn aus." Richtig?
Aber einfach zu sagen: "Die Frau Grünfink hat sich bewährt, die behalten wir fest!" geht nicht?
Hm.
Und wahrscheinlich macht es Sinn einfach mal deine Schulleitung anzusprechen und direkt zu fragen, wie sie die Chance für dich an deiner Schule sieht.
Gerade bei Elternzeitvertretung ist ja das Problem, dass die Stellen eigentlich besetzt sind und deshalb niemand neues kommen kann.
Das wird der springende Punkt sein.
Er hat schon einmal erwähnt, dass es schlicht nach Bedarf geht.
Heißt für mich also:
Wenn auf dem Papier der Bedarf nicht da ist, weil er auf dem Papier genügend KuK hat, dann kann ich nicht dort bleiben.
Dass permanent KuK in Elternzeit sind oder krankheitsbedingt ausfallen, interessiert nicht.
Denn auf dem Papier hat er ja genügend Leute.
Sollte er dennoch Leute brauchen, darf er auf befristete Vertretungslehrkräfte zurückgreifen.
Aber ab 2025 eben nicht mehr auf mich, weil ich ja dann 5 Jahre in Folge da war und fest angestellt werden möchte.
Richtig?