Hallo zusammen,
eine kurze rechtliche Frage zum geplanten Distanzunterrcht in NRW ab Sommer 2024.
in §5 VI steht ""Mindestens 60% der in der Stundentafel je Lernbereich und Fach ausgewiesenen Stunden finden als Präsenzunterricht statt" -> Ich würde das so interpretieren, dass in der Berufsschule jedes Schuljahr pro Fach maximal 40% Distanz gemacht werden dürfen. Man könnte es aber auch so verstehen, dass im Laufe der 3 Ausbildungsjahre insgesamt 60% in Präsenz stattfinden müssen, also z.B. Unter- und Mittelstufe in Präsenz und dann quasi die Oberstufe zum größtenteil als Distanzunterricht.
Wie würdet ihr das sehen?