Entfristung RS Bayern - welchen Grund könnte das KuMi haben, einen berechtigten Antrag abzulehnen?

  • Hallo guten Abend in die Runde,


    weiß jemand von euch, welche Gründe möglicherweise gegen eine Entfristung sprechen?

    Ich lese viel über die Entfristung an sich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (sofern es da überhaupt allgemein anwendbare Kriterien gibt) oder dass das sog. "Einklagen" auch gut überlegt sein will - aber ich finde tatsächlich nichts zu den Vorgängen selbst, also warum eine Kollege/eine Kollegin überhaupt in die Situation kommt, evtl. klagen zu wollen/müssen, weil der Antrag abgelehnt wurde.


    Lieben Dank für eure Mühe! :rose:

    Grünfink

  • oder dass das sog. "Einklagen" auch gut überlegt sein will -

    Beziehst du das auch explizit nur auf Bayern?

    Ansonsten ist der Fall ja meist, dass ein befristeter Vertrag mit z.B. 13 Stunden da ist, wenn man sich dann einklagt (weil zuviele Befristungen, weil zuviele Stunden unterrichtet oder oder oder), dann hat man nicht nur oft Leute vor sich, die evtl. deutlichen Stress deswegen bekommen haben (auch wenn sie den Fehler gemacht haben), aber man hat auch nur die Stundenzahl und keinen Anspruch darauf diese zu erhöhen

  • Das einzige was mir spontan als möglicher Nachteil einfällt, ist das "Einfrieren" der bisherigen Teilzeitquote. Wenn man also bislang einen befristeten Arbeitsvertrag mit nur 50% Umfang hat, wird nach erfolgreicher Entfristungsklage auch der unbefristete Arbeitsvertrag nur 50% Umfang haben. Auf der anderen Seite ist das im öffentlichen Dienst eigentlich nicht das riesen Problem, die Quote im Nachgang dann anzupassen.


    Edit: Susannea war schneller ;)

  • Ich kann nicht soo viel zum Thema beitragen, müsste mich aber extra einloggen, weil ich mich so gefreut hab, von dir zu lesen :rose:.


    Ich vermute mal, dass sich Einklagen dann lohnt, wen du nicht aufgrund deiner Qualifikationen und/oder Tätigkeitsdauer entfristet werden könntest, sondern auf Grund von Formfehlern.

  • Ich möchte vor allem nicht arbeitslos werden.


    Ich gebe euch gern ein paar Eckdaten zum besseren Verständnis:

    * exakt 20 Jahre Lebenszeitverbeamtung an einer städtischen Realschule

    * dort keine Möglichkeit des Versetzungsantrags

    * dann Bitte um Entlassung aus dem Beamtentum

    * 1 Jahr Vertretungslehrkraft an einer staatl. MS

    * inzwischen 4. Jahr Vertretungslehrkraft an einer staatl. RS (Elternzeitvertretungen)

    * nächstes Jahr letzte Möglichkeit weiterzuarbeiten

    * danach angeblich Sperre für 2 Jahre (lt. SL vom letzten Jahr, inzwischen haben wir eine neue SL)


    Zum jetzigen Zeitpunkt bin ich also 56, blicke auf inzwischen fast 26 Jahre Schuldienst zurück (Ref inklusive), mag meinen Beruf, meine Schule, meine SL, meine KuK, meine SuS und mir wird schwer ums Herz beim Gedanken, dass das im September 2025 alles vorbei sein könnte.

    Das dann fehlende Geld ist nicht das Schlimmste, denn ich bin verheiratet und mein Mann hat meinen vogelwilden Werdegang stets mitgetragen. Ich werde also nicht verhungern. Aber ich bin ein sog. "one trick pony", ich kann nix anderes und möchte meinen Beruf gerne weiterhin ausüben.


    Und ja, ich bin vielleicht grad ein bisschen emotional.

    Mein Beruf ist für mich kein McJob. :traenen:


    LG Grünfink

  • Solange die Befristungen immer einen Sachgrund haben, sollte das eigentlich kein Problem sein, dich weiter zu beschäftigen. Hast du mal vorsichtig bei der neuen SL angefragt? Oder lässt du es einfach laufen und hoffst, dass du weiter beschäftigt wirst?
    Evtl. fragst du mal beim Personalrat nach, ob es so eine Sperre wirklich gibt oder bei einer Gewerkschaft deines Vertrauens.

  • Das einzige was mir spontan als möglicher Nachteil einfällt, ist das "Einfrieren" der bisherigen Teilzeitquote.

    Aber mir ging es doch gar nicht um die Nachteile des Einklagens.


    Ich frage mich, warum ein Antrag auf Entfristung überhaupt abgelehnt wird.

    Derjenige, der diesen Antrag stellt, hat sich doch etwas dabei gedacht.

    Keine Vertretungslehrkraft wird nach Ablauf des zweiten vollen Jahres den Antrag stellen, bloß weil man in der freien Wirtschaft nach zwei oder drei Jahren fest angestellt werden muss. Sondern in der Schule ist es doch eher so, dass du deine 5 Jahre voll gemacht hast und nun gerne für immer an deiner Schule bleiben würdest. Was spricht also dagegen, diesem Wunsch zu entsprechen?

  • Ich frage mich, warum ein Antrag auf Entfristung überhaupt abgelehnt wird.

    Derjenige, der diesen Antrag stellt, hat sich doch etwas dabei gedacht.

