Hallo zusammen,
ich muss wegen einer schweren Krankheit das Referendariat für ca. 3 Monate unterbrechen bzw. bin krank geschrieben. Soweit alles kein Problem - die Seminarleitung hat mir angeboten, das Referendariat entsprechend zu verlängern (Antrag stellen).
Nun stelle ich mir die Frage, ob für die Verlängerungsmonate die Bezüge gekürzt werden. Meines Wissens nach geschieht das doch nur in Fällen, wo man bspw. durch die Examensprüfung fällt?