Hallo zusammen,
ich bin - nach einem Hinweis aus einer anderen Diskussion - verstärkt den rechtlichen Rahmenbedingungen von Unterricht in der Grundschule nachgegangen. Dabei haben sich einige Fragen bei mir aufgetan, die sich grob unter dem gewählten Titel zusammenfassen lassen.
Lasst mich euch meinen Gedankengang skizzieren:
Unter diesen wundervollen Adresse findet sich
https://www.schulministerium.nrw/die-grundschule-von-bis-z
ZitatIn der Klasse 1 und 2 werden keine schriftlichen Arbeiten geschrieben, kurze schriftliche Übungen sind zugelassen. In Klasse 3 und 4 werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch schriftliche Klassenarbeiten geschrieben, die nur in den Fächern Deutsch und Mathematik auch benotet werden.
Das ist erstmal schön und gut - und interessant zu wissen, dass Klassenarbeiten im Englischunterricht unbenotet zurückgegeben werden. Hier taucht dann das erste Mal die Frage auf - was definiert eine "kurze schriftliche Übung"?
Ferner wird an meiner Schule bereits ab Klasse 2 in den Fächern Mathe Deutsch und Sachunterricht die Leistung mittels schriftlichen Arbeiten überprüft (2er haben heute einen 3 seitigen Epos zu Wortarten schreiben dürfen). Das wiederrum hat mich dazu verleitet, in den Lehrplan Sachunterricht reinzuschauen.
Dort heißt es:
ZitatEin isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte allein kann dabei den
zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden. Die
Kompetenzerwartungen des Lehrplans ermöglichen eine Vielzahl von mündlichen, schriftlichen und praktischen Überprüfungsformen.
Der für mich interessante Part ist hier wieder das "schriftliche Überprüfungsformen" - was heißt das jetzt? Ich darf ja keine Klassenarbeit schreiben.
Fachbezogen wäre das hier (erstmal) noch zu verschmerzen, wenn ich entweder auf die "Tests" zurückgreife, oder aber einfache schriftliche Leistungen im Kontext des Unterrichts mit in die Bewertung nehme. Fehlt hier aber die dezidiert - schriftliche Überprüfung, also ein Test/eine Arbeit, so würde die Note am Ende einzig und allein aufgrund sonstiger Mitarbeit entstehen. Das kann auch nicht richtig sein.
Für mich wäre es jetzt somit einmal interessant zu wissen, welche (rechtlichen) Rahmenbedingungen es für Test / Klassenarbeiten gibt. Die Klassenarbeit als Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung am Ende einer Unterrichtseinheit ist mir ja geläufig (wobei ich die rechtliche Grundlage hierzu auch nicht finden kann), aber was ist mit einem "Test"? Und daran angrenzend die Problematik: wenn ich in den Fächern keine schriftlichen Arbeiten (im Sinne Klassenarbeiten) schreiben darf (siehe Gesetzestext oben), kann es dann adäquat sein, eine Note "nur" auf Basis sonstiger Mitarbeit zu bilden?
Grüße und vielen Dank