Und nein chemikus08 , der Dienstherr ist nicht dazu verpflichtet, dem zuzustimmen
ist er nicht, andererseits darf er sich dann auch nicht wundern, wenn man im Einzelfall von der Möglichkeit Gebrauch macht, sich unbezahlt freistellen zu lassen. Wobei dann mit der Dienststelle noch zu klären wäre, dass man sich ja nicht für den ganzen Tag freistellen lässt, sondern in Verbindung mit § 616 BGB nur für den Zeitraum, wo dies unvermeidbar ist. In dem Fall wird dann nach versäumten Arbeitsstunden abgerechnet? Fragen über Fragen. Die alle vermeidbar wären. Es geht doch nicht darum, dass eine Partei der anderen was Böses will, sondern um eine vernünftige Abwägung und wenn kein Konsens zu erzielen ist, bleibt ja nur die von mir vorgeschlagene Variante der Freistellung. Zumindest solange wir uns im legalen Bereich bewegen.