    Keine Vertretungslehrkraft wird nach Ablauf des zweiten vollen Jahres den Antrag stellen, bloß weil man in der freien Wirtschaft nach zwei oder drei Jahren fest angestellt werden muss.

    Ich denke genau da liegt dein Denkfehler, denn doch, genau das ist der Punkt, man klagt sich dann eher wegen Formfehlers ein, ohne einen Antrag zu stellen.

  • Ich kann nicht soo viel zum Thema beitragen, müsste mich aber extra einloggen, weil ich mich so gefreut hab, von dir zu lesen :rose:.

    Ich freue mich auch riesig, dich wiederzulesen! :bussi:


    Ich vermute mal, dass sich Einklagen dann lohnt, wen du nicht aufgrund deiner Qualifikationen und/oder Tätigkeitsdauer entfristet werden könntest, sondern auf Grund von Formfehlern.

    Äh... ich bin gar nicht davon ausgegangen, dass freiwillig entfristet wird... :staun:


    Gibt's das auch?

    Jemand arbeitet 5 Jahre als Vertretung, macht einfach'n ordentlichen Job, und dann kommt der Staat und sagt: "Jou, denn man toe, nech?" :top:

  • Solange die Befristungen immer einen Sachgrund haben, sollte das eigentlich kein Problem sein, dich weiter zu beschäftigen. Hast du mal vorsichtig bei der neuen SL angefragt? Oder lässt du es einfach laufen und hoffst, dass du weiter beschäftigt wirst?
    Evtl. fragst du mal beim Personalrat nach, ob es so eine Sperre wirklich gibt oder bei einer Gewerkschaft deines Vertrauens.

    Ja, das war bisher immer der Fall.

    Ich bin immer als Vertretung für eine Lehrkraft in Elternzeit weiterbeschäftigt worden.

    Irgendjemand ist ja immer schwanger. ;)


    Aber nach Ablauf von 5 Jahren muss entweder die Entfristung (auf Antrag, nicht vollautomatisch) folgen, oder du wirst gefeuert.

  • Ich kenne die Seite.

    Aber entweder ich bin zu nervös und kann die Infos nicht richtig zuordnen - oder es trifft nicht auf mich zu.

    Zitat

    Abhängig von der Stellensituation sowie der Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann ein dauerhaftes Einstellungsangebot - falls ein solches möglich ist - in Form einer Einstellung als Probezeitbeamter (Planstelle), eines Supervertrags oder eines unbefristeten Arbeitsvertrags erfolgen.

    Die beamtenrechtliche Voraussetzung trifft ja nicht mehr zu - verbeamtet wird doch nur bis 45.

    Das ist ja auch ok für mich, ich muss nicht wieder Beamtin werden.

    Oder liege ich da jetzt völlig falsch? :sterne:

  • Da ist die Frage, wo genau das steht. Denn rein arbeitsrechtlich ist es nicht so solange das alles mit Sachgrund befristete Verträge waren.

    Vollkommen korrekt, dass es keinen solchen Automatismus gibt. Dennoch geht das BAG bei einer hohen Anzahl von Befristungen über lange Dauer hinweg von institutionellem Rechtsmissbrauch aus. So wurde ein solcher Missbrauch bei einem Fall mit 13 Befristungen in 11 Jahren bejaht, bei einem anderen Fall mit 4 Befristungen in knapp 8 Jahren hingegen nicht.


    Ich gehe davon aus, dass die öffentlichen Arbeitgeber insofern lieber nicht mit dem Feuer spielen wollen und daher verwaltungsinterne Vorschriften formuliert haben dürften, wann sie lieber keinen weiteren befristeten Arbeitsvertrag abschließen möchten. Das kann im Ergebnis auf die genannten 5 Jahre hinauslaufen.

  • Ich würde sagen, die Voraussetzungen erfüllst du:

    Wer kann sich als "freier bayerischer Bewerber" um eine Einstellung in den bayerischen Realschuldienst bemühen? Freie bayerische Bewerber sind i. d. R. Bewerber, die nicht dem laufenden Prüfungsjahrgang angehören und nicht mehr berechtigt sind, am Wartelistenverfahren der staatlichen Realschulen teilzunehmen (siehe Wartelistenbewerber).


    Und wahrscheinlich macht es Sinn einfach mal deine Schulleitung anzusprechen und direkt zu fragen, wie sie die Chance für dich an deiner Schule sieht.

    Gerade bei Elternzeitvertretung ist ja das Problem, dass die Stellen eigentlich besetzt sind und deshalb niemand neues kommen kann.

  • Da ist die Frage, wo genau das steht. Denn rein arbeitsrechtlich ist es nicht so solange das alles mit Sachgrund befristete Verträge waren.

    Das weiß ich eben nicht, wo das steht.

    Die alte SL hat gesagt, dass sie mich nur insgesamt 5 Jahre (immer wieder befristet) beschäftigen dürfe, weil ich danach einen Rechtsanspruch auf Festanstellung hätte. Und genau das wolle man nicht.


    Natürlich frage ich mich, warum man eine ordentlich ausgebildete Lehrkraft mit entsprechender Berufserfahrung nicht fest anstellen will.

    Aber mei, was weiß ich schon.

  • Genau deshalb sollst du ja bei entsprechenden Schulen nachfragen, wo das steht.

    Denn ja, es wird vermutlich kein "darf nicht", sondern eher ein sollte, damit ein Einklagen evtl. nicht passieren kann. Aber wenn du das nicht nachfragst bei Stellen, die dir dabei helfen können, wirst du nie Sicherheit haben.

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