Was zu tun, wenn die Kinderbetreuung nicht gewährleistet werden kann?

  • Susannea

    Der größte Teil der SL ist verhandlungsbereit. In jedem Beritt gibt es aber ein paar wenige Exemplare deren Ruf ihnen vorauseilt und irgendwie schaffen die Vorgesetzen Dienststellen auch nicht, denen die Schuhe aufzupumpen. Das einzige was vielleicht passiert ist eine Versetzung aus dienstlichen Gründen, damit jeder mal was davon hat.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das einzige was vielleicht passiert ist eine Versetzung aus dienstlichen Gründen, damit jeder mal was davon hat.

    Och, wir hatten auch schon den dringenden Rat sich zur Pflege eines Angehörigen für ein Jahr freistellen zulassen, damit das Schulamt das nicht macht. Hinterher ging das Drama dann aber einfach genau da weiter.

    Sowas ist echt traurig.

  • Solche Tagesmütter findest du aber eben nicht. Alle Tagesmütter wollen doch einen richtigen Vertrag mit regelmäßigen Betreuungszeiten, sonst können sie davon nicht leben. 1x in der Woche für 2 Stunden, ist eben nichts. Da müssten sie ja 20 solcher Verträge zusammenstückeln.

    Ich nicht, da ich das nicht benötige, meine Schwester und mein Schwager hatten aber genau das bei der Tagesmutter, die sie für ihre Kinder eingesetzt haben, deshalb: Doch, solche Tagesmütter gibt es auch, sonst hätte ich nicht geschrieben gehabt, dass das bei meiner Schwester und meinem Schwager derart war.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich nicht, da ich das nicht benötige, meine Schwester und mein Schwager hatten aber genau das bei der Tagesmutter, die sie für ihre Kinder eingesetzt haben, deshalb: Doch, solche Tagesmütter gibt es auch, sonst hätte ich nicht geschrieben gehabt, dass das bei meiner Schwester und meinem Schwager derart war.

    Hängt dann vielleicht von der Gegend ab. Hier in der Gegend findest du noch nicht mal Tagesmütter für normale Betteuungszeiten.


    Du meinst mit Tagesmutter schon vom Jugendamt ausgebildete Frauen bzw. solche mit Zertifikatskurs?

    Also nicht einfach nur irgendwelche Hausfrauen ohne Ausbildung, die sich was dazu verdienen wollen?


    Tagesmutter ist für mich jemand mit entsprechender Qualifikation. Die werden auch vom Jugendamt gefördert, so dass es bezahlbar bleibt. Die gibt es nicht wie Sand am Meer.

  • Die Betreuung ist Privatvergnügen. Haben wir jetzt immer wieder gehört. Leider gehört der Lehrerberuf zu den Berufen, wo es sehr sehr schwierig ist, spontan mal einen Tag frei zu bekommen. Das war eines der ersten Dinge, die ich im Lehrerberuf nicht so prickelnd fand.

    Augen auf bei der Berufswahl!


    Aber glaube bitte nicht, dass Handwerker, Landwirte oder Polizisten es einfacher haben. Die müssen das auch alle irgendwie hinbekommen. Und üblicherweise mit 25-30 Tagen Urlaub im Jahr auskommen.

  • Augen auf bei der Berufswahl!

    Ja stimmt. Allerdings muss sich der Arbeitgeber bei zunehmende Fachkräftemangel verstärkt darum bemühen, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt. Nachdem ich in wenigen Jahren das Rentenalter erreicht, freue ich mich mit einer Tüte Popcorn in zuschauen zu dürfen, wie der Arbeitgeber Schule den Turn around nun schafft oder die Karre endgültig im Dreck stecken bleibt. Bin gespannt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ja, ich meine genau das, was ich schreibe. Wenn ich also von einer Tagesmutter schreibe, dann von jemanden mit passender Ausbildung/ erfolgreich absolviertem Zertifikatskurs, nicht jemanden, der sich danach fühlt, diese Tätigkeit auch total gut machen wollen zu können, weil das schließlich jede Mami kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Zugegebenermaßen ist es bei einem einjährigen Kind schon schwierig. Ein älteres Kind könnte auch mal zu einem Spielfreund gehen, dessen Eltern man ja meist auch kennt. Ich sehe keinen Grund, warum man in so einem Fall nicht online an der Konferenz teilnehmen kann. Das ist schon sonderbar. Kenne keinen Chef oder Chefin, der das bei uns nicht zugestanden hätte. Bei uns nehmen manchmal Kolleginnen online teil, die krank zu Hause sind, aber auf dem Laufenden sein wollen. Ich weiß, das muss niemand. Aber wer will, der darf...

  • Ich nicht, da ich das nicht benötige, meine Schwester und mein Schwager hatten aber genau das bei der Tagesmutter, die sie für ihre Kinder eingesetzt haben, deshalb: Doch, solche Tagesmütter gibt es auch, sonst hätte ich nicht geschrieben gehabt, dass das bei meiner Schwester und meinem Schwager derart war.

    Sie scheinen sie aber regelmäßig sowieso genutzt zu haben, d.h. das Kind war eingewöhnt, weil sie es für sich so entschieden hatten.

    Man kann aber niemanden nötigen regelmäßig eine Tagesmutter o.ä. zu nutzen, damit sie dann, wenn es 2 mal im Jahr wirklich nötig wäre, betreuen kann.

  • Sie scheinen sie aber regelmäßig sowieso genutzt zu haben, d.h. das Kind war eingewöhnt, weil sie es für sich so entschieden hatten.

    Man kann aber niemanden nötigen regelmäßig eine Tagesmutter o.ä. zu nutzen, damit sie dann, wenn es 2 mal im Jahr wirklich nötig wäre, betreuen kann.

    Nein, natürlich nicht. Gleichzeitig darf der Dienstherr durchaus davon ausgehen, dass die Bediensteten ihre privaten (Betreuungs-)Probleme auch privat lösen und ihren Dienstpflichten nachkommen. Und wenn das bedeutet, dass man für diese 2 Sonderfälle im Jahr doch mal eine größere Strecke zur Verwandschaft fahren oder einen (möglicherweise teuren) Babysitter engagieren muss, dann ist das einfach so.

  • Ich hatte für meinen Sohn in Kita-Zeiten seine Erzieherin angeheuert, die, wenn ich Konferenzen etc. Hatte, das Kind nach Kita- Schluss (15 Uhr, Konferenzen starteten aber erst um 14 Uhr, halbe Stunde Fahrtzeit hatte ich auch noch) mit nach Hause nahm. Er sah sie eh jeden Tag, und mit zu ihr nach Hause zu dürfen war ein großes Abenteuer für ihn. Da war es nicht nötig, dass das regelmäßig war. Das war jetzt nicht ganz billig, aber die Zeiten gehen ja vorbei, und ich hatte immer ein gutes Gefühl dabei. Vielleicht wäre das eine Option?

  • Als mein Vater im Sterben lag fand ich es auch nicht so prickelnd, dass ich mir nicht einfach frei nehmen konnte, zumal meine Eltern ja nicht um die Ecke wohnen und man mal schnell hinfahren kann. Als es dann akut wurde, habe ich meiner Chefin die Situation geschildert und sie sagte, ich soll zu meinen Eltern fahren. Es handelte sich aber nur um ein paar Schulstunden kurz vor den Sommerferien.


    Da war ich wirklich sprachlos… Sorry, aber die Person, die ein Leben geprägt hat in Relation zu ein paar Stunden frei vor den Ferien zu setzen die man gütigerweise erhielt…da fehlen mir die Worte…


    …natürlich kannst du für die letzten Lebensphase frei bekommen, tw. sogar bezahlt, größtenteils unbezahlt, je nach Landesregelung…


    …das nur vor dem Hintergrund deiner bisherigen Beiträge…


    „Es ist doch möglich eine Betreuung zu finden“ „immer dieses Mimi“…


    …na dann…

  • Seph

    Umgekehrt kann aber auch der Beschäftigte durchaus die Erwartungshaltung haben, dass in solchenSonderfällen, wir reden von ein oder zweimal im Jahr, der Arbeitgeber( oder auch Dienstherr) gleichfalls ein gewisses Entgegenkommen zeigt und wenn es nur darin besteht, dass der Kollege den Nachwuchs mitbringt. Leider fechtet niemand dies bis zum bitteren Ende durch sondern findet für sich andere "Lösungen" , die wesentlich einfacher sind. "Mundus vult decipi, ergo decipiatur"

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nein, natürlich nicht. Gleichzeitig darf der Dienstherr durchaus davon ausgehen, dass die Bediensteten ihre privaten (Betreuungs-)Probleme auch privat lösen und ihren Dienstpflichten nachkommen. Und wenn das bedeutet, dass man für diese 2 Sonderfälle im Jahr doch mal eine größere Strecke zur Verwandschaft fahren oder einen (möglicherweise teuren) Babysitter engagieren muss, dann ist das einfach so.

    Nicht alle haben die Verwandschaft im Umkreis, sondern auch hunderte von Kilometern entfernt. Und ein so kleines Kind kann man auch nicht mal eben den Nachbarn aufs Auge drücken.

    Wir haben einen Vollzeitplatz in der Kita bezahlt und nutzten ihn nur komplett aus, wenn es unabdingbar war. Kind mitbringen oder online teilnehmen sollte aber die einfachste Lösung sein. Wenn die SL nicht zustimmt, dann würde ich dem Vorschlag von chemikus08 folgen.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • (wir reden von ein bis zwei Terminen im Schuljahr)

    Ich hatte es so verstanden, dass ihr drei Tage überbrücken müsst, oder geht es nur um die Dienstberatung?

    Nun stehen mal wieder Dienstbesprechungen an und unsere KITA ist für 3 Tage geschlossen.

    Ansonsten ging es im Ausgangspost um Beamtenrecht und das sieht halt kein Recht auf Freinehmen vor, wurde ja schon im ersten Beitrag erläutert. Dass du dich über Beiträge ärgerst, die dir erklären, wie du ein so kleines Kind alternativ betreuen sollst, weil ja alles so einfach sei, verstehe ich. Aufregen nützt aber nüscht, dadurch ändert sich die Situation nicht.


    Vielleicht ist das Mitbringen des Kindes ja schon deswegen die beste Möglichkeit, um dem Schulleiter zu suggerieren, dass ein unbezahlter Urlaub doch besser sei? Schade, dass du nicht während der Veranstaltung umständlich stillen kannst, das wäre noch überzeugender ^^

  • Wir haben einen Vollzeitplatz in der Kita bezahlt und nutzten ihn nur komplett aus, wenn es unabdingbar war.

    Das ist z.B. etwas, was meine erste Schulleitung (seit ich Lehrerin bin) gerne gehabt hätte, dass wir Lehrerinnen das so machen, ABER: Es war von Seiten des Kita-Trägers nicht erlaubt. Wenn man eine gewisse Zeit gebucht hat, musste man die auch ausnutzen, außer das Kind war krank oder hatte einen Termin o. Ä. Sie haben das sog. "Luftbuchungen" genannt und das wurde entsprechend dokumentiert, wenn jemand das regelmäßig so gehandhabt hat. Die Begründung war damals, dass es sonst irgendwelche Fördergelder für die Kitaplätze nicht gab, wenn die Buchungszeiten nicht ausgenutzt wurden.

  • Es war von Seiten des Kita-Trägers nicht erlaubt. Wenn man eine gewisse Zeit gebucht hat, musste man die auch ausnutzen

    Ganz so streng wurde das bei uns nicht gehandhabt. Wir haben halbjährlich feste Bring- und Abholzeiten angegeben, an die wir uns halten mussten bzw. sollten. In dringenden Ausnahmefällen war die Kita kulant. Aber es ist doch auch klar, dass die Arbeit in der Kita planbar bleiben muss und ein dauerndes Kommen und Gehen unerwünscht ist, "Kita geschlossen" gab es zum Glück fast nie.

  • Das ist z.B. etwas, was meine erste Schulleitung (seit ich Lehrerin bin) gerne gehabt hätte, dass wir Lehrerinnen das so machen, ABER: Es war von Seiten des Kita-Trägers nicht erlaubt. Wenn man eine gewisse Zeit gebucht hat, musste man die auch ausnutzen, außer das Kind war krank oder hatte einen Termin o. Ä. Sie haben das sog. "Luftbuchungen" genannt und das wurde entsprechend dokumentiert, wenn jemand das regelmäßig so gehandhabt hat. Die Begründung war damals, dass es sonst irgendwelche Fördergelder für die Kitaplätze nicht gab, wenn die Buchungszeiten nicht ausgenutzt wurden.

    So war es bei uns auch. Später in der OGS auch. Ziemlich schwierig.

  • Nicht alle haben die Verwandschaft im Umkreis, sondern auch hunderte von Kilometern entfernt. Und ein so kleines Kind kann man auch nicht mal eben den Nachbarn aufs Auge drücken.

    Wir haben einen Vollzeitplatz in der Kita bezahlt und nutzten ihn nur komplett aus, wenn es unabdingbar war. Kind mitbringen oder online teilnehmen sollte aber die einfachste Lösung sein. Wenn die SL nicht zustimmt, dann würde ich dem Vorschlag von chemikus08 folgen.

    Ich habe nichts davon geschrieben, dass das eine einfache Lösung wäre. Und nein chemikus08 , der Dienstherr ist nicht dazu verpflichtet, dem zuzustimmen. Gleichwohl ist den meisten natürlich bewusst, dass das eine pragmatische Lösung ist und die meisten SL lassen auch zu, dass im Ausnahmefall mal die Kids dabei sind.

  • Das ist z.B. etwas, was meine erste Schulleitung (seit ich Lehrerin bin) gerne gehabt hätte, dass wir Lehrerinnen das so machen, ABER: Es war von Seiten des Kita-Trägers nicht erlaubt. Wenn man eine gewisse Zeit gebucht hat, musste man die auch ausnutzen, außer das Kind war krank oder hatte einen Termin o. Ä. Sie haben das sog. "Luftbuchungen" genannt und das wurde entsprechend dokumentiert, wenn jemand das regelmäßig so gehandhabt hat. Die Begründung war damals, dass es sonst irgendwelche Fördergelder für die Kitaplätze nicht gab, wenn die Buchungszeiten nicht ausgenutzt wurden.

    Ich glaube, in BW ist das nicht so streng wie in Bayern. Aus Bayern habe ich das früher schon mal gehört. Das es feste Zeiten gibt, zu denen Kinder nicht gebracht oder abgeholt werden sollen, damit der Tagesablauf nicht durcheinander kommt, das ist dagegen vermutlich überall so. Und manche Kindergärten lassen dann mehr Ausnahmen zu während andere ganz streng sind.

Werbung