Auch das ist mir beides bewusst, vielen Dank dafür :-). Interessant finde ich es nur deswegen, weil ich damit (effektiv) einen 12 Seiten Test in einem Zeitraum von 4h bearbeiten lassen kann. Dass es dabei keine Regelung gibt, ist mir sehr fremd. Zumal - soweit ich weiß - die Regelung für die Sek 1 und aufwärts in NRW durchaus existiert.
(Das Beispiel mit den 12 Seiten ist im Übrigen durchaus so auf Anordnung unserer Schulleitung durchgeführt worden, auch wenn es schwer zu glauben ist.)
Das ist unzulässig und ein Widerspruchsgrund, der bei der Schulaufsicht sofort durchgeht. Tests sind in den Ausbildungsordnungen die "kurzen schriftlichen Übungen". Aus der Benennung wird schon deutlich, dass diese in jedem Fall nicht den Umfang einer Klassenarbeit überschreiten dürfen. Das gilt sowohl inhaltlich, als auch zeitlich. Wenn man genauere Regeln möchte, muss man die schulintern festlegen. Bei uns sind es maximal Lerninhalte der letzten zwei Wochen und ein maximaler zeitlicher Umfang von 15 Minuten Bearbeitungsdauer